Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 24. Januar 2023

Das Kabinett hat eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen und sich mit der Stärkung der sozialen Wohnraumförderung befasst. Weitere Themen waren die datengeschützte Qualitätsentwicklung an Schulen und die Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen des Landes sowie der Strategiedialog Landwirtschaft.

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Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.

Mehr Sozialwohnungen im Land

Bauministerin Nicole Razavi informierte das Kabinett am 24. Januar 2023 darüber, dass der jahrelange Rückgang der Anzahl der Sozialwohnungen durch die kontinuierliche Stärkung der sozialen Wohnraumförderung gestoppt werden konnte. Trotz der schwierigen Gesamtsituation, die das Bauen aktuell durch verschiedenste Krisen-Faktoren erschwere, sei es Ziel, diesen Aufwärtstrend zu verstetigen.

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Schulen datengestützt und wissenschaftsorientiert weiterentwickeln

Kultusministerin Theresa Schopper hat das Kabinett darüber informiert, dass im Schulsystem des Landes künftig systematische Qualitätsentwicklung betrieben wird. Insbesondere zwei Instrumente spielen dabei eine große Rolle: das digitale Datenblatt und der Referenzrahmen. Das Datenblatt enthält gebündelt alle wichtigen Daten einer Schule, beispielsweise zu den Lernstandserhebungen. Darüber hinaus sind die Daten der Schule in Bezug zu den Landeswerten gesetzt. Das zweite Instrument, der Referenzrahmen, bildet wissenschaftliche Erkenntnisse in Form von Kriterien, beispielsweise zur lernförderlichen Klassenführung, ab. Er ermöglicht ein gemeinsames Verständnis davon, worauf bei der Qualitätsentwicklung zu achten ist. Auf Grundlage dieser Daten und Kriterien führen alle Schulen ab dem Schuljahr 2023/2024 mit der Schulaufsicht regelmäßige Statusgespräche. Dabei steht im Fokus, wie die einzelnen Schulen ihre Kräfte und Ressourcen optimal dort einsetzen, wo sie am meisten bewirken können. Dazu wird die Situation der Schule gemeinsam analysiert und darauf aufbauend Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung von Schule und Unterricht geplant. Diese werden in sogenannten Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgehalten und von den Schulen im jeweiligen Schulentwicklungsprozess umgesetzt.

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Mehr Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen des Landes

Das Kabinett hat sich in seiner Sitzung auch mit den Ergebnissen des Anhörungsverfahrens zum Entwurf des Gesetzes für nachhaltige Finanzanlagen in Baden-Württemberg befasst und die Einbringung in den Landtag beschlossen. Das Gesetz setzt ein wichtiges Projekt aus dem Koalitionsvertrag um. Es sieht vor, dass Nachhaltigkeit neben den wirtschaftlichen Grundsätzen als weiteres Grundprinzip der Anlageentscheidung für Finanzanlagen im Einflussbereich des Landes Baden-Württemberg, die größer als eine Million Euro sind, etabliert wird. Das Gesetz soll verhindern, dass finanzielle Anlageentscheidungen des Landes im Widerspruch zu globalen Nachhaltigkeitszielen etwa im Bereich des Klimaschutzes stehen. Insgesamt wären Finanzanlagen im Volumen von etwa 14,5 Milliarden Euro vom Gesetz betroffen. Die Landesregierung will mit dem Gesetz Anreize für Unternehmen schaffen, verstärkt in Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu investieren.

Neues vom Strategiedialog Landwirtschaft

Staatssekretär Florian Hassler hat dem Kabinett außerdem zum aktuellen Sachstand des Strategiedialogs Landwirtschaft berichtet. Inzwischen ist die Phase der Bürgerbeteiligung im Strategiedialog abgeschlossen. Die Ergebnisse wurden vergangene Woche an Staatssekretär Hassler übergeben und veröffentlicht. Die befragten Bürgerinnen und Bürger wünschen sich vor allem den Erhalt und die Stärkung regionaler Landwirtschaft mit einer nachhaltigeren und biodiversitätsfördernden Entwicklung. Die Wertschöpfungskette soll klima-, umwelt- und tierfreundlicher, gesundheitsfördernder, ressourceneffizienter und transparenter werden. Umweltkosten sollen dabei auf den Produktpreis umgelegt werden und die Erlöse tatsächlich bei den Landwirtinnen und Landwirten ankommen. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden nun in die Arbeitsgruppen des Strategiedialogs eingebracht.

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Maskenpflicht im ÖPNV und ambulanten medizinischen Bereich entfällt

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab dem 31. Januar 2023 aufzuheben. In Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen fällt die Maskenpflicht künftig ebenfalls weg. Die Regierung geht damit einen weiteren Schritt bei der stufenweisen Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen. Der hohe Immunisierungsgrad in der Bevölkerung und die epidemiologische Lage machen die Aufhebung der Maßnahmen möglich. Die Regierung setzt künftig vermehrt auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. An die Stelle der verpflichtenden Regelung tritt eine Empfehlung zum Tragen einer Maske auf freiwilliger Basis.

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Quelle:

/red

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