Um Qualität und Effizienz der Justizbehörden weiter zu steigern, investieren wir auch in den kommenden Jahren in Justizgebäude, Technik und Digitalisierung. Gerade auch die Sicherheit von Bediensteten sowie von Besucherinnen und Besuchern in den baden-württembergischen Gerichtsgebäuden verbessern wir weiter.
Mit dem Investitionsprogramm Justiz haben wir auf die gestiegenen Belastungen der Justiz reagiert und wichtige Schritte zur Stärkung der dritten Gewalt im Land unternommen. Seit 2016 hat die Landesregierung für die Justiz über 1.000 neue Stellen geschaffen. Darunter 439 neue Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, 557 neue Stellen im Justizvollzug und 110 neue Stellen für Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister. Wir wollen die Justiz auch in den nächsten Jahren weiter personell stärken.
Insgesamt 104 der geschaffenen Richterstellen sind der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugute gekommen: Die Justiz ist damit in der Lage, die Asylverfahrenswelle angemessen zu bewältigen. Zudem ist zur Beschleunigung von Verwaltungsrechtsstreitigkeiten in komplexen Planungs- und Genehmigungsverfahren ein zusätzlicher Infrastruktur-Senat am Verwaltungsgerichtshof geschaffen worden, zusätzliche Infrastruktur-Kammern bei den Verwaltungsgerichten sollen hinzukommen. Durch die zuletzt im Haushaltsjahr 2022 geschaffenen 84 Neustellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden zum einen die Zivilgerichte bei der Bewältigung der massenhaft eingehenden Diesel-Verfahren unterstützt. Zum anderen wird die Strafjustiz bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität, bei der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität personell weiter verstärkt. Baden-Württemberg setzt damit nicht nur ein deutliches Zeichen zur Stärkung des Rechtsstaats, sondern betont gleichzeitig die herausgehobene Bedeutung der dritten Gewalt für unser Gemeinwesen.
Baden-Württemberg ist Vorreiter einer modernen Justiz. Die gesamte baden-württembergische Justiz ist landesweit „papierlos“ erreichbar. Für einen sicheren und flächendeckenden Empfang elektronischer Dokumente haben wir an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eigene elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfächer (EGVP) eingerichtet und die sonstigen Justizbehörden des Landes mit besonderen elektronischen Behördenpostfächern (beBPo) ausgestattet. Noch im Jahr 2022 wird das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) bereitstehen, das Bürgerinnen und Bürgern und vielen weiteren Kommunikationspartnern der Justiz länderübergreifend die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ermöglicht.
In der Justiz Baden-Württemberg ist die elektronische Akte in der alltäglichen Praxis angekommen. Sie hat sich in allen Gerichtsbarkeiten und Instanzen im Rahmen von Pilotierungen sowie der Flächenausstattung im Echtbetrieb bewährt. Inzwischen arbeiten insgesamt über 4.000 Justizangehörige an über 70 Gerichtsstandorten in Baden-Württemberg mit der elektronischen Akte und es kommen jeden Monat weitere Standorte hinzu. In der Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ist die elektronische Akte bereits vollständig eingeführt. In Zivilsachen sind beide Oberlandesgerichte, alle Landgerichte und mehrere Amtsgerichte mit der eAkte ausgestattet. Im Jahr 2022 wird erstmals bei der Staatsanwaltschaft Ulm und dem Amtsgericht Ulm die elektronische Strafakte pilotiert. Durch eine speziell geschaffene Datenautobahn können Strafakten der Polizei an die Staatsanwaltschaft übergeben werden. Mit der Pilotierung der elektronischen Bußgeldakte durch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und die Staatsanwaltschaft Rottweil arbeiten nunmehr drei Staatsanwaltschaften mit der eAkte der Justiz.
Auch der elektronische Rechtsverkehr nimmt stetig zu. So sind zwischenzeitlich pro Monat bereits über 700.000 elektronische Ein- und Ausgänge zu verzeichnen. Zuletzt ist durch die seit dem 1. Januar 2022 geltende gesetzliche Verpflichtung der Rechtsanwaltschaft und Behörden zur elektronischen Einreichung bei den Gerichten nochmals eine Steigerung der Eingangszahlen eingetreten.
Soweit Gerichte die Verfahren elektronisch führen, können die Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht über das im Jahr 2019 in Betrieb genommene Akteneinsichtsportal erhalten.
Baden-Württemberg hat bereits seit Ende 2020 Commercial Courts an den Landgerichten Stuttgart und Mannheim. Die Erfahrungen sind sehr positiv. Sie machen der Wirtschaft ein besonders attraktives Angebot für große Wirtschaftsstreitigkeiten, um ein Abwandern in die Schiedsgerichtsbarkeit zu vermeiden und die Prägekraft der Rechtsprechung zu stärken. Dies stärkt den Gerichtsstandort Baden-Württemberg. Die Commercial-Courts zeichnen sich durch eine besondere räumliche, technische und personelle Ausstattung aus. Commercial Courts spielen eine ausgesprochen wichtige Rolle auf dem Weg hin zum Zivilprozess der Zukunft.
Vorbeugung ist der beste Weg bei der Kriminalitätsbekämpfung. Daher unterstützt die Landesregierung vielfältige Präventionsmaßnahmen, um zu verhindern, dass Jugendliche und Heranwachsende straffällig werden. Ist ein junger Mensch jedoch straffällig geworden, gilt es zu verhindern, dass er in eine verfestigte kriminelle Karriere abgleitet. Ein bewährtes Modell zur Bekämpfung der Jugendkriminalität sind die „Häuser des Jugendrechts“.
Polizei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft finden sich hier unter einem Dach. Die kurzen Wege ermöglichen ein zeitnahes Reagieren auf Straftaten, die Jugendliche und Heranwachsende begehen. Das hilft, die Verfahrensdauer zu verringern. Neben Sanktionen bieten die Einrichtungen jedoch auch Hilfsangebote und individuelle Betreuung an. Auf Grundlage des im Jugendstrafrecht verankerten Erziehungsgedankens können so umgehend Lösungswege aufgezeigt werden.
Bis heute haben wir in Baden-Württemberg bereits in Stuttgart, Mannheim, Pforzheim, Heilbronn, Ulm, Offenburg, Karlsruhe und Villingen-Schwenningen Häuser des Jugendrechts eingerichtet. Die Planungen zu weiteren Häusern des Jugendrechts, beispielsweise in Ludwigsburg, Stuttgart-Mitte und Konstanz sind weit fortgeschritten. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist ein möglichst flächendeckender Ausbau derartiger Einrichtungen im ganzen Land.
Daneben existiert im Landkreis Tuttlingen seit vielen Jahren eine besondere Kooperationsform zwischen Polizei, Jugendamt und Staatsanwaltschaft namens „Jukop“ (PDF). Jugendamt und Polizei befinden sich wie bei den „klassischen“ Häusern des Jugendrechts räumlich unter einem Dach. Die Beteiligung der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Rottweil erfolgt überwiegend telefonisch oder per E-Mail, in regelmäßigen Abständen und bei Bedarf in besonderen Fällen auch durch persönliche Besprechungen.
Die Planungen zu weiteren Häusern des Jugendrechts in Ludwigsburg und Villingen-Schwenningen sind weit fortgeschritten. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist ein möglichst flächendeckender Ausbau derartiger Einrichtungen im ganzen Land.
Daneben besteht ein sogenanntes „virtuelles“ Haus des Jugendrechts in Rottweil (PDF). Nach diesem Konzept befinden sich die Kooperationspartner zwar nicht räumlich unter einem Dach. Die enge Zusammenarbeit findet aber durch regelmäßige Besprechungen der Kooperationspartner und durch eine enge Vernetzung über die virtuellen Medien statt.
Durch eine zügige Bearbeitung von Strafverfahren kann Straftätern frühzeitig Grenzen aufgezeigt werden. Potentiellen Straftätern kann gleichzeitig die abschreckende Wirkung des Strafrechts vor Augen geführt werden. Diese Zielsetzungen können insbesondere im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens nach den §§ 417 ff. der Strafprozessordnung erreicht werden. Eine Aburteilung im beschleunigten Verfahrens kann in amtsgerichtlichen Strafsachen erfolgen, die auf Grund des einfach gelagerten Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet sind.
Angesichts der unbestreitbaren Vorteile dieser Verfahrensart haben wir in Freiburg, Mannheim und Stuttgart drei Modellprojekte zur Stärkung des beschleunigten Verfahrens eingerichtet, die im Juni 2020 ihre Tätigkeit aufnahmen. Ziel der Projekte war und ist zum einen eine rasche Sanktionierung von Straftaten im Einzelfall. Zum anderen werden im Rahmen dieser Projekte organisatorische Standards und Arbeitsabläufe zwischen Amtsgericht, Staatsanwaltschaft und Polizei entwickelt und erprobt, die dann auch an anderen geeigneten Gerichtsstandorte nutzbar gemacht werden können.
Die beteiligten Gerichte und Staatsanwaltschaften haben im Rahmen der Projekte sowohl unter spezial- und generalpräventiven Gesichtspunkten als auch im Hinblick auf die Akzeptanz der beschleunigten Verfahren gute Erfahrungen gemacht. Danach ist das beschleunigte Verfahren ein geeigneter Ansatz, um das allgemeine Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat zu stärken. Die bestehenden Modellprojekte wurden daher zwischenzeitlich verstetigt. Zudem werden die bislang im Rahmen der Projekte gesammelten wertvollen Erfahrungen mit der Durchführung des beschleunigten Verfahrens genutzt, um diese Verfahrensart an vier weiteren Gerichtsstandorten im Land zu etablieren. Der mit der Durchführung der Verfahren einhergehende personelle und organisatorische Mehraufwand wird hierbei – wie bereits an den Modellstandorten in Freiburg, Mannheim und Stuttgart – durch die Zuweisung von Personalstellen, die im Haushalt 2022 für diesen Zweck geschaffen wurden, kompensiert werden.
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und den Strafgefangenen eine Perspektive für ein Leben ohne Straftaten zu ermöglichen, ist Aufgabe des Justizvollzugs. Die Landesregierung sorgt für gut ausgebildetes Personal und umfassende Konzepte, damit die Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft und somit eine erfolgreiche Resozialisierung gelingen kann.
Die Schaffung ausreichender Haftplatzkapazitäten ist ein wichtiger Bestandteil eines funktionierenden Justizvollzugs. Mit dem geplanten Neubau der Justizvollzugsanstalt Rottweil wird eine funktional und unter Berücksichtigung aktueller Sicherheitsstandards gestaltete neue Anstalt mit 500 zeitgemäßen Haftplätzen errichtet. Zudem soll das Projekt der Haftplatzerweiterung in Modulbauweise im Umfang von jeweils bis zu 120 Haftplätzen den geschlossenen Männervollzug an den bestehenden Vollzugsstandorten Heimsheim, Ravensburg und Schwäbisch Hall entlasten.
Der Bedarf an stationären Krankenbehandlung von überwiegend psychiatrisch auffälligen Gefangenen steigt. Wir haben die Planung eines neuen Justizvollzugskrankenhauses mit 200 Haftplätzen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stuttgart in Angriff genommen. Dieses soll zudem hinsichtlich der begrenzten Sicherungsmöglichkeiten der bisherigen Einrichtung auf dem Hohenasperg und der beengten Unterbringung der ebenfalls dort angesiedelten Sozialtherapeutischen Anstalt Abhilfe verschaffen.
Die Weiterentwicklung und Verbesserung der medizinischen Versorgung im baden-württembergischen Gefängnissen unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen ist das Gesamtziel der Expertenkommission Medizinkonzept. Der im Jahr 2020 vorgelegte Abschlussbericht enthält neben einer Darstellung des Ist-Zustandes der medizinischen Versorgung der Gefangenen im baden-württembergischen Justizvollzug insbesondere 30 Empfehlungen. Sie geben wichtige Impulse und Antworten, um den Herausforderungen im Gesundheitswesen im Justizvollzug zu begegnen und die medizinische Versorgung der Gefangenen – wo es nötig ist – weiterzuentwickeln und zu verbessern. Mit Blick auf die – auch seitens der Expertenkommission Medizinkonzept geforderte – zeitnahe Umsetzung der Empfehlungen sieht der Staatshaushaltsplan 2022 neben Sachmitteln, insbesondere für Verbesserungen im Bereich der Suchtbehandlung, vor allem 38 Neustellen für den Einstieg in das Medizinkonzept vor.
Die Personalausstattung des Justizvollzugs haben wir zuletzt im Haushalt 2022 nochmals um 135,5 Neustellen verstärkt. Verbesserte Beförderungsmöglichkeiten und ein neu eingeführtes Wahlrecht der Beamtinnen und Beamten des Vollzugs- und Werkdienstes im Bereich der Gesundheitsfürsorge zwischen Beihilfe und Heilfürsorge steigern die Attraktivität der Berufe im Justizvollzug.
Im täglichen Umgang mit den Gefangenen ist die Überwindung von Sprachbarrieren und daraus resultierenden Verständigungsproblemen eine große Herausforderung. Ein sehr wichtiger Baustein zur Überwindung dieser Barriere ist der Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, die seit dem Jahr 2017 bei Bedarf binnen weniger Minuten per Videokonferenz zur Verfügung stehen.
Von den guten Erfahrungen mit den Videodolmetscherinnen und Videodolmetschern profitiert auch die medizinische Versorgung der Gefängnisinsassen. Seit dem Jahr 2018 ist die Fernbehandlung von Gefangenen mittels Videokonferenztechnik in hierfür geeigneten Fällen möglich. Hierfür stellt ein Dienstleister innerhalb weniger Minuten externe (Fach-)Ärztinnen und (Fach-)Ärzte zur Verfügung. Für die Fachbereiche Allgemeinmedizin und Psychiatrie besteht ein Not- und Bereitschaftsdienst mit einer Rufbereitschaft rund um die Uhr. Die Justizvollzugsanstalten können feste Sprechstunden der Fachbereiche Allgemeinmedizin, Psychiatrie und Dermatologie buchen. In Erprobung befinden sich Substitution via Telemedizin sowie Telepsychotherapie. Immer kann auch der Dolmetscherdienst dazu geschaltet werden.
Mit diesen beiden Maßnahmen nimmt Baden-Württemberg im Justizvollzug eine Vorreiterrolle in Sachen Digitalisierung ein.
Im Jahr 2020 wurde als Ausgleich für pandemiebedingt entfallene Besuchsmöglichkeit zudem flächendeckend die Videotelefonie über Skype eingeführt. Hierzu angeschaffte Tablets lassen sich aber auch zur Teilnahme an Videokonferenzen im gerichtlichen Verfahren einsetzen und ermöglichen es auch hier Dolmetscherinnen und Dolmetscher zuzuschalten.
Eine verlässliche und gut funktionierende Bewährungs- und Gerichtshilfe ist für unser Land unverzichtbar. Die Überführung der Bewährungshilfe in staatliche Form zum 1. Januar 2017 ist abgeschlossen und kann als vollumfänglicher Erfolg gewertet werden. Insbesondere ließen sich die bisherige hohe Qualität und die grundsätzlichen Strukturen beibehalten. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) ist in ihrer Form als Anstalt öffentlichen Rechts mittlerweile etabliert. Sie ist an einer Vielzahl an Projekten in Zusammenarbeit mit verschiedenen staatlichen Institutionen und Kooperationspartnern beteiligt.
Insbesondere in dem seit 1. November 2020 landesweit ausgerollten Projekt „Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen durch aufsuchende Sozialarbeit“ leisten die Mitarbeitenden der BGBW einen wertvollen und unerlässlichen Beitrag, um in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Staatsanwaltschaften durch Hausbesuche der Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden.
Opferschutz und Opferhilfe sind uns zentrale Anliegen. Die Aufklärung von Straftaten, die Verfolgung der Täter und deren Bestrafung sind wichtige Beiträge zur Sicherung des Rechtsfriedens in unserer Gesellschaft. Wir sehen jedoch auch eine Verpflichtung, diejenigen zu unterstützen, die Opfer einer Straftat geworden sind. Ihre Rechte und ihre Bedürfnisse wollen wir stets mitberücksichtigen.
Deshalb lassen wir die Opfer von Straftaten und diejenigen, die – oft mit viel Herzblut – herausragende Leistungen in einer vielfältigen und breitgefächerten Opferhilfelandschaft erbringen, nicht alleine. So unterstützen wir neben der Koordinierungsstelle für die psychosoziale Prozessbegleitung auch die Zeugenbegleitung und das Internetportal Zeugeninfo.de nachhaltig durch Haushaltsmittel. Die Landesstiftung Opferschutz gewährt in verschiedenen Konstellationen Hilfe für Opfer von Gewalttaten durch eine finanzielle Zuwendung. Die Stiftung ist in bundesweit herausragender Weise mit Haushaltsmitteln zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausgestattet.
Zum 1. Juli 2020 wurde ein Opferbeauftragter der Landesregierung ernannt und eine zentrale Anlaufstelle für Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen eingerichtet. Deren vorrangige Aufgabe ist die Betreuung und die Beratung von Opfern, Betroffenen und Angehörigen sowie deren Vermittlung in Hilfsangebote vom Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase im Fall eines terroristischen Anschlages, bei Amokläufen und bei Großschadensereignissen. Am 14. Dezember 2021 hat der Ministerrat das dazu erarbeitete Handlungskonzept zur Betroffenenbetreuung gebilligt.
Der Opferbeauftragte und seine Geschäftsstelle üben zudem eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus und fungieren als Ansprechpartner sowie als Koordinierungsstelle für die Opferhilfeeinrichtungen. Haupt- und ehrenamtliches Engagement starker Akteure werden so verknüpft, damit sie ihre Ressourcen für Opfer und Betroffene in bestmöglicher Weise einsetzen können.
In Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag vom Mai 2021 wollen wir dieses bewährte Prinzip noch stärker in die Fläche des Landes tragen. Dazu sollen auch auf regionaler Ebene Opferlotsen eingerichtet werden, die die Arbeit des Opferbeauftragten lokal ergänzen.