In Baden-Württemberg gibt es 1.101 Gemeinden. Davon sind 95 Große Kreisstädte. 316 Gemeinden tragen die Bezeichnung Stadt. Die Gemeinden sind „Grundlage und Glied des demokratischen Staates“ (Extern: § 1 der baden-württembergischen Gemeindeordnung (Öffnet in neuem Fenster)).
Das Land gewährleistet den Gemeinden das Recht der kommunalen Selbstverwaltung (Extern: Artikel 71 Absatz 1 der Landesverfassung (Öffnet in neuem Fenster)). Die Gemeinden regeln „ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung“.
Zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden gehören beispielsweise
- die Bauleitplanung,
- das Angebot an Kindergartenplätzen,
- die Trägerschaft für Schulen,
- die Einrichtung einer Feuerwehr,
- die Einrichtung von Friedhöfen,
- Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflichten an Straßen im Ort.
Daneben gibt es freiwillige Aufgaben wie
- kulturelle Angelegenheiten, zum Beispiel Büchereien, Gemeindehalle, Museum, Theater oder Volkshochschule,
- der Betrieb eines Schwimmbades oder einer Sportanlage,
- die Einrichtung und Pflege von Grünanlagen,
- die Verteilung von Zuschüssen an Vereine.
In Baden-Württemberg gibt es seit der Kreisreform der 1970er-Jahre 35 Landkreise. Sie sind untere staatliche Verwaltungsbehörden.
Das Gebiet der Landkreise umfasst mehrere Gemeinden. Das Landratsamt hat eine Doppelnatur: Zum einen ist es untere staatliche Verwaltungsbehörde, zum anderen Behörde des Landkreises als eigene kommunale Selbstverwaltungskörperschaft.
Die Landkreise übernehmen Aufgaben, die zwischen Gemeinden anfallen oder für die eine einzelne Gemeinde zu klein ist – etwa bei der Müllabfuhr oder bei Berufsschulen. Neben freiwilligen Aufgaben übernehmen die Landkreise auch gesetzlich bestimmte Pflichtaufgaben.
Extern: Die Bürgerinnen und Bürger wählen alle fünf Jahre einen neuen Kreistag (Öffnet in neuem Fenster). Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen Kreisangelegenheiten, soweit sie aus der kommunalen Selbstverwaltung resultieren und demnach nicht die Funktion des Landratsamts als untere staatliche Verwaltungsbehörde betreffen.
An der Spitze der Kreisverwaltung steht in Baden-Württemberg der Landrat: Er ist Vorsitzender des Kreistags – allerdings ohne Stimmrecht – und seiner Ausschüsse, Leiter des Landratsamts sowie gesetzlicher Vertreter des Landkreises. Der Landrat wird vom Kreistag für acht Jahre gewählt.
Die Landkreise in Baden-Württemberg:
Extern: Alb-Donau-Kreis (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Biberach (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Böblingen (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Bodenseekreis (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Calw (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Emmendingen (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Enzkreis (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Esslingen (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Freudenstadt (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Göppingen (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Heidenheim (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Heilbronn (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Hohenlohekreis (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Karlsruhe (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Konstanz (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Lörrach (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Ludwigsburg (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Main-Tauber-Kreis (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Neckar-Odenwald-Kreis (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Ortenaukreis (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Ostalbkreis (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Rastatt (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Ravensburg (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Rems-Murr-Kreis (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Reutlingen (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Rhein-Neckar-Kreis (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Rottweil (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Schwäbisch Hall (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Schwarzwald-Baar-Kreis (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Sigmaringen (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Tübingen (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreis Tuttlingen (Öffnet in neuem Fenster)
In Baden-Württemberg gibt es neun Stadtkreise. Diese Städte gehören nicht zu einem Landkreis. Die Stadtverwaltung ist daher auch für Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde zuständig, die im Landkreis das Landratsamt ist. Dies ist eine Besonderheit in Baden-Württemberg. In anderen Ländern spricht man nicht von Stadtkreisen, sondern von kreisfreien Städten.
Die Stadtkreise in Baden-Württemberg:
Extern: Stadt Baden-Baden (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Stadt Freiburg im Breisgau (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Stadt Heidelberg (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Stadt Heilbronn (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Stadt Karlsruhe (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Stadt Mannheim (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Stadt Pforzheim (Öffnet in neuem Fenster)
Die zwölf Regionalverbände in Baden-Württemberg sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit keine Behörden. Die Regionen umfassen jeweils die Gebiete mehrerer Stadt- oder Landkreise. Ein Regionalverband hat eine demokratisch legitimierte Verbandsversammlung, einen Verbandsvorsitzenden und eine Verwaltung.
Zentrale Aufgabe ist die Umsetzung der Regionalplanung nach dem Extern: Landesplanungsgesetz (Öffnet in neuem Fenster), welche die Gemeindegrenzen und auch die Grenzen von Landkreisen überschreitet. Dabei geht es beispielsweise um Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, Wirtschaftsförderung, Versorgung und Entsorgung, Umweltschutz und Kultur.
Die Regionalverbände in Baden-Württemberg:
Extern: Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Regionalverband Donau-Iller (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Regionalverband Heilbronn-Franken (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Regionalverband Hochrhein-Bodensee (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Regionalverband Mittlerer Oberrhein (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Regionalverband Neckar-Alb (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Regionalverband Nordschwarzwald (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Regionalverband Ostwürttemberg (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Metropolregion Rhein-Neckar (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Regionalverband Südlicher Oberrhein (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Verband Region Stuttgart (Öffnet in neuem Fenster)
Weitere Informationen
Extern: Landeszentrale für politische Bildung: Die Regionalverbände (Öffnet in neuem Fenster)
Baden-Württemberg gliedert sich in vier Regierungsbezirke (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen). Die Regierungspräsidien stehen als Mittelbehörden zwischen den Ministerien und den unteren Verwaltungsbehörden, also den Stadt- und Landkreisen.
An der Spitze jedes Regierungsbezirks steht die vom Ministerpräsidenten ernannte Regierungspräsidentin oder der Regierungspräsident als Vertretung der Landesregierung auf der Ebene der Bezirke.
Die auf Landesebene auf verschiedene Ministerien verteilten Zuständigkeiten werden von den Regierungspräsidien in einer Behörde zusammengefasst, soweit sie nicht besonderen Behörden zugeteilt sind – so zum Beispiel im Falle des Extern: Statistischen Landesamts (Öffnet in neuem Fenster), das für ganz Baden-Württemberg zuständig ist. Bestimmte Aufgaben übernimmt ein Regierungspräsidium stellvertretend für alle anderen. So ist zum Beispiel das Regierungspräsidium Tübingen für die Extern: Themen Verbraucherschutz und Marktüberwachung (Öffnet in neuem Fenster) in ganz Baden-Württemberg zuständig.
Die Regierungspräsidien sind Widerspruchsbehörden bei Entscheidungen der Landratsämter und übernehmen Aufgaben der Fach- und Rechtsaufsicht.
Extern: Regierungspräsidium Freiburg (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Regierungspräsidium Karlsruhe (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Regierungspräsidium Stuttgart (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Regierungspräsidium Tübingen (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Regierungspräsidien in Baden-Württemberg: Übersichtsseite (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landeszentrale für politische Bildung: Regierungsbezirke (Öffnet in neuem Fenster)
Gemeinden, Städte und Landkreise haben sich im Land zusammengeschlossen, um sich abzustimmen und Interessen zu bündeln. Kommunale Landesverbände im Land sind:
Extern: Gemeindetag Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Städtetag Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Landkreistag Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster)
Die Kommunalen Landesverbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der Landesregierung, dem Landtag und der Öffentlichkeit. Die Landesverfassung gibt den Kommunalen Landesverbänden in Extern: § 71 Absatz 4 (Öffnet in neuem Fenster) mit einem Anhörungsrecht sogar eine besondere Stellung.
Entscheidungen der Landesregierung und des Landtags werden in vielen Fällen durch die Gemeinden, Städte und Landkreise umgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat die enge Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Kommunalen Landesverbänden einen hohen Stellenwert.