Menschen mit Behinderungen

In der Mitte der Gesellschaft

Schüler in Inklusionsklasse spielen Karten

Menschen mit Behinderungen gehören in die Mitte der Gesellschaft. Die Landesregierung gewährleistet mit ihrer Sozial- und Inklusionspolitik, dass Menschen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen teilhaben und selbstbestimmt leben können.

Menschen mit und ohne Behinderungen sollen gemeinsam und gleichberechtigt leben, lernen, wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können. Deshalb müssen Barrieren und Benachteiligungen im Alltag abgebaut und die Inklusion vorangetrieben werden.

Gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Baden-Württemberg

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und sie haben das Recht, selbst Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen zu können. Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz werden wir daher weiterentwickeln und die Stimmen der Betroffenen im Landesbehindertenbeirat stärken. Zudem werden wir die Beteiligung von Menschen mit Behinderung in den Kommunen stärken.

Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Barrierefreiheit zu. So unterstützen wir durch ein „Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit“ ab 2022 Landesbehörden, Kommunen, freie Träger und private Institutionen dabei, Barrierefreiheit bei Einrichtungen und Gebäuden, Straßen, Plätzen sowie im öffentlichen Verkehr, aber auch beim Zugang zu Informationen zu realisieren.

Ein weiterer Baustein für mehr Gleichberechtigung und Selbstbestimmung ist die konsequente Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg. Dieses Gesetz ermöglicht Menschen mit Behinderungen ein Leben in Selbstbestimmung, mit Teilhabe und Mitsprache. Das Gesetz stärkt auch das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen, die selbst entscheiden sollen, wie und wo sie leben wollen. Das gilt besonders für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Zweiten Teil des SGB IX. Darüber hinaus stärken wir die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung durch ein landesspezifisches Schulungs- und Vernetzungsprogramm.

Im Rahmen unserer Inklusions- und Teilhabestrategie evaluieren wir die Umsetzung des Landesaktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention und schreiben diesen fort. Die bestehenden Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unterstützen wir aktiv dabei, moderne Kompetenzzentren für Teilhabe und Inklusion zu werden. Zudem sollen sie ihre Wohnangebote vermehrt dezentral, also vor Ort in den Quartieren der Gemeinden, anbieten.

Auf dem Weg zu einem inklusiven Baden-Württemberg

Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden, wie und wo sie leben. Auf Grundlage des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes können Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf aus einer breiten Palette von Wohn- und Betreuungsformen individuell die für sie passende Alternative auswählen. Wir setzen uns auch weiter dafür ein, dass Menschen, die Unterstützung brauchen, selbstständig wohnen können.

Wir wollen das selbstständige Wohnen von Menschen mit allen Formen von Hilfebedarfen auch zukünftig voranbringen. Wir fördern daher passgenau Wohnungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften von älteren und behinderten Menschen mitten im Quartier. Es soll für die Betroffenen einheitlich, zuverlässig und unbürokratisch möglich sein, mit den Akteuren im Hilfesystem zu interagieren. Auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben wollen wir stärken. Wir unterstützen Unternehmen deshalb dabei, inklusive Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.

Wir werben beim Tourismus im Land für neue Ansätze bei barrierefreien Angeboten für Familien und Senioren sowie für Gäste mit Behinderungen und unterstützen die Betriebe bei der Umsetzung.

Gemeinsam lernen

Kinder mit Behinderung haben – wie alle Kinder – das Recht auf Aktivität und Teilhabe an Bildung und am Leben in der Gemeinschaft. Gemeinsam aktiv sein sowie spielen und lernen können Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Formen. Dies kann im Rahmen von inklusiven oder in kooperativen Organisationsformen erfolgen.

In der Weiterentwicklung inklusiver Bildungsangebote in der frühkindlichen und schulischen Bildung entstehen große Chancen für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen.

Wir entwickeln die Möglichkeiten für eine gemeinsame Bildung und Erziehung in den Kindertageseinrichtungen weiter, indem wir die Einrichtungen und ihre Träger durch fachliche Begleitung unterstützen. Eine inklusive Betreuung auch von Kindern unter drei Jahren wollen wir durch multiprofessionelle Teams ermöglichen. Die Kooperation von Schulkindergärten und Kindertageseinrichtungen unter einem Dach wollen wir ebenfalls intensivieren.

Auch an den Schulen bringen wir die Inklusion voran. Das Recht auf inklusive Beschulung ist im Schulgesetz verankert. In Baden-Württemberg können Eltern selbst entscheiden, ob ihr Kind seinen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule einlösen möchte oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen will.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung durch gute Rahmenbedingungen und durch die Unterstützung der Lehrkräfte gelingen kann. Deshalb schaffen wir zusätzliche Lehrerstellen an allgemeinbildenden Schulen. Überall, wo dies fachlich sinnvoll und umsetzbar ist, streben wir an diesen Schulen das Zwei-Pädagogen-Prinzip an, bei dem die Lehrkraft der allgemeinen Schule gemeinsam mit einer sonderpädagogischen Lehrkraft unterrichtet.

Auch wenn die Jugendlichen sich in beruflicher Ausbildung befinden, wollen wir sie weiter begleiten und Inklusion aktiv fördern. Wir wollen ermöglichen, dass auch Teilleistungen anerkannt und zertifiziert werden, sollten Jugendliche mit Behinderungen die Ausbildungsziele nicht vollständig erreichen.

Ein Mädchen mit Downsyndrom lebt mit ihrer Mutter in einem Mehrgenerationenhaus (Symbolbild, © dpa).
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Landesbehindertenbeauftragte Simone Fischer und Mikrofon
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