Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Staatliche Aufgaben sind zwischen dem Bund und seinen 16 Ländern aufgeteilt. Die Bundesländer haben eigene Parlamente und Regierungen, eigene Behörden, Gerichte und eigene Landesverfassungen. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Sie sind hier: