Volksbegehren

Zulassung des Volksbegehrens „G9 jetzt! BW“ abgelehnt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Schülerinnen an Tafel
Symbolbild

Die Durchführung eines Volksbegehrens über den Gesetzentwurf zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg verstößt gegen die Verfassung. Zudem wurde der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens nicht von den dazu berechtigten Vertrauensleuten gestellt.

Die Durchführung eines Volksbegehrens zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums ist nicht verfassungskonform. Der erhebliche Finanzaufwand und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Landeshaushalt sowie die mangelnde Bestimmtheit der Gesetzesbegründung hinsichtlich der Kosten, die aus der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums als Regelfall resultieren, stehen einem Volksbegehren entgegen.

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen führt in seiner Entscheidung aus, dass nach der Landesverfassung keine Volksbegehren und Volksabstimmungen über das Staatshaushaltsgesetz stattfinden dürfen (Artikel 59 Absatz 3 Satz 3 und Artikel 60 Absatz 6 der Landesverfassung). Das geht zurück auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach keine Volksinitiativen über den Haushalt eines Landes zulässig sind, die „gewichtige staatliche Einnahmen oder Ausgaben auslösen und damit den Haushalt des Landes wesentlich beeinflussen“. Die Kosten, die der Gesetzentwurf im Fall einer Zustimmung bei einer Volksabstimmung verursachen würde, würden das Haushaltsgleichgewicht und die Budgethoheit des Parlaments wesentlich beeinflussen. Für die Umsetzung des Gesetzentwurfs wäre allein von Personalkosten in Höhe von insgesamt circa 375 Millionen Euro jährlich auszugehen, was zu einer wesentlichen Haushaltsbeeinflussung führen würde.

Keine Kostenangabe erfolgt

Der zweite verfassungsrechtliche Grund für die Ablehnung der Zulassung ist, dass in der Gesetzesbegründung des Gesetzentwurfs zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg (PDF) keine Angabe der Kosten als Geldbetrag erfolgt ist. Stattdessen wurde ausschließlich eine Darstellung des Aufwands in Deputaten vorgenommen. Diese genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit der Gesetzesbegründung bei Volksbegehren nicht, die der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg in seiner Entscheidung zum SPD-Volksbegehren zur gebührenfreien Kinderbetreuung (PDF) gestellt hat. Danach hatte der Verfassungsgerichtshof verlangt, dass die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner in diesem Punkt die Auswirkungen des Gesetzentwurfs erkennen können.

Der dritte Grund für die Ablehnung des Zulassungsantrags ist, dass der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens nicht durch die dazu berechtigen Vertrauensleute des vorangegangenen Volksantrags gestellt wurde (§ 48 Absatz 1 Satz 3 des Volksabstimmungsgesetzes). Vorausgegangen war ein Volksantrag zum Gesetzentwurf, den der Landtag in seiner Sitzung vom 17. April 2024 abgelehnt hat. Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens wurde jedoch nicht von den Personen gestellt, die Vertrauensleute des Volksantrags waren. Er ist daher unzulässig.

Die Antragsteller haben nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Innenministeriums innerhalb von zwei Wochen den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg anzurufen.

Weitere Meldungen

Ein Prüfstandshandwerker begutachtet am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt ein Raketen-Triebwerk
Förderung

9,7 Millionen Euro für Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt

Forschende im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Bundesrat

Bundesrat ändert Wissenschaftsfreiheitsgesetz

Eröffnung der Wanderausstellung der IBA'27 in der baden-württembergischen Landesvertretung in Berlin
Städtebau

IBA’27-Ausstellung in Berlin eröffnet

Eine neue Asphaltdecke wird auf einer Straße aufgebracht. (Bild: Patrick Seeger / dpa)
Straßenverkehr

Fahrbahnsanierung auf B 462 abgeschlossen

Schülerinnen mit Smartphones
Internet

Junge Menschen im Umgang mit Gefahren im Netz stärken

Vertragsunterzeichnung "Programm Flächendeckung" beim BMDS
Digitalisierung

Digitale Verwaltungsleistungen in die Fläche bringen

Symbolbild: Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen (Bild: dpa).
Opferschutz

13 Millionen Euro für Opfer aus Gewalttaten

Die NECOC-Versuchsanlage am KIT produziert festen Kohlenstoff aus klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid.
Bürgerbeteiligung

Bürgerforum zur CO2-Speicherung

Logo des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“
Ländlicher Raum

29. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ gestartet

Ein Ausbilder erklärt in einem Techniklabor jugendlichen Auszubildenden etwas.
Bildung

Mit MINT- und Begabtenförderung das Land zukunftsfest machen

Ausbilderin mit Lehrling
Berufliche Ausbildung

Land baut Förderprogramm zur Ausbildungsqualität weiter aus

Tag der Nationalhymne in Rumänien
Handwerk

Wirtschaftsministerin reist nach Rumänien

Porträt Prof. Dr. Thomas Riecke-Baulecke
Schule

ZSL-Präsident geht in Ruhestand

von links nach rechts: Prof. Peter Middendorf (Rektor der Universität Stuttgart), Ministerpräsident Cem Özdemir, Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Prof. Jan Hesthaven (Präsident des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT))
Sicherheit

Innovationen für Sicherheit, Verteidigung und Resilienz

Vier Jugendliche sitzen auf einer Freitreppe und betrachten etwas auf dem Smartphone
Bürgerbeteiligung

Auswahlprozess für neuen Jugendberaterkreis gestartet