Volksbegehren

Zulassung des Volksbegehrens „G9 jetzt! BW“ abgelehnt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Schülerinnen an Tafel
Symbolbild

Die Durchführung eines Volksbegehrens über den Gesetzentwurf zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg verstößt gegen die Verfassung. Zudem wurde der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens nicht von den dazu berechtigten Vertrauensleuten gestellt.

Die Durchführung eines Volksbegehrens zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums ist nicht verfassungskonform. Der erhebliche Finanzaufwand und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Landeshaushalt sowie die mangelnde Bestimmtheit der Gesetzesbegründung hinsichtlich der Kosten, die aus der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums als Regelfall resultieren, stehen einem Volksbegehren entgegen.

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen führt in seiner Entscheidung aus, dass nach der Landesverfassung keine Volksbegehren und Volksabstimmungen über das Staatshaushaltsgesetz stattfinden dürfen (Artikel 59 Absatz 3 Satz 3 und Artikel 60 Absatz 6 der Landesverfassung). Das geht zurück auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach keine Volksinitiativen über den Haushalt eines Landes zulässig sind, die „gewichtige staatliche Einnahmen oder Ausgaben auslösen und damit den Haushalt des Landes wesentlich beeinflussen“. Die Kosten, die der Gesetzentwurf im Fall einer Zustimmung bei einer Volksabstimmung verursachen würde, würden das Haushaltsgleichgewicht und die Budgethoheit des Parlaments wesentlich beeinflussen. Für die Umsetzung des Gesetzentwurfs wäre allein von Personalkosten in Höhe von insgesamt circa 375 Millionen Euro jährlich auszugehen, was zu einer wesentlichen Haushaltsbeeinflussung führen würde.

Keine Kostenangabe erfolgt

Der zweite verfassungsrechtliche Grund für die Ablehnung der Zulassung ist, dass in der Gesetzesbegründung des Gesetzentwurfs zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg (PDF) keine Angabe der Kosten als Geldbetrag erfolgt ist. Stattdessen wurde ausschließlich eine Darstellung des Aufwands in Deputaten vorgenommen. Diese genügt den Anforderungen an die Bestimmtheit der Gesetzesbegründung bei Volksbegehren nicht, die der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg in seiner Entscheidung zum SPD-Volksbegehren zur gebührenfreien Kinderbetreuung (PDF) gestellt hat. Danach hatte der Verfassungsgerichtshof verlangt, dass die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner in diesem Punkt die Auswirkungen des Gesetzentwurfs erkennen können.

Der dritte Grund für die Ablehnung des Zulassungsantrags ist, dass der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens nicht durch die dazu berechtigen Vertrauensleute des vorangegangenen Volksantrags gestellt wurde (§ 48 Absatz 1 Satz 3 des Volksabstimmungsgesetzes). Vorausgegangen war ein Volksantrag zum Gesetzentwurf, den der Landtag in seiner Sitzung vom 17. April 2024 abgelehnt hat. Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens wurde jedoch nicht von den Personen gestellt, die Vertrauensleute des Volksantrags waren. Er ist daher unzulässig.

Die Antragsteller haben nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Innenministeriums innerhalb von zwei Wochen den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg anzurufen.

Weitere Meldungen

Gruppenbild bei der Regierungschefkonfererenz der Internationalen Bodensee-Konferenz: Europastaatssekretär Florian Hassler (5. von rechts) übernimmt für die Landesregierung symbolisch das Steuerrad der Internationalen Bodensee-Konferenz
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Baden-Württemberg übernimmt Vorsitz der Bodenseekonferenz

Ein Schwan fliegt in einem Feuchtgebiet
Tierschutz

Geflügelpest in einem Vogelpark im Landkreis Karlsruhe

Zwei Männer unterschreiben einen Vertrag
Polizei

Land und Reiss-Engelhorn-Museen beschließen Kooperation

Ein Obdachloser schläft auf dem Boden. (Bild: © dpa)
Soziales

Land unterstützt Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe

In einem Stuttgarter Kindergarten gibt es Lasagne zum Mittagessen. (Bild: dpa)
Ernährung

Hauk übergibt 500. Zertifikat für bewusste Kinderernährung

Regional Cup Pforzheim - Gewinner
Start-up BW

„OnlyGreens“ im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“

Eine Lehrerin in der Grundschule mit Schülerinnen und Schülern.
Schule

Matheaufgaben von Kompass 4 kommen auf den Prüfstand

Rettungskräfte nehmen an einer Katastrophenschutzübung teil (Bild: © Franziska Kraufmann/dpa)
Katastrophenschutz

Umfrage zu inklusivem Katastrophenschutz ausgewertet

Ministerpräsident Winfried Kretschmann spricht bei einer Landtagssitzung.
Haushalt

Rede zum Staatshaushaltsplan 2025/2026

Leibniz-Preisträger/in
Forschung

Leibniz-Preise für Forschende verliehen

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Modernisierung ländlicher Wege

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Künstliche Intelligenz

Stuttgarter Konsortium baut europäische KI-Fabrik

Polizei Kontrolle Weihnachtsmarkt
Polizei

Neue Regelung für Kontrollen von Waffen- und Messerverboten

Symbolbild: Ländlicher Raum. (Bild: Elke Lehnert / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Ländlicher Raum

Konzept für die Resilienz ländlicher Räume

Uli Regenscheit
Kultur

Land stärkt Popkultur