Afrikanische Schweinepest

Maßnahmen zur Biosicherheit konsequent einhalten

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Säue schauen durch die Absperrung eines Stalles auf einem Bauernhof. (Bild: © dpa)

Minister Peter Hauk appelliert an alle schweinehaltenden Betriebe, die Maßnahmen zur Biosicherheit konsequent einzuhalten, um einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen.

„Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine verlustreiche, bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Schweinen. Für den Menschen ist sie ungefährlich. In Hessen und Rheinland-Pfalz sind inzwischen zahlreiche Wildschweine auf das Virus positiv getestet. Darüber hinaus wurde in Hessen auch in Schweinehaltungsbetrieben der Ausbruch der ASP festgestellt. Bislang sind in Hessen und Rheinland-Pfalz drei Landkreise von ASP-Ausbrüchen betroffen. Das Risiko eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest nach Baden-Württemberg ist daher sehr hoch. Wir sind gut aufgestellt, aber es ist jetzt dringend erforderlich, an den vorbeugenden Maßnahmen im Land festzuhalten. Hierzu gehören vor allem die Biosicherheitsmaßnahmen in den landwirtschaftlichen Betrieben. Diese müssen bei der Haltung von Hausschweinen unbedingt eingehalten werden. Die Schweinehaltungsbetriebe müssen daher alle erforderlichen vorbeugenden Hygienemaßnahmen ergreifen, um eine Seucheneinschleppung in ihre Tierbestände zu verhindern.

Dazu gehört insbesondere auch, dass keine Speiseabfälle an Schweine verfüttert werden, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent durchgeführt werden, der Zugang für betriebsfremde Personen beschränkt, in den Ställen Schutzkleidung getragen sowie Futter und Einstreumaterial wildschweinesicher gelagert wird. Arbeitskräfte sind daher entsprechend anzuweisen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 23. Juli 2024 in Stuttgart.

Schutzmaßnahmen bei Wildschweinen

Im Fall eines Seuchenausbruchs bei Wildschweinen müssen umfangreiche Schutzmaßnahmen angeordnet werden. Dies betrifft zum Beispiel auch die Verfütterung oder Verwendung von Gras, Heu oder Stroh, das im gefährdeten Gebiet gewonnen wurde. Darüber hinaus kann die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen beschränkt werden. So besteht beispielsweise in Hessen und Rheinland-Pfalz ein Genehmigungsvorbehalt für die Ernte von Getreide. Die Genehmigung ist an eine Freigabe der Ernte nach einer Drohnensuche geknüpft. Eine Verwendung des Getreides ist möglich, wenn das Getreide mindestens 30 Tage vor der Verwendung für Wildschweine unzugänglich gelagert wird oder wenn das Getreide einer Hitzebehandlung unterzogen wurde.

Landwirten, welche eine Lieferung von Getreide aus den Restriktionsgebieten erhalten ist zu empfehlen, sich zur eigenen Sicherheit vom entsprechenden Lieferanten auf jeden Fall eine Kopie der jeweiligen Genehmigung vorlegen zu lassen oder eine Kopie des Flugprotokolls der Drohnensuche.

Biosicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar

„Schweinehaltungsbetriebe können sich kostenlos zu den Biosicherheitsmaßnahmen beraten lassen. Die Beratung der Tierhalter zu allen Fragen rund um die Biosicherheit wird vom Schweinegesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg im Auftrag des Landes durchgeführt. Das Angebot besteht für alle schweinehaltenden Betriebe unabhängig von der Betriebsart, Betriebsgröße oder Haltungsform.

Ich appelliere an die Schweinehalter, von diesem Angebot regen Gebrauch zu machen, um auch für den Fall eines Seuchenausbruches bei Wild- oder Hausschweinen entsprechend gut vorbereitet zu sein“, betonte Minister Hauk.

Flankiert werden die Biosicherheitsmaßnahmen durch die Jägerinnen und Jäger, die in ihren Waldflächen jetzt besonders auf verendete Wildschweine achten und dieses Fallwild auf das Virus testen lassen. „Wildschweinbestände durch intensivere Bejagung zu reduzieren ist eine wichtige Präventionsmaßnahme, um damit die Nutztierbestände zu schützen“, sagte Minister Hauk.

Des Weiteren haben die Schweinehalter in Baden-Württemberg die Möglichkeit, labordiagnostische Abklärungsuntersuchungen unklarer Erkrankung- oder Todesfälle kostenfrei an den Landesuntersuchungseinrichtungen durchführen zu lassen.

Das Land nimmt die aktuellen Geschehnisse in Hessen und Rheinland-Pfalz sehr ernst, beobachtet die Lage aufmerksam und steht mit zuständigen Behörden und Partner in engem Austausch.

Baden-Württemberg ist Vorbild bei der Kadaversuche

Eine besonders wichtige Rolle im aktuellen Geschehen nimmt das Training Center Retten und Helfen (TCRH) Mosbach ein. „Wir haben im letzten Jahr nahezu 300 Hundegespanne im Land ausgebildet. Die Hunde sind auf die Suche von Wildschweinkadavern spezialisiert und derzeit mit großem Erfolg in Hessen im Einsatz. Wir haben aber auch die Grenzen zu Hessen im Auge, damit wir, wenn es nötig wäre, schnelle reagieren können. Der Einsatz von Mensch und Hund ist unverzichtbar. Den Teams gilt ein großes Lob und großen Respekt für das, was sie derzeit leisten“, lobte Minister Hauk.

Urlauber und LKW-Fahrer sind ebenso zur Vorsicht aufgerufen

Mit Beginn der Urlaubssaison ist es wichtig, sich das Risiko des Einschleppens der ASP durch Lebensmittel- und Speisereste in unsere heimischen Schweinehaltungen und Wildschweinpopulation bewusst zu machen. Urlauberinnen und Urlauber können einen Beitrag leisten und dies verhindern.

Lassen Sie bitte keine Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurück. Entsorgen Sie Speisereste am Rast- oder Parkplatz ausschließlich in gut verschließbaren Mülleimern oder nehmen die Reste wieder mit nach Hause, wo sie wiederverwendet oder wildschweinsicher im Mülleimer mit verschließbarem Deckel entsorgt werden können. Werfen Sie die Speisereste auf gar keinen Fall in die Landschaft. Gleiches gilt für LKW-Fahrer, die an Raststätten Pause machen und Lebensmittel verzehren.

Die Afrikanische Schweinepest kann sowohl direkt von Schwein zu Schwein, als auch indirekt durch Menschen, Gegenstände oder Fleischprodukte übertragen werden. „Ein bedachter Umgang mit Nahrungsresten hält unsere Landschaft sauber und ist die beste ASP-Prophylaxe“, betonte Hauk.

Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) kam zunächst in Afrika vor, bevor sie 2007 von dort nach Georgien eingeschleppt wurde und sich seither in Europa und Asien ausbreitet. Die ASP kommt insbesondere in weiten Teilen Osteuropas, Asiens sowie auch in Ostdeutschland und Italien vor.

Diese Tierseuche wird nicht nur durch Wildschweine, sondern auch durch Menschen über infizierte von Schweinen stammende Lebensmittel, mitgebrachte Souvenirs, Jagdtrophäen und andere von Schweinen stammende Produkte auf Wild- und Hausschweine übertragen.

Das ASP-Virus ist sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig. Lebensmittel, die von infizierten Schweinen stammen, können daher noch nach Monaten virushaltig und für heimische Haus- und Wildschweine ansteckend sein, wenn sie von diesen gefressen werden. Speisereste gehören daher immer in die geschlossene Bio- oder Abfalltonne.

Erster Nachweis im Land 2022

Im September 2020 trat als erster Fall in Deutschland die ASP bei einem Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg auf. Im Folgenden verzeichneten auch die Länder Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern Fälle beim Wildschwein. Am 15. Juli 2021 wurde das ASP-Virus erstmals bei gehaltenen Schweinen in Brandenburg nachgewiesen. Es folgten 7 weitere regional vereinzelte ASP-Ausbrüche bei Schweinehaltungen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und am 25. Mai 2022 auch im Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg.

Diese Ausbrüche bei gehaltenen Hausschweinen in zum Teil in großer Entfernung zu den Regionen mit ASP-Fällen bei Wildschweinen zeigen, dass vor allem das menschliche Fehlverhalten als Hauptursache für die Verbreitung und den Eintrag des ASP-Virus in Schweinehaltungen zu betrachten ist.

Der ASP-Ausbruch in Emmendingen hatte neben Erkrankungen und dem Tod betroffener Schweine auch schwere wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft sowie die nachfolgende Produktionskette. Eine ASP-Einschleppung in die heimische Wildschweinepopulation konnte damals vermieden werden.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Tierseuchenkasse: Kontakt zu den Standorten der Tiergesundheitsdienste für die Biosicherheitsberatung

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