Damit Kunstschaffende und Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg auch in Zukunft gute Arbeitsbedingungen vorfinden, sorgt das Land für eine transparente Förderung und eine verlässliche Finanzierung – oftmals in bewährter Partnerschaft mit den Kommunen. Um die soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern, wird die Höhe der Stipendien und Preise einer Prüfung unterzogen sowie die angemessene Vergütung freiberuflicher Leistungen angestrebt. Dabei ist die Förderung aller Kunstformen und der Gesamtheit des künstlerischen Schaffens eine der zentralen Aufgaben der Landespolitik.
Zu einem vitalen Kunst- und Kulturleben gehören neben Exzellenz und herausragenden Leistungen auch Vielfalt und Breite im gesamten Land. Die Breitenkultur als Basis für eine lebendige und ausdifferenzierte Kulturlandschaft genießt deshalb große Beachtung. Denn das oftmals ehrenamtliche Engagement weckt früh das Interesse an künstlerischen Ausdrucksmöglichkeiten und schafft Zugänge zu Kunst und Kultur.
Ein wichtiges Anliegen ist die stärkere Öffnung der Kultureinrichtungen für ein breites, diverses Publikum und die Ansprache neuer Publikumskreise. Dazu gehört der Einsatz digitaler Vermittlungsformate und die Entwicklung digitaler Strategien.
Um das kulturelle Leben in den ländlichen Regionen weiterzuentwickeln, ehrenamtlichen Akteuren eine Perspektive zu bieten und auch junge Menschen zu begeistern, braucht es professionelle Strukturen. Vor diesem Hintergrund hat das Kunstministerium gemeinsam mit dem Programm TRAFO der Kulturstiftung des Bundes und der Lernenden Kulturregion Schwäbische Alb das Pilotprojekt „Regionalmanagerin/Regionalmanager Kultur“ erarbeitet. Ziel des Pilotprojektes ist, professionelle Kulturmanagerinnen und -manager auf kommunaler Ebene zu etablieren und die Verantwortungsbereitschaft der Kommunen für die regionale Kulturentwicklung zu stärken.
In den Jahren 2020 bis 2023 fördern wir sechs ausgewählte Landkreise bzw. Regionen. Ausgehend von den jeweiligen Bedarfen und Entwicklungspotentialen sollen sie Maßnahmen zur Beratung, Unterstützung und Vernetzung der regionalen Kulturakteure entwickeln, um darauf aufbauend die Stelle einer Regionalmanagerin bzw. eines Regionalmanagers Kultur einzurichten.
Mit dem Förderprogramm „FreiRäume“ beteiligt sich das Kunstministerium an dem Impulsprogramm der Landesregierung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es zielt darauf ab, neue Orte der Begegnung und des soziokulturellen Engagements zu schaffen. In Zusammenarbeit verschiedener Akteure sollen leerstehende Gebäude in ländlichen Kommunen durch künstlerische und soziokulturelle Prozesse wiederbelebt oder bestehende Kulturorte für neue Nutzungen geöffnet und zu sogenannten „Dritten Orten“ weiterentwickelt werden.
Das Förderprogramm „FreiRäume“ richtet sich insbesondere an Kommunen und kommunale Verbünde, Kultureinrichtungen und Einrichtungen kultureller Bildung sowie Vereine und bürgerschaftliche Initiativen. Mit der Förderlinie „Zukunftsmusik“ werden zudem Netzwerke von Chören, Ensembles und Orchestern der Amateurmusik sowie professionelle Musikerinnen und Musiker angesprochen. Sie sind eingeladen, außergewöhnliche Orte der Musik aufzuspüren, diese einzurichten und dort gemeinsame Konzerte oder musikalische Aufführungen zu zeigen.
Kunst und Kultur leben von Kreativität und Ideen. Sie brauchen Entwicklungsmöglichkeiten, frei von jeglicher Einflussnahme. Damit sich neue Ansätze, Sichtweisen und Konzepte entfalten und neue Impulse entstehen können, fördert das Land mit dem Innovationsfonds Kunst neuartige Ausdrucks- und Beteiligungsformen in verschiedenen Sparten. Seit der Einführung des Innovationsfonds in 2012 haben hiervon über 600 Projekte mit rund 18 Millionen Euro in verschiedensten Förderlinien profitiert.
Ein wichtiges Projekt ist die Neuausrichtung des Kunstgebäudes Stuttgart als moderne, innovative und offene Kulturinstitution, die Raum für unterschiedliche kulturelle und mediale Formate sowohl im analogen als auch digitalen Kontext bietet.
Kulturelle Bildung bietet dem Einzelnen die Chance, Kulturangebote zu nutzen und das kulturelle Leben selbst mitzugestalten. Kunst und Kultur für alle Menschen – unabhängig von Alter und Herkunft – zugänglich zu machen, ist deshalb ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Die intensive Zusammenarbeit und Vernetzung von Kultureinrichtungen mit Schulen und anderen Bildungsträgern schaffen die hierfür notwendigen Voraussetzungen. Mit der Einrichtung des Zentrums für Kulturelle Teilhabe hat das Land eine zentrale Einrichtung für Beratungsleistungen und Vernetzung im gesamtem außerschulischen Themenspektrum der kulturellen Bildung sowie für Fragen der Diversität und Vermittlung geschaffen. Es wird im ganzen Land für alle Kunstsparten gleichermaßen arbeiten. Mit seinen Angeboten unterstützt es die nachhaltige gesellschaftliche Öffnung von Kunst- und Kultureinrichtungen hin zu Diversität und kultureller Teilhabe für alle Altersgruppen.
Die beiden Blasmusikakademien in Plochingen und Staufen wurden mit insgesamt 20,8 Millionen Euro für Neubauvorhaben unterstützt. Dadurch wird die kulturelle und musikalische Bildung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sowie Menschen mit Migrationshintergrund im ganzen Land gestärkt.
Kulturelle Vielfalt macht unsere Gesellschaft reicher. Interkulturelle Projekte sind besonders geeignet, um die großen Potenziale zu erschließen, die sich aus dem Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft und Prägung ergeben. Das Land fördert diesen Veränderungsprozess im kulturellen Bereich. Mit ihrer identitätsstiftenden, dialogfördernden und vermittelnden Wirkung können Kunst und Kultur dazu beitragen, dass sich Menschen mit größerer Offenheit begegnen.
Kulturelle Identität fußt auf historisch Gewachsenem. Die Pflege, Erforschung und Weitergabe unseres reichen kulturellen Erbes an die nachkommenden Generationen ist deshalb eine wichtige Voraussetzung für die kritische Reflexion und den gesellschaftlichen Austausch. Im Rahmen der Provenienzforschung stellt sich das Land der Verantwortung, in der Zeit des Nationalsozialismus unrechtmäßig angeeignete Kunst an die Erben früherer jüdischer Eigentümer zurückzugeben. Das Land setzt die im Jahr 2012 initiierte Unterstützung der staatlichen Museen bei der Klärung dieser Fragen fort. Zur historischen Verantwortung gehört auch ein angemessener Umgang mit Kulturgütern, die in kolonialem Kontext erworben wurden. Das Land geht auch diese Herausforderung aktiv an.
Zur Verantwortung für das kulturelle Erbe gehören auch zahlreiche Bauvorhaben im Bereich der Kultur, allen voran die anstehende Sanierung des Stuttgarter Opernhauses und des Staatstheaters in Karlsruhe. Mit der Sanierung, der baulichen Instandhaltung und teilweise auch dem Neubau wichtiger Kulturbauten schafft das Land die Voraussetzung dafür, dass seine Kultureinrichtungen auch in Zukunft den Herausforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gewachsen bleiben.
Baden-Württemberg macht die historische Bedeutung der Kelten im Land sichtbar und erfahrbar. Dafür fördern wir wichtige Keltenfundstätten und stärken das gemeinschaftliche Auftreten der Keltenorte im Land.
Mit der Strategie „Kultur digital erleben“ im Rahmen von digital@bw, der Digitalisierungsstrategie des Landes, wird die Vermittlung von Kulturgut in allen Landeseinrichtungen gefördert. Denn technologische und gesellschaftliche Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung verändern auch die Arbeit von Künstlerinnen, Künstlern und Kultureinrichtungen. Außerdem erweitert die Digitalisierung die künstlerischen Ausdrucksformen, eröffnet neue Perspektiven in Präsentation und Vermittlung und bietet neue Möglichkeiten für die kulturelle Teilhabe: ein breites, auch neues Publikum anzusprechen sowie Kunst und Kultur zugänglich und erfahrbar zu machen – unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Bildung. Das Land unterstützt die Kultureinrichtungen, insbesondere Museen, Bibliotheken, Archive und Akademien dabei, die sich hieraus ergebenden Chancen zu nutzen.
Mit den Förderprogrammen Digitale Wege ins Museum I und II hat die Landesregierung die Digitalisierung der Landesmuseen und des Zentrums für Kunst und Medien Karlsruhe (ZKM) mit innovativen Konzepten zur digitalen Vermittlung von Kunst und Kultur gefördert. Nichtstaatliche Museen erhalten in diesem Bereich Unterstützung durch die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG), vor allem durch die Coaching-Programme „Museen im Wandel I & II & III“.
Zusätzlich wurden 20 neue Stellen für Digitalexpertinnen und -experten in den Landesmuseen und am ZKM geschaffen, um festes digitales Fachpersonal einzustellen und den Häusern so langfristige Entwicklungsmöglichkeiten und Verlässlichkeit zu geben und digitales Knowhow zu schaffen.
Baden-Württemberg verfügt über eine breite und dynamische Film- und Medienszene. Der Standort wird besonders geprägt durch erfolgreiche Animations- und Special Effects-Studios, die sich im Animation Media Cluster Region Stuttgart zusammengeschlossen haben. Wachsende Bedeutung in diesem Kontext hat die Computerspielbranche, die sich am Standort in den vergangenen Jahren entwickelt hat.
Die von der Medien- und Filmgesellschaft des Landes (MFG) geförderten Dokumentar- und Spielfilme stehen für anspruchsvolle Nachwuchs- und Arthouse-Produktionen. Mit der Green Shooting-Initiative für möglichst ressourcenschonende Produktionsmethoden als Förderkriterium in der Filmherstellung und den Vorgaben zur Einhaltung von sozialen Standards bei Filmvorhaben hat die MFG bundesweit eine Vorreiterrolle in Sachen Nachhaltigkeit eingenommen, die weiter ausgebaut werden wird.
Im Bereich der Filmausbildung, vor allem durch die Filmakademie Baden-Württemberg und ihr Animationsinstitut, gehört das Land zur Weltspitze. Mit dem Strategiepapier „Filmakademie 2030“ hat die Filmakademie ihre Vision der Zukunftsperspektiven für die kommenden Jahre, vor allem in den Bereichen Animation und Internationalisierung, vorgelegt. Auf dieser Basis wird sie ihre Exzellenz-Stellung der Filmakademie und die des dortigen Animationsinstituts (AI) sowohl in Deutschland als und auch international erhalten zu können. Über zusätzliche Landesmittel im Staatshaushaltsplan 2020/2021 ließen sich bereits grundlegende Elemente des „Strategiepapiers 2030“ realisieren. Dies betrifft unter anderem die Internationalisierung der Filmakademie Baden-Württemberg.
Baden-Württemberg zeichnet sich außerdem durch eine reiche und ambitionierte Kinolandschaft aus – auch außerhalb der Ballungsräume und im ländlichen Raum; unterstützt wird dies durch eine starke Kinoförderung der Medien- und Filmgesellschaft des Landes. Erfolgreiche Filmfestivals und Branchenveranstaltungen lenken die Aufmerksamkeit von Publikum und Fachleuten auf den Film- und Animationsstandort. Das Internationale Trickfilmfestival Stuttgart sowie die FMX zählen dabei international zu den wichtigsten Veranstaltungen zu Animation und digitalen Medien.
Die neue Filmkonzeption 2020 bildet die Basis für die Filmpolitik der Landesregierung in den nächsten Jahren.
Wir haben in Baden-Württemberg eine starke und vitale Kulturlandschaft in den Städten und auch im ländlichen Raum. Doch Corona hat uns gezeigt, wie anfällig unser gesellschaftliches Leben in der Pandemie ist. Kunsteinrichtungen mussten schließen, Veranstaltungen wurden abgesagt, Künstlerinnen und Künstler konnten nicht mehr auftreten.
Baden-Württemberg hat seit Frühsommer 2020 passgenaue Programme zur Existenzsicherung von Kultureinrichtungen und zur Ermöglichung von Kunst und Kultur während der Corona-Pandemie aufgesetzt, darunter die Hilfsprogramme „Kultur Sommer 2020“, „Kunst trotz Abstand“, der „Innovationsfonds Kunst 2021“, das „Soforthilfeprogramm für die Vereine der Breitenkultur“ und „Kultur nach Corona“. Das Land finanziert und organisiert außerdem die Durchführung des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen, den der Bund aufgelegt hat.
Um die vielfältige Kunst- und Kulturlandschaft in Baden-Württemberg aufrechtzuerhalten, hat das Land seit Beginn der Corona-Pandemie mehr als 200 Millionen Euro investiert. Bereits mit der ersten Soforthilfe im Frühjahr 2020 wurde ein fiktiver Unternehmerlohn eingeführt, mit dem Soloselbstständigen und freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern unmittelbar aus Landesmitteln geholfen werden konnte. Die Soforthilfe wurde anschließend als Überbrückungshilfe weitergeführt, in deren Rahmen der Bund eine Neustarthilfe nach dem Vorbild des Unternehmerlohns ausreicht. Als besonders hilfreich hat sich auch die Corona-Hotline der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) erwiesen, die Fragen rund um Unterstützungsleistungen während der Corona-Krise beantwortet.
Zur Existenzsicherung von Kultureinrichtungen, zur Stärkung des Ehrenamts in den Vereinen und zur Ermöglichung von Kunst und Kultur hat das Land im Rahmen des Masterplans Kultur des Kunstministeriums spezielle Hilfsprogramme aufgesetzt: Ziel des Nothilfefonds in Höhe von 32,5 Millionen Euro ist die Abwendung einer Corona-bedingten existenzbedrohenden Notlage bei Kunst- und Kultureinrichtungen.
So wurden beispielsweise das Festspielhaus Baden-Baden, die Musikakademie Schloss Weikersheim, die Burgfestspiele Jagsthausen und das Naturtheater Reutlingen unterstützt. Mit einem Soforthilfeprogramm für die Vereine der Breitenkultur in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro wurden seit 2020 die rund 9.000 in Landesverbänden organisierten Vereine der Amateurmusik, des Amateurtheaters, der Heimatpflege sowie weitere Vereine der Breitenkultur und Kunstvereine unterstützt. Das Land beteiligt sich auch an den vom Bund aufgelegten Ausfallfonds für Kino- und Fernsehfilmproduktionen, die Film- und Fernsehproduktionsfirmen bei pandemiebedingten Drehausfällen helfen.
Corona-konforme Kunstprojekte von Kultureinrichtungen und Vereinen der Breitenkultur, wie etwa Open Air-Veranstaltungen und digitale Angebote, hat das Kunstministerium mit den Programmen „Kultur Sommer 2020“ und „Kunst trotz Abstand“ ermöglicht. Die Fördersumme von rund 12 Millionen Euro verteilte sich auf fast 500 Projekte im ganzen Land und in allen Sparten.
Im Rahmen von „Kunst trotz Abstand“ erhielten auch 62 Museen im Land eine Sonderförderung in Höhe von rund 470.000 Euro, um ihre Vermittlungs- und Bildungsarbeit zu stärken. Das Programm entstand auf Anregung der Landesstelle für Museumsbetreuung.
Mit dem Impulsprogramm „Kultur nach Corona“ leistet das Kunstministerium weiterhin einen Beitrag zur Stärkung der Kultur- und Kreativszene, die in besonderem Maße von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen ist. Knapp 220 Projekte und Investitionen wurden bislang mit rund 7 Millionen Euro gefördert.
Ebenso ist ein Stipendienprogramm ein wichtiger Baustein im Maßnahmenpaket der Landesregierung während der Corona-Pandemie. Besonders freischaffende Künstlerinnen und Künstler waren und sind durch den Ausfall von Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten wie Konzerte, Theateraufführungen, Ausstellungen, Lesungen oder Tanzaufführungen massiv beeinträchtigt. Die Stipendien sind mit einer einmaligen Förderung von je 3.500 Euro dotiert und sollen die künstlerische Praxis während der immer noch angespannten Arbeitssituation in der Corona-Pandemie unterstützen.