Wohnungsbau

Mehr Sozialwohnungen in Baden-Württemberg

Bauarbeiter laufen in Stuttgart an Neubauten der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) vorbei. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Die massive Aufstockung der sozialen Wohnraumförderung trägt erste Früchte. Die Zahl der Sozialwohnungen ist in Baden-Württemberg 2022 erstmals seit fünf Jahren leicht gestiegen. Um einen dauerhaften Anstieg der Zahlen zu erreichen, investiert das Land Rekordsummen in die Wohnraumförderung.

Die Zahl der Sozialwohnungen ist in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr erstmals seit fünf Jahren nicht mehr gesunken, sondern leicht gestiegen. Dies gaben Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Bauministerin Nicole Razavi am Dienstag, 24. Januar 2023, bekannt. „Das ist eine gute Nachricht angesichts von Krisenzeiten und zeigt uns: Es hat sich gelohnt, die soziale Wohnraumförderung kontinuierlich zu stärken“, sagte Winfried Kretschmann. Es sei eine wichtige Etappe. „Wir müssen allseits und gerade auch auf kommunaler Ebene die Kräfte bündeln, um zu mehr sozialem Wohnraum zu kommen und weiter auch als Land investieren, um die Bauwilligen zu unterstützen.“ Auch Ministerin Nicole Razavi unterstrich, dass sich die Landesregierung auf diesem Erfolg nicht ausruhen werde: „Wir wollen einen dauerhaften Anstieg der Zahlen erreichen. Deshalb investieren wir in diesem und dem nächsten Jahr Rekordsummen in die Wohnraumförderung.“

Land investiert Rekordsummen in Wohnraumförderung

Nach Angaben der landeseigenen L-Bank, die das Förderprogramm des Landes umsetzt, wurden in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr insgesamt 2167 Sozialwohnungen neu geschaffen (399 im Bestand, 1768 neu errichtet). Das sind mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2018 (1041) und auch deutlich mehr als 2021 (1956). Im Gegenzug fielen im vergangenen Jahr 1431 Sozialwohnungen aus der Belegungsbindung1. Unterm Strich erhöhte sich damit binnen eines Jahres der Bestand an Sozialwohnungen um 736 Wohnungen, und zwar von 51.551 (Ende 2021) auf nunmehr 52.287 (Ende 2022). In den Jahren davor war die Zahl der Sozialwohnungen im Land vor allem aufgrund vieler auslaufender Belegungsbindungen fast jedes Jahr zurückgegangen, erstmals hat sich die Bilanz nun umgekehrt.

„Wir ernten mit diesem leichten Anstieg nach langer Durststrecke die ersten Früchte unserer Bemühungen, die soziale Wohnraumförderung massiv zu stärken“, sagte der Ministerpräsident. „Dieses Niveau zu halten wird eine große Herausforderung für die Zukunft. Angesichts des allgemein zu verzeichnenden und prognostizierten Rückgangs der Bautätigkeit, müssen wir uns in Baden-Württemberg richtig ins Zeug legen, um den sozialen Wohnungsbau weiter voranzubringen.“

In der vergangenen Legislaturperiode (2016 bis 2021) hatte die grün-schwarze Landesregierung das jährliche Fördervolumen auf rund 250 Millionen Euro aufgestockt. In dieser Legislaturperiode erfolgten und erfolgen in jedem Haushaltsjahr sukzessive weitere Aufstockungen – auf 427 Millionen Euro im vergangenen Jahr, 463 Millionen im laufenden Jahr sowie 551 Millionen im Jahr 2024. Zum Vergleich: In den Jahren 2013 und 2014 lag das Fördervolumen noch bei rund 63 Millionen Euro pro Jahr. Von der Bewilligung einer Förderung bis zur Fertigstellung der Sozialwohnungen vergehen in der Regel drei bis fünf Jahre.

Förderprogramm so stark nachgefragt wie noch nie

Bauministerin Nicole Razavi verwies darauf, dass ihr Haus das Wohnraumförderprogramm im vergangenen Jahr noch attraktiver gemacht und die Höhe der Förderung angesichts stark steigender Baukosten dynamisiert habe. „Das hat sich ausgezahlt, unser Förderprogramm wird so stark nachgefragt wie noch nie“, betonte Razavi. Dabei würden zunehmend längere Belegungsbindungen gewählt, für die es im Programm nun einen speziellen Langläuferzuschlag gebe. Im Neubau würden laut L-Bank inzwischen zu 80 Prozent Belegungsbindungen zwischen 25 und 30 Jahren gewählt.

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Pressemitteilung vom 29. Juni 2022: Auftakt des Strategiedialogs „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“

 1 Über die sogenannte Belegungsbindung wird mittels Förderung geregelt, dass eine Wohneinheit für einen vorab festgelegten Zeitraum ausschließlich als sozialer Wohnraum zur Verfügung steht. Die Wohneinheit darf in diesem Zeitraum folglich nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein gehen.
 
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