Familie

Mit dem Landesfamilienpass in die Sommerferien starten

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Drei Kinder stehen lachend um ein Spielgerät beim Klosterpark Adelberg.

Mit dem Landesfamilienpass können Familien die Vielfalt der Kultur- und Freizeitangebote in Baden-Württemberg für wenig Geld entdecken. Auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung können Familien den Landesfamilienpass erhalten.

Der Landesfamilienpass bietet auch in den Sommerferien wieder vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Dazu gehören beispielsweise Freizeitparks, Museen oder Freibäder.

„Gerade in diesem wechselhaften Sommer ist für jedes Wetter etwas dabei, um sich ein bisschen zu erholen und unser Land besser kennen zu lernen“, so Sozialminister Manne Lucha. „Mit dem Landesfamilienpass ermöglicht das Land vielen Familien mit Kindern, eine ganze Reihe an Freizeit- und Kulturangeboten im Land für wenig Geld zu entdecken. Der Landesfamilienpass leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Teilhabe von Familien in Baden-Württemberg. Hierfür geht mein herzlicher Dank an alle Mitwirkenden.“

Bei einer Vielzahl der Angebote genügt es, für die Ermäßigung nur den Landesfamilienpass vorzulegen. Für wenige Angebote ist ein besonderer Gutschein aus der Gutscheinkarte erforderlich. Den Landesfamilienpass und die Gutscheinkarte mit 47 einzelnen Gutscheinen erhalten Familien auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag, Wohngeld beziehungsweise. Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Auch Geflüchtete können einen Landesfamilienpass erhalten, sofern sie bei einer Gemeinde angemeldet sind und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bürgergeld erhalten.

Auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung können Familien den Landesfamilienpass erhalten. Einmal im Jahr können sie von dort auch die Gutscheinkarte abholen oder zugesendet bekommen. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und Ermäßigungen.

In den Familienpass können zusätzlich zu der antragstellenden Person bis zu vier weitere frei wählbare erwachsene Bezugspersonen eingetragen werden – wie zum Beispiel ein getrenntlebender Elternteil, Oma, Opa, aber auch eine Familienbegleiterin oder ein Nachbar.

Neuerungen in 2024

Freizeitzentrum Ubstadt-Weiher: Die Jahresfamilienkarte in das Freizeitzentrum kostet für Inhaber des Landesfamilienpasses nur 85 Euro. Öffnungszeiten in der Badesaison täglich von 10 bis 21 Uhr, Adresse: Seeweg 1, 76698 Ubstadt-Weiher

Besondere Angebote 2024

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Verkehrsunfallbilanz 2025
Verkehrsunfallbilanz 2025

Straßenverkehr in Baden-Württemberg wird immer sicherer

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

DEHOGA Cup
Start-up BW

Kleinblatt GmbH aus Stuttgart gewinnt den DEHOGA CUP

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

Justizministerin Marion Gentges (Vierte von links) mit dem Team des Projekts „DIE MUTMACHER“
Justiz

Begleithunde unterstützen in Strafprozessen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 10. Februar 2026

Flur in einem Krankenhaus
Gesundheit

248 Millionen Euro für Investitionen an 20 Kliniken

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Land mit vielfältiger Bio-Qualität auf BIOFACH präsent

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt

Wirtschaftsministerin Dr, Nicole Hoffmeister-Kraut (Zweite von rechts) überreicht Adolf Klek (Mitte) die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Adolf Klek mit Staufermedaille geehrt

von links nach rechts: Justizministerin Marion Gentges, Sabine Gwarys, Adam Michel (Vorstand AMSEL) und der Bürgermeister der Stadt Ettenheim, Bruno Metz
Justiz

Bundesverdienstkreuz für Sabine Gwarys

Holger Neinhaus und Arne Braun
Kunst und Kultur

Holger Neinhaus bleibt geschäftsführender Vorstand am ZKM