Baurecht

Mobile Geflügelställe bald genehmigungsfrei

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Hühnerstall

Dank einer Reform der Landesbauordnung sollen mobile Geflügelställe bald keine Baugenehmigung mehr benötigen. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um die Landwirtinnen und Landwirte von überbordender Bürokratie zu befreien.

„Mobile Hühnerställe sind eine wichtige Ergänzung um die Versorgung mit regionalen Eiern sicherzustellen. Zudem ermöglichen sie den Landwirten ihr Angebot zu erweitern. Diese Haltungsform genießt eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und ermöglicht den landwirtschaftlichen Betrieben ihr Angebot zu erweitern. Daher habe ich mich bereits seit 2018 mit Nachdruck dafür eingesetzt, das Genehmigungsverfahren von Hühnermobilen zu vereinfachen, um Landwirte auch an dieser Stelle von Bürokratie zu entlasten. Für das Aufstellen von mobilen Geflügelställen soll in Baden-Württemberg bald keine Baugenehmigung mehr notwendig sein. Das hat das Landeskabinett am 23. Juli 2024 zusammen mit zahlreichen weiteren Änderungen der Landesbauordnung (LBO) auf den Weg gebracht“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 26. Juli 2024 in Stuttgart und dankte Ministerin Nicole Razavi für die Unterstützung ihres Ministeriums.

„Mit der Reform der Landesbauordnung erweitern wir die Liste verfahrensfreier Vorhaben deutlich. In Zukunft sollen auch die mobilen Geflügelställe dazugehören. Das spart den Landwirten Zeit und Kosten und entlastet die Behörden. Das ist echter Bürokratieabbau“, sagte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi.

Voraussetzungen für genehmigungsfreie Mobilställe

Nach dem aktuellen Stand der Reform müssen die Mobilställe:

  • jederzeit ohne viel Aufwand bewegt werden können
  • dem Zweck der Freilandhaltung oder der ökologisch-biologischen Geflügelhaltung dienen
  • einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dienen
  • erkennbar beweglich sein und für nicht länger als zwei Monate an einem Standort aufgestellt werden
  • beim Versetzen eine räumlich und funktionale Distanz sicherstellen
  • einen Abstand von mindestens 50 Meter zur nächsten Wohnbebauung im Innenbereich einhalten

„Durch den Mindestabstand von 50 Metern zur nächsten Wohnbebauung und die maximale Standzeit von zwei Monaten schaffen wir einen guten Ausgleich zwischen den Belangen der Nachbarschaft und der Landwirte“, sagte Ministerin Razavi.

Nutzung muss land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb dienen

Die Nutzung des mobilen Geflügelstalls müsse einem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb dienen. „Dadurch schützen wir den Außenbereich, insbesondere vor Hobbytierhaltung. Außerdem muss beim Versetzen eine gewisse Distanz sichergestellt werden, um die Grasnarbe des Grünlands zu schonen und punktuelle Nährstoffeinträge zu reduzieren. Die gefundene Regelung ermöglicht das mehrmalige Aufstellen auf Große Flurstücke“, betonte Minister Hauk.

Bisher standen einer Verfahrensfreiheit für mobile Geflügelställe in der Landesbauordnung die mit der Tierhaltung verbundenen Geruchs- und Lärmemissionen und der Nährstoffeintrag durch Hühnerkot entgegen.

Deshalb ist bislang eine präventive Prüfung in umwelt- und planungsrechtlicher Hinsicht erforderlich, die nun entfallen soll.

Übrige Vorschriften sind einzuhalten

„Die übrigen, öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Natur-, Immissions- und Gewässerschutzes sowie des Veterinärrechts, sind unabhängig von der Frage der Verfahrensfreiheit einzuhalten. Somit liegt es in der Verantwortung des Landwirts beziehungsweise des Anlagenbetreibers, alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten“, sagte Minister Hauk.

„Die Implementierung der Verfahrensfreiheit für mobile Hühnerställe in die Landesbauordnung trägt entscheidend dazu bei, dass das baurechtliche Verfahren in Zukunft möglichst einfach und kostengünstig durchgeführt werden kann, dass sich die Genehmigungsverfahren verschlanken und die Landwirte wieder mehr Freiheit bekommen. Während der Bund nur von Bürokratieabbau spricht, setzt Baden-Württemberg diesen in die Tat um“, betonten beide Minister.

Weitere Meldungen

Landwirtschaft

Deutsche Agrarminister treffen sich in Brüssel

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Straßenbegleitgrün
Artenschutz

Straßenräume grüner gestalten

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Ein Weihnachtsbaumzüchter läuft mit einer Nordmann-Tanne auf der Schulter über seinen Hof, auf dem zahlreiche Christbäume zum Verkauf stehen.
Forst

Heimische Weihnachtsbäume sind gefragt und von hoher Qualität

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Stuttgart: Abgeordnete der Fraktionen sitzen im Landtag. (Foto: © dpa)
Direkte Demokratie

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Mitarbeiter der Straßenmeisterei im Einsatz (Foto: © dpa)
Straßenverkehr

Neue Halle für die Straßenmeisterei Gaildorf

Vollblutaraber-Stuten stehen in Marbach im Haupt-und Landgestüt mit ihren Fohlen auf einer Koppel. (Foto: dpa)
Tierschutz

Tierschutz-Wettbewerb für Schüler ausgeschrieben

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Staatspreis Baukultur 2024: Anerkennung in der Kategorie Mischnutzung, Alte Brauerei Mannheim
Baukultur

Land fördert Gestaltungsbeiräte in sechs Kommunen

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
Landeshilfen

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen