Kontrolle ist besser

Der Rechnungshof

Außenaufnahme des Rechnungshofs Baden-Württemberg in Karlsruhe (Bild: © dpa).

Der Rechnungshof nimmt die staatliche Finanzkontrolle in Baden-Württemberg wahr. Er überprüft also, ob öffentliche Stellen verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgehen.

Der Rechnungshof in Karlsruhe prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes und berichtet dem Landtag und der Regierung mindestens einmal jährlich. Dabei legen die Rechnungshofmitglieder selbst fest, was konkret geprüft werden soll. Gegenstand solcher Prüfungen ist dabei nicht nur die Landesverwaltung selbst. Der Rechnungshof prüft auch die Landesbetriebe, landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie die Betätigung der Regierung in Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist. Auch bei Stellen außerhalb der Landesverwaltung kann der Rechnungshof prüfen, ob Zuwendungen an sie bestimmungsgemäß verwendet worden sind.

„Die Rechnung sowie die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes werden durch den Rechnungshof geprüft.“
Landesverfassung Baden-Württemberg, Artikel 83 (2)

Da Kontrolle nachträglich nur noch schädliches Verhalten ansprechen kann, übernehmen der Rechnungshof und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter immer mehr eine beratende Funktion. Der Rechnungshof kann Möglichkeiten aufzeigen, wie das Land mit den Steuergeldern zielgerichteter umgehen und wirtschaftlicher handeln kann. Nachteile für das Land sollen so möglichst schon im Entstehen vermieden werden. Dem Rechnungshof gehören sieben Mitglieder an. Diese sind sachlich und persönlich so unabhängig wie Richter, also nur dem Gesetz unterworfen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Regierung, Parteien oder sonstige Betroffene auf die Finanzkontrolleure Einfluss nehmen können. Der Ernennung des Präsidenten und Vizepräsidenten durch den Ministerpräsident muss der Landtag zustimmen.

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