Der Rechnungshof nimmt die staatliche Finanzkontrolle in Baden-Württemberg wahr. Er überprüft also, ob öffentliche Stellen verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgehen.
Der Rechnungshof in Karlsruhe prüft die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes und berichtet dem Landtag und der Regierung mindestens einmal jährlich. Dabei legen die Rechnungshofmitglieder selbst fest, was konkret geprüft werden soll. Gegenstand solcher Prüfungen ist dabei nicht nur die Landesverwaltung selbst. Der Rechnungshof prüft auch die Landesbetriebe, landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie die Betätigung der Regierung in Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist. Auch bei Stellen außerhalb der Landesverwaltung kann der Rechnungshof prüfen, ob Zuwendungen an sie bestimmungsgemäß verwendet worden sind.