Corona-Maßnahmen: Corona-Verordnung des Landes bis 25. Juli verlängert
Mit der 13. Corona-Verordnung des Landes werden die seit dem 3. April 2022 bestehenden Basisschutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger fortgeführt. Unter anderem wird die Maskenpflicht im Nahverkehr, in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Arztpraxen aufrechterhalten. Die neue Verordnung gilt bis zum 25. Juli 2022.