Schule

Aufhebung der Corona-Verordnung Schule zum 1. März 2023

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Schülerinnen einer siebenten Klasse melden sich während des Deutschunterrichts in einem Gymnasium. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)

Baden-Württemberg hebt zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen auf. Dies betrifft somit auch die Corona-Verordnung Schule. Damit fallen die Regelungen, welche die Corona-Verordnung Schule aktuell noch vorgeschrieben hat, weg.

Zum 1. März 2023 tritt die Corona-Verordnung Schule außer Kraft. Damit fallen die Regelungen, welche die Corona-Verordnung Schule aktuell noch vorgeschrieben hat, weg. Für die Schulen ergeben sich daraus allerdings nur wenige Änderungen, da die meisten Regelungen wie die Masken- und die Testpflicht bereits vorher beendet wurden. Die Änderungen betreffen vor allem die Pflicht für ein Testangebot an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Präsenzpflichtbefreiung für vulnerable Schülerinnen und Schüler und Abfragen zur Zahl der erkrankten Lehrkräfte. „Ich freue mich, dass wir mit dem Ende der Corona-Verordnung nun auch auf dem Papier wieder zu einem normalen Schulbetrieb zurückkehren können. Das ist nach drei Jahren Pandemie ein fast schon historisches Datum“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.

Veränderung des Testangebots an SBBZ und Präsenzpflichtbefreiung

Die Corona-Verordnung Schule enthält aktuell noch eine Passage, welche die SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige, körperliche und motorische Entwicklung dazu verpflichtet, Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal zweimal pro Woche ein Testangebot zu machen. Diese Verpflichtung entfällt, die Einrichtungen können aber bei Bedarf vorrätige Tests noch bis zu den Osterferien anbieten oder an die berechtigten Personen ausgeben. Dies gilt auch für Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten und SBBZ mit anderen Förderschwerpunkten mit dem Bildungsgang geistige Entwicklung.

Mit dem Auslaufen der Verordnung entfällt außerdem die Rechtsgrundlage für die Präsenzpflichtbefreiung für vulnerable Schülerinnen und Schüler. Daher können ab dem 1. März 2023 keine Neuanträge genehmigt werden. Bereits erteilte Befreiungen gelten aber grundsätzlich bis zum Ende der Befristung, längstens aber bis zum Ende des aktuellen Schuljahres. Ab dem 1. März 2023 ist eine Befreiung vom Unterricht beziehungsweise die Beurlaubung vom Schulbesuch nach den Regelungen der Schulbesuchsverordnung möglich (§3 bis 5).

Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung besteht weiterhin

Die Bestimmungen der Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung gelten weiterhin, die Pandemie-Prüfungsverordnung ist also nicht von der Aufhebung der Corona-Verordnungen berührt. Sie gelten bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 und sehen noch Erleichterungen für die Prüfungen vor. So gelten auch entsprechend des Beschlusses der Kultusministerkonferenz folgende Erleichterungen:

  • Die Bearbeitungszeit wird bei schriftlichen Prüfungen mit einer Gesamtbearbeitungszeit von mindestens 180 Minuten um 30 Minuten, bei einer Gesamtbearbeitungszeit von weniger als 180 Minuten um 15 Minuten verlängert. Ausgenommen sind die Prüfungsfächer und Prüfungsbereiche der Berufsschule.
  • Es werden zusätzliche Prüfungsaufgaben zur Vorauswahl durch die Lehrkräfte bereitgestellt.
  • In den beruflichen Vollzeitschulen erfolgt eine angemessene thematische Schwerpunktsetzung. An der Berufsschule erfolgt im Fach Gemeinschaftskunde eine Eingrenzung der prüfungsrelevanten Module.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Aktuelle Schreiben an die Schulen

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung für das Schuljahr 2022/2023

Weitere Meldungen

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Kunst und Kultur

Aller.Land fördert Kulturprojekte in Lörrach und Rottweil

Übergabe Gerätewagen DLRG
Rettungsdienst

Neuer Einsatzleitwagen für die DLRG

Eine asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
Gesundheit

Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke eindämmen

Zwei Darstellerinnen auf der Bühne
Theater

Land würdigt herausragendes Engagement im Amateurtheater

Schule

Schopper zu Besuch in Singapur

In einem Labor der Firmja Q.ANT wird von einer Ingenieurin und einem Ingenieur der Test eines neuentwickelten photonischen Chips mit einem Laserstrahl vorbereitet.
Forschung

Neue Förderinitiative für Quantencomputing

Wort-Bild-Marke der Innovationsallianz Baden-Württemberg
Wirtschaftsnahe Forschung

Land fördert Forschungsinstitute der Innovationsallianz

von links nach rechts: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Bremens Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin
Raumfahrt

Stärkung der deutschen Raumfahrt

Lebensmittelretterchallenge
Ernährung

Deutsch-französische Lebensmittelretter-Challenge

Ein Smartphone wird in Händen gehalten.
Schule

Aktionstag zur Bekämpfung von Gewalt an Schulen

Ein Styropor-Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen wird am Eingang eines OP-Saales vorbeigetragen
Tag der Organspende

Lucha fordert Widerspruchs­lösung bei Organspende

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
Delegationsreise

Besuch in der Provinz Nordbrabant und der Region Flandern

Startup Summit 2025
Startup BW

Tolle Geschäftsideen ausgezeichnet

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. Juni 2025

Schülerinnen mit Smartphones
Schule

Land schafft Grundlage für Handyregeln an Schulen