Schule

Corona-Regelungen für schwangere Lehrerinnen gelockert

Lesezeit: 2 Minuten
  • Teilen
  •  
Eine Lehrerin in der Grundschule mit Schülerinnen und Schülern.
Symbolbild

Das Kultusministerium hat die Regeln für den Einsatz von schwangeren Lehrerinnen im Unterricht gelockert. Sie müssen künftig keinen Mindestabstand mehr einhalten oder eine FFP2-Maske tragen. Lediglich bei einem akuten Corona-Fall sind Schutzmaßnahmen zu treffen.

Corona-Beschränkungen sind aus dem Alltag größtenteils verschwunden. Zuletzt gab es sie an den Schulen allerdings noch für schwangere Lehrerinnen, die einen Mindestabstand einhalten oder eine FFP2-Maske tragen mussten. Dass diese Regelungen ab sofort grundsätzlich nicht mehr bestehen, Extern: darüber hat das Kultusministerium am Freitag, 24. März 2023, die Schulen informiert (PDF) (Öffnet in neuem Fenster). Da das berufliche Risiko für Lehrerinnen, sich mit Corona anzustecken, nicht höher ist als das Risiko der Allgemeinbevölkerung, können Schwangere wieder ohne besondere Schutzmaßnahmen im Unterricht eingesetzt werden. Hintergrund der Neuregelungen ist die Extern: Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes (Öffnet in neuem Fenster) und die Änderung des Extern: Infektionsschutzgesetzes (Öffnet in neuem Fenster).

„Wer schwanger ist, hat im privaten Alltag keine Beschränkungen und darf ganz normal einkaufen und auch ins Café gehen – und das ist richtig so. Ich finde es auch richtig, dass wir nach Rücksprache mit den medizinischen Expertinnen und Experten nun die Sonderregelungen für schwangere Lehrerinnen grundsätzlich aufheben“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper zu der neuen Regelung. Sie betont: „Das gilt auch für vulnerable Lehrkräfte. Natürlich darf aber jeder noch eine Maske tragen, der sich damit sicherer fühlt.“

Schutzmaßnahmen greifen bei Corona-Infektion in der Einrichtung

Sollte allerdings eine Corona-Infektion bei den betreuten Kindern und Jugendlichen oder bei einer Lehrkraft aus dem Kollegium auftreten, sind Schutzmaßnahmen für vulnerable Lehrkräfte und schwangere Lehrerinnen zu treffen. Das heißt in diesem Fall sind Schutzmaßnahmen notwendig, die neben ausreichender Lüftung auch Abstand und eine FFP2-Maske vorsehen. Dies gilt bis zum achten Tag nach dem letzten Erkrankungsfall an der Schule. Die dann notwendigen FFP2-Masken bekommen die Lehrerinnen und Lehrer vom Land gestellt.

Die Regelungen zum Mutterschutz auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie werden von den Extern: Fachgruppen Mutterschutz (Öffnet in neuem Fenster) der Regierungspräsidien festgelegt. Informationen zum Mutterschutz sind zum Beispiel beim Extern: Regierungspräsidium Stuttgart (Öffnet in neuem Fenster) zu finden.

Extern: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Schreiben zum Einsatz von Schwangeren und vulnerablen Lehrkräften im Unterricht vom 24. März 2023 (PDF) (Öffnet in neuem Fenster)

Weitere Meldungen

Gruppenbild mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, vierter von links) und den Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten
Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an 24 verdiente Persönlichkeiten

Justiz

44. Konstanzer Symposium zum Thema Juristenausbildung

Lachende Jugendliche sitzen in Sportklamotten in einer Sporthalle
Sportministerkonferenz

Olympiawerbung soll positiv auf Breitensport ausstrahlen

Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Offenburg steht im Raum einer Werkstatt der Anstalt. (Foto: © dpa)
Justiz

50 Jahre Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“

Award in Form eines bunten Löwen in Acryl mit Aufdruck "Integrationspreis des Landes Baden-Württemberg 2025"
Integration

Integrationspreis des Landes verliehen

Der Wettbewerb „KI-Champion BW“ startet. (Bild: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg)
Künstliche Intelligenz

„KI-Champions Baden-Württemberg 2025“ ausgezeichnet

Frau mit KI Brille
Digitalisierung

Land zeigt Chancen im Metaverse für die Wirtschaft auf

In einem Stuttgarter Kindergarten gibt es Lasagne zum Mittagessen. (Bild: dpa)
Ernährung

Tag der Kitaverpflegung

Die Preisträger und Preisträgerin mit Staatssekretärin Elke Zimmer und Ministerialdirektor Berthold Frieß
Nahverkehr

Land kürt „BWeger und BWegerin 2025“

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnraumoffensive BW

Neue Prämien für Kommunen zum Schaffen von Wohnraum

Ein Schild mit der Aufschrift "Universitätsklinikum" steht in Mannheim an einer Einfahrt zum Universitätsklinikum.
Krankenhäuser

Grünes Licht für Klinikverbund Heidelberg-Mannheim

Ein Neubaugebiet von Weissach
Ländlicher Raum

Studie zu Wohnortwahl junger Menschen veröffentlicht

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 6. Mai 2025

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße (Bild: © Verkehrsministerium Baden-Württemberg)
Lärmschutz

Initiative Motorradlärm bilanziert Erfolge

Siebte Sitzung des Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“
Innere Sicherheit

Siebte Sitzung des Kabinetts­ausschusses gegen Hass und Hetze