Impfen ist und bleibt der beste Schutz gegen schwere Verläufe bei einer COVID-19-Infektion. Daher gilt für alle, die bisher noch nicht geimpft sind: Jetzt ist der beste Zeitpunkt für eine Impfung gegen das Coronavirus. Auch geimpfte Menschen sollten ihren Impfschutz prüfen und gegebenenfalls auffrischen lassen.
Corona-Impfungen werden von niedergelassenen Haus- und Fachärzten und Betriebsärzten sowie in Apotheken und Zahnarztpraxen durchgeführt.
Antworten auf alle allgemeinen Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung, Impfempfehlungen und die Impfstoffe finden sich auf dem Extern: Info-Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Öffnet in neuem Fenster).
Antworten auf die wesentlichen Fragen zur Corona-Schutzimpfung in Baden-Württemberg (Stand: September 2023)
Die Impfungen werden in Haus- und Facharztpraxen sowie in Apotheken angeboten.
Bitte besprechen Sie medizinische Fragen mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Vor der Impfung in einer Arztpraxis findet ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt statt. Dasselbe gilt für Apothekerinnen und Apotheker, die die Impfung durchführen. Hier bekommen Sie fachkundige Auskunft zu Ihren Fragen.
Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) finden Sie auf deren Extern: Webseite (Öffnet in neuem Fenster).
Die Pflicht zur Impfdokumentation ist in Extern: § 22 Infektionsschutzgesetz (Öffnet in neuem Fenster) (IfSG) rechtlich verankert. Dem Wortlaut des § 22 Absatz 1 IfSG nach hat die zur Durchführung von Schutzimpfungen berechtigte Person jede Schutzimpfung unverzüglich in einem Impfausweis oder, falls der Impfausweis nicht vorgelegt wird, in einer Impfbescheinigung zu dokumentieren (Impfdokumentation).
Verpflichtet zur Dokumentation der Schutzimpfung ist derjenige, der die Schutzimpfung verantwortlich durchführt. Auch die in Absatz 2 Satz 3 enthaltene Nachtragungsoption entbindet den Impfverantwortlichen nicht von der oben genannten Verpflichtung zur Impfdokumentation (gegebenenfalls dann in eine Impfbescheinigung).
In Baden-Württemberg gibt es derzeit keine Zutritts- und sonstige Beschränkungen mit Nachweispflicht einer Impfung oder Genesung für den Publikumsverkehr.
Weitere Informationen zur Corona-Impfung sind auf folgenden Internetseiten zu finden:
Extern: Infektionsschutz.de: Coronavirus (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Robert Koch-Institut: Fragen und Antworten zum Impfen (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Bundesgesundheitsministerium: Informationen zur COVID-19-Impfung (Öffnet in neuem Fenster)
Extern: Paul Ehrlich-Institut: Informationen zum Coronavirus und COVID-19 (Öffnet in neuem Fenster)
Bitte beachten Sie, dass gerade im Zusammenhang mit der Corona-Impfung zahlreiche Falschinformationen verbreitet werden und gezielte Desinformation stattfindet. Verlassen Sie sich daher nur auf seriöse Medien und offizielle Verlautbarungen der Behörden und Forschungsinstitute. Verbreiten Sie keine Meldungen von unseriösen Quellen weiter.