Coronavirus

Land hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Illustration: Paragrafen und Viren

Baden-Württemberg plant, zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufzuheben. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause.

Lange Zeit war sie das zentrale Regelwerk im Kampf gegen das Coronavirus, nun plant das Land zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufzuheben und damit auch alle noch durch diese Verordnung bestehenden Schutzmaßnahmen. Ein entsprechender Beschluss soll kommende Woche durch das Landeskabinett getroffen werden. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes, auf Grund der weiterhin stabilen Infektionslage, zu diesem Zeitpunkt für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.

Wir sind in der Endemie angekommen, das Coronavirus bleibt und wir setzen auf Eigenverantwortung.
Gesundheitsminister Manne Lucha

„Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am 23. Februar 2023 in Stuttgart. „Was akute Atemwegserkrankungen angeht, bewegen wir uns auf dem Niveau vor der Pandemie. Klar ist, das Coronavirus bleibt uns erhalten. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile. Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist, bleibt zuhause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten. Außerdem empfehle ich vulnerablen Gruppen, sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln zu schützen. Bei Kontakt mit vulnerablen Gruppen appelliere ich an Rücksicht und Verantwortung Aller. Dies gilt insbesondere während der Atemwegsinfektionssaison.“

Auch Ressortverordnungen werden aufgehoben

Neben der Corona-Verordnung werden auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben. Diese sind die Corona-Erstaufnahme-Schutz Verordnung, die Corona-Verordnung Schule und die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen. Insgesamt 70 Corona-Verordnungen wurden seit dem 16. März 2020 von der Landesregierung erlassen, zählt man alle Fachverordnungen der Ministerien dazu, waren es weit über 300.

„Viele Corona-Verordnungen mussten unter enormem Zeitdruck erlassen werden. Die Mitarbeitenden der Landesverwaltung haben dafür teilweise bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gearbeitet. Ich möchte die Aufhebung der Corona-Verordnung deshalb auch zum Anlass nehmen, mich bei ihnen, aber insbesondere auch allen Ärzten und Ärztinnen, Pflegekräften, dem Rettungsdienst, den Apothekerinnen und Apothekern, allen Ehrenamtlichen und bei allen Menschen im Land, für ihren verantwortungsvollen Umgang mit der Pandemie zu bedanken. Nur gemeinsam konnten wir so gut durch diese Krise kommen“, so Minister Manne Lucha abschließend.

Ergänzender Hinweis vom 28. Februar 2023:

Die Landesregierung hat am 28 Februar 2023 die Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes zum 1. März 2023 beschlossen. Zugleich treten auch die Corona-Verordnung Schule, die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen und die Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 außer Kraft.

Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Bundesregierung: Corona-Schutzmaßnahmen

Weitere Meldungen

Ortsschild Traunstein
Kommunen

Müllheim im Markgräflerland wird Große Kreisstadt

Flur im Krankenhaus mit Personal und Betten
Kliniken

5,2 Millionen Euro für krisenfeste Krankenhäuser

Porträtbild von Leonie Dirks
Landesregierung

Wechsel an der Spitze der Staatskanzlei

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Quartiersimpulse

Land fördert 15 Quartiersprojekte

Agrarministerkonferenz - Würzburg
Landwirtschaft

Herbst-Agrarministerkonferenz 2026 in Würzburg

Minister Bundesrat
Bundesrat

Bundespolizeigesetz wird modernisiert

Ein kleines Spielzeughaus steht auf Geldscheinen (Quelle: dpa).
Steuern

Steuerbefreiung für Scheidungsimmobilien soll kommen

von links nach rechts: Brigitte Torloting (Vize-Präsidentin der Region Grand Est), Staatssekretär Florian Haßler und Caroline Krajka (Generalkonsulin Frankreichs in Stuttgart und Leiterin der Außenstelle des Institut français)
Städtepartnerschaft

5. Städtepartnerschaftskongress mit Frankreich

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Anzeige nach der Karenzzeitregelung

Luftaufnahme des Bodensees mit niedrigem Wasserstand und freigelegtem Uferbereich neben bewaldetem Land
Klimaschutz

Folgen des Hitzesommers 2026 und entsprechende Maßnahmen

Gruppenbild mit EU-Generaldirektorin Kerstin Jorna (5. von links) und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (4. von rechts)
Wirtschaft

EU-Generaldirektorin Kerstin Jorna besucht Baden-Württemberg

Sechs Personen unterhalten sich auf einem Balkon eines mehrstöckigen Gebäudes mit sichtbaren Betonstützen und Pflanzgefäßen
Wohnen

Land will Mietpreisbremse verlängern

Gründungsveranstaltung Medicus
Digitalisierung

MEDI:CUS-Plattform wird zukunftsfest aufgestellt

In drei übereinander angeordneten Bildausschnitten sind die Ministerpräsidenten von Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen zu sehen; sie sitzen jeweils in separaten Büros an einem Schreibtisch mit den jeweiligen Länder-Flaggen.
Automobilwirtschaft

Drei Autoländer – eine gemeinsame Botschaft

Europafahne
Internationale Zusammenarbeit

Europa und Kanada müssen noch enger zusammenrücken