Coronavirus

Land hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf

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Illustration: Paragrafen und Viren

Baden-Württemberg plant, zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufzuheben. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause.

Lange Zeit war sie das zentrale Regelwerk im Kampf gegen das Coronavirus, nun plant das Land zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufzuheben und damit auch alle noch durch diese Verordnung bestehenden Schutzmaßnahmen. Ein entsprechender Beschluss soll kommende Woche durch das Landeskabinett getroffen werden. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundes, auf Grund der weiterhin stabilen Infektionslage, zu diesem Zeitpunkt für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen die Masken- und Testpflicht auslaufen zu lassen. Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will der Bund nach heutigem Stand zum 7. April 2023 abschaffen.

Wir sind in der Endemie angekommen, das Coronavirus bleibt und wir setzen auf Eigenverantwortung.
Gesundheitsminister Manne Lucha

„Baden-Württemberg ist in der Endemie angekommen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am 23. Februar 2023 in Stuttgart. „Was akute Atemwegserkrankungen angeht, bewegen wir uns auf dem Niveau vor der Pandemie. Klar ist, das Coronavirus bleibt uns erhalten. Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile. Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist, bleibt zuhause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten. Außerdem empfehle ich vulnerablen Gruppen, sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln zu schützen. Bei Kontakt mit vulnerablen Gruppen appelliere ich an Rücksicht und Verantwortung Aller. Dies gilt insbesondere während der Atemwegsinfektionssaison.“

Auch Ressortverordnungen werden aufgehoben

Neben der Corona-Verordnung werden auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben. Diese sind die Corona-Erstaufnahme-Schutz Verordnung, die Extern: Corona-Verordnung Schule (Öffnet in neuem Fenster) und die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen. Insgesamt 70 Corona-Verordnungen wurden seit dem 16. März 2020 von der Landesregierung erlassen, zählt man alle Fachverordnungen der Ministerien dazu, waren es weit über 300.

„Viele Corona-Verordnungen mussten unter enormem Zeitdruck erlassen werden. Die Mitarbeitenden der Landesverwaltung haben dafür teilweise bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gearbeitet. Ich möchte die Aufhebung der Corona-Verordnung deshalb auch zum Anlass nehmen, mich bei ihnen, aber insbesondere auch allen Ärzten und Ärztinnen, Pflegekräften, dem Rettungsdienst, den Apothekerinnen und Apothekern, allen Ehrenamtlichen und bei allen Menschen im Land, für ihren verantwortungsvollen Umgang mit der Pandemie zu bedanken. Nur gemeinsam konnten wir so gut durch diese Krise kommen“, so Minister Manne Lucha abschließend.

Ergänzender Hinweis vom 28. Februar 2023:

Die Landesregierung hat am 28 Februar 2023 die Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes zum 1. März 2023 beschlossen. Zugleich treten auch die Extern: Corona-Verordnung Schule (Öffnet in neuem Fenster), die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen und die Corona-Erstaufnahme-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 außer Kraft.

Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Extern: Bundesregierung: Corona-Schutzmaßnahmen (Öffnet in neuem Fenster)

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