Kunst und Kultur

Neue Corona-Verordnung macht Open-Air-Kultur ab sofort möglich

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Der Saxophonist Joshua Redman (l.) und sein Kontrabassist Reuben Rogers (r.) spielen im Stuttgarter Jazz-Club Bix. (Foto: © dpa)

Die neue Corona-Verordnung des Landes macht Open-Air-Kultur bei sinkender Inzidenz ab sofort möglich. Sofern es die Inzidenzzahlen zulassen, sind im ersten Schritt Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Zuschauern möglich. Es gilt ein dreistufiger Öffnungsplan.

Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes werden lang ersehnte Öffnungsschritte aus dem Lockdown auch für die Kultur möglich. Sofern es die Inzidenzzahlen des jeweiligen Stadt- oder Landkreises zulassen, sind im ersten Schritt Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich, in der dritten Stufe auch größere Open Air Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen im Publikum. „Das sind gute Aussichten für uns alle und für die baden-württembergische Kulturszene“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer am 14. Mai in Stuttgart. „Die Open-Air-Saison kann kommen. Wir freuen uns auf einen Sommer mit mehr Kultur.“

Dreistufiger Öffnungsplan auch für Kulturveranstaltungen

Die ab 14. Mai gültige Corona-Verordnung sieht für Kreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen dreistufigen Öffnungsplan auch für Kulturveranstaltungen vor:

Öffnungsstufe 1: Bei einem stabilen Inzidenzwert im jeweiligen Stadt- oder Landkreis von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen gilt:

  • Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten dürfen öffnen, jetzt ohne Voranmeldung. Die zulässige Besucherzahl liegt bei einer Person pro 20 Quadratmeter Publikumsfläche.
     
  • Gleiches gilt für Bibliotheken und Archive. Sie dürfen bei einer Inzidenz von über 100 bei vorheriger Terminbuchung und Besucherbegrenzung (40 qm pro Person) auch weiterhin geöffnet bleiben.
     
  • Kulturveranstaltungen im Freien sind wieder möglich. Dies schließt auch Proben und Aufführungen der Breitenkultur mit ein. Maximal zulässig sind 100 Besucher und Besucherinnen im Freien, wobei der Veranstalter weiterhin dafür zu sorgen hat, dass die erforderlichen Abstände eingehalten werden können. 

Öffnungsstufe 2: Zwei Wochen nach dem ersten Öffnungsschritt und bei einer weiter stabilen Inzidenzlage unter 100 mit sinkender Tendenz.

  • Jetzt können Kulturveranstaltungen mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern auch in Innenräumen stattfinden.
  • Open Air sind dann bis zu 250 Personen im Publikum erlaubt.

Öffnungsstufe 3: Nochmals zwei Wochen später und bei weiter stabilen Inzidenzwerten unter 100 mit sinkender Tendenz gilt:

  • In Innenräumen dürfen Kulturveranstaltungen mit bis zu 250 Besucher und Besucherinnen stattfinden.
  • Open Air sind Veranstaltungen bis zu 500 Personen im Publikum erlaubt.

Generell ist für alle Öffnungsstufen vorgesehen, dass für den Zutritt zu allen Kunst- und Kultureinrichtungen und deren Veranstaltungen, aber auch im Museums- und Bibliotheksbereich ein tagesaktueller negativer Test-, ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden muss. Es besteht weiterhin die Pflicht zur Datenerhebung und zum Tragen einer medizinischen Maske. Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter.

Im Einvernehmen mit dem Sozialministerium können die zuständigen Behörden in einem Stadt- oder Landkreis Modellvorhaben zulassen.

Inzidenzwerte der Stadt- und Landkreise maßgeblich

Maßgeblich für die Öffnungsschritte sind die Inzidenzwerte auf Ebene der Stadt- und Landkreise. Die jeweilige Stufe wird vom zuständigen Gesundheitsamt bekanntgemacht.

Lag ein Stadt- und Landkreis bereits vor Inkrafttreten der Änderungen bereits fünf Tage lang unter der Inzidenz von 100, wird dies ebenfalls vom zuständigen Gesundheitsamt bekanntgegeben.

Großes Interesse: „Kunst trotz Abstand“ fördert gezielt Open-Air-Angebot

Um die Kulturszene bei ihrem Start in die Open-Air-Saison zu unterstützen, hatte das Ministerium vor wenigen Wochen eine weitere Förderrunde des Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ aufgelegt. Das Programm soll dazu beitragen, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Das Interesse an der Ausschreibung war enorm: Insgesamt sind über 400 Anträge eingegangen, die nun von unabhängigen Jurys begutachtet werden. Bei einem stabilen Inzidenzwert werden die Veranstaltungen und Projekte aus der Musik, der Darstellenden Kunst und aus anderen Sparten ab Juni 2021 starten können.

Pressemitteilung vom 13. Mai 2021: Sichere Öffnungsschritte bei sinkenden Inzidenzen

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Verkehrsunfallbilanz 2025
Verkehrsunfallbilanz 2025

Straßenverkehr in Baden-Württemberg wird immer sicherer

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

DEHOGA Cup
Start-up BW

Kleinblatt GmbH aus Stuttgart gewinnt den DEHOGA CUP

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

Justizministerin Marion Gentges (Vierte von links) mit dem Team des Projekts „DIE MUTMACHER“
Justiz

Begleithunde unterstützen in Strafprozessen

Flur in einem Krankenhaus
Gesundheit

248 Millionen Euro für Investitionen an 20 Kliniken

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Land mit vielfältiger Bio-Qualität auf BIOFACH präsent

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt

Wirtschaftsministerin Dr, Nicole Hoffmeister-Kraut (Zweite von rechts) überreicht Adolf Klek (Mitte) die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Adolf Klek mit Staufermedaille geehrt

von links nach rechts: Justizministerin Marion Gentges, Sabine Gwarys, Adam Michel (Vorstand AMSEL) und der Bürgermeister der Stadt Ettenheim, Bruno Metz
Justiz

Bundesverdienstkreuz für Sabine Gwarys

Holger Neinhaus und Arne Braun
Kunst und Kultur

Holger Neinhaus bleibt geschäftsführender Vorstand am ZKM

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Ländlicher Raum

Flurneuordnung in Furtwangen bewilligt