Geburtshilfe

Land verbessert Vergütung für Hebammen

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Eine Hebamme hört mit einem CTG die Herztöne eines Babys ab.

Durch die Anhebung der Gebührensätze verbessert das Land das Einkommen von Hebammen, die in der Geburtshilfe arbeiten. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Geburtshilfe im Land.

Gesundheitsminister Manne Lucha hat eine Änderung der Hebammengebührenordnung unterschrieben und damit den Weg für eine bessere Bezahlung der Hebammen in Baden-Württemberg frei gemacht. Die Hebammengebührenordnung des Landes regelt, welche Gebühren freiberuflich tätige Hebammen für ihre Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung erheben dürfen. Mit der Änderung der Verordnung wird die Vergütung für Hebammen angehoben, die für beihilfeberechtigte und privat versicherte Frauen Geburtshilfe geleistet haben. Die Vergütung für diese Leistungen steigt um knapp 30 Prozent.

Beitrag zur Sicherung der Geburtshilfe im Land

„Wir gleichen Vergütungsnachteile aus, die sich bisher bei der geburtshilflichen Versorgung von Frauen ergaben, die beihilfeberechtigt und privat versichert sind, im Vergleich zu gesetzlich versicherten Frauen. Damit stärken wir den Hebammen den Rücken, die in der Geburtshilfe arbeiten“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. Von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Hebammen für Leistungen der Geburtshilfe einen Sicherstellungszuschlag. Damit sollen finanzielle Belastungen für Hebammen ausgeglichen werden, die vor allem bei einer geringen Anzahl von Geburten mehr Geld für die Haftpflichtversicherung zahlen müssen. So wird sichergestellt, dass auch Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr betreuen, durch ihre Prämie zur Berufshaftpflichtversicherung nicht überlastet werden und deshalb die freiberufliche Geburtshilfe aufgeben. Die höheren Vergütungssätze können ab dem 1. Juni 2024 abgerechnet werden.

Zusätzlich wird mit der Überarbeitung der Hebammengebührenordnung ein Muster für einen maschinenlesbaren Vordruck bei Abrechnungen eingeführt. Das vermindert den Verwaltungsaufwand bei den Beihilfestellen des Bundes, der Länder und der Kommunen und senkt die Bearbeitungszeiten für die Anträge zur Kostenerstattung.

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