Corona-Massnahmen

Sichere Öffnungsschritte bei sinkenden Inzidenzen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Schlid zur Maskenpflicht hängt in einer Fußgängerzone in Tübingen.

Die Landesregierung hat Öffnungsschritte für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt. Dies gibt eine konkrete Öffnungsperspektive für Hotels und Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Dabei gelten Test- und Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung.

Im Rahmen der Änderung der Corona-Verordnung hat sich die Landesregierung auf eine gemeinsame Linie zur Öffnung in verschiedenen Bereichen verständigt. Danach sieht die künftige Corona-Verordnung in einem dreistufigen Verfahren Öffnungen von Einrichtungen bzw. die Zulässigkeit bestimmter Veranstaltungen in Abhängigkeit der lokalen Inzidenz vor. Die entsprechende Neufassung der Corona-Verordnung wurde am 13. Mai notverkündet.

Öffnungen in verschiedenen Bereichen unter Auflagen erlaubt

Wenn in einem Stadt- oder Landkreis die Bundesnotbremse nach Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt außer Kraft getreten ist – also die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 sinkt — sollen frühestens ab Samstag, 15. Mai, folgende Regelungen der Öffnungsstufe 1 gelten:

  • Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen.
  • Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr.
  • Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen.
  • Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden.
  • Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien.
  • Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten.
  • Öffnung von Archiven und Bibliotheken.
  • Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich.
  • Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen von zehn Schülerinnen und Schülern.
  • Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen.
  • Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen.
  • Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen.

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Masken- und Testpflicht und Hygienekonzepte

Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan eine Modifikation der bisherigen Regelungen aus der Corona-Verordnung vor. Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 Quadratmetern zwei getestete bzw. geimpfte oder genesene Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.

Öffnungsstrategie mit dreistufigem Konzept

Die Öffnungsschritte beruhen im Wesentlichen auf dem in der letzten Woche vorgestellten Stufenkonzept zur Öffnungsstrategie („Eckpunkte für kontrollierte und sichere Öffnungsschritte“).

Die Verordnung, die am Donnerstag, 13. Mai 2021, durch das Kabinett beschlossen wurde und am Freitag, 14. Mai 2021, in Kraft treten soll, wird voraussichtlich Öffnungen ab Samstag, 15. Mai 2021, ermöglichen, sofern in den Stadt- und Landkreisen an diesem Tag die Bundesnotbremse nicht mehr gilt.

Weitere Öffnungsschritte für die Stufen 2 und 3 betreffen insbesondere Kulturveranstaltungen in Innenräumen sowie größere Veranstaltungen im Freien. Die Öffnungsstufen 2 und 3 treten dann in Kraft, wenn die jeweiligen Stadt- und Landkreise 14 Tage in Folge im Durchschnitt sinkende Inzidenzwerte aufweisen können. In jedem Fall gelten die Öffnungsschritte für Stadt- und Landkreise nicht mehr, wenn die Bundesnotbremse in Kraft tritt, sprich drei Tage in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird.

Die Rückkehr zur nächst niedrigeren Öffnungsstufe erfolgt, sofern die Inzidenzwerte während der 14 Tage anhaltenden Öffnungsstufe im Durchschnitt gestiegen sind.

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ein Bauarbeiter schaut auf ein Gebäude, das als Testobjekt aus Recyclingbeton gebaut wird.
N!BBW

Termine für Workshops zum nachhaltigen Bauen

Landschaft von oben im Neckar-Odenwald-Kreis
Ländlicher Raum

Flurbereinigung in Ravenstein bedeutet Fortschritt und Zukunft

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Städtebauförderung

Nichtinvestive Städtebau­förderung 2026 startet

Eine junge Frau forscht im Life Science Center der Universität Hohenheim an Pflanzen in Klimakammern (Symbolbild: © dpa).
Forschung

Land fördert Zukunftstechnolo­gien an Landesuniversitäten

Ein Scan-Auto, das automatisch Parksünder registriert, fährt bei einem Pilotversuch an vor der Universität Hohenheim geparkten Fahrzeugen vorbei.
Parkraumüberwachung

Effizientere Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeug in Heidelberg

Innenminister Thomas Strobl (Mitte) in Begleitung von zwei Gardemädchen
Fastnacht

Empfang für Karnevals- und Fasnachtsvereine

Logo Öffentlicher Gesundheitsdienst. Die Abkürzung "ÖGD" ist in dicken Buchstaben dargestellt. Darunter steht in "Öffentlicher Gesundheitsdienst - Schützt. Hilft. Klärt auf."
Gesundheit

Einheitliche Software-Landschaft für die Gesundheitsämter

Eine Lehrerin in der Grundschule mit Schülerinnen und Schülern.
Öffentlicher Dienst

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Luftbild vom Quartier Kanadaring in Lahr
Flächenmanagement

Neue Prämien für Entsiegelung und Flächenmanagement

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Eine Frau bedient das Portal ELSTER der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Steuern

Digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg