Kunst und Kultur

Land fördert Kulturveranstaltungen im Freien

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Masterplan Kultur

Mit dem Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ fördert das Land Veranstaltungen kultureller Einrichtungen und Vereine im Freien. Gefördert werden analoge Veranstaltungen, die ab 1. Juni unter Einhaltung der bestehenden Auflagen umgesetzt werden können. Eine Antragstellung ist noch bis 18. April möglich.

Mit der aktuellen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kulturelle Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung von Freiluftveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden. „Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie vielfältig die Möglichkeiten digitaler Kulturformate sind. Mit der Neuauflage unseres erfolgreichen Impulsprogrammes möchten wir Kunst- und Kultureinrichtungen aber wieder ermöglichen, die Sommermonate schwerpunktmäßig für analoge Veranstaltungen zu nutzen. So können Kulturschaffende und Publikum sich endlich wieder direkt begegnen“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski.

Sommermonate für analoge Veranstaltungen nutzen

Insgesamt stehen 3,5 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung. Über das erste „Kunst trotz Abstand“-Programm konnten seit September 2020 bislang insgesamt 177 Projekte landesweit mit rund 4,9 Millionen Euro gefördert werden. Zuvor hatte das Kunstministerium die Durchführung von Veranstaltungen mit dem unmittelbar aufgelegten Programm „Kultur Sommer 2020“ unterstützt.

Bis zu 50.000 Euro Förderung

Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die Anträge werden nach Eingang durch eine externe Jury bewertet, die Förderentscheidung erfolgt voraussichtlich Ende Mai 2021. Eine Förderung kann für Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden, beantragt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro. 

Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand

Um einen guten Umgang mit den Corona-bedingten Einschränkungen zu finden und den Kunst- und Kulturbereich zu stärken, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt. Der Masterplan umfasst finanzielle Unterstützung wie auch beratende und organisatorische Maßnahmen und wird entsprechend der Corona-Lage im Land angepasst und fortgeschrieben.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Förderantrag für das Impulsprogramm “Kunst trotz Abstand” 2021

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Verkehrsunfallbilanz 2025
Verkehrsunfallbilanz 2025

Straßenverkehr in Baden-Württemberg wird immer sicherer

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

DEHOGA Cup
Start-up BW

Kleinblatt GmbH aus Stuttgart gewinnt den DEHOGA CUP

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

Justizministerin Marion Gentges (Vierte von links) mit dem Team des Projekts „DIE MUTMACHER“
Justiz

Begleithunde unterstützen in Strafprozessen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 10. Februar 2026

Flur in einem Krankenhaus
Gesundheit

248 Millionen Euro für Investitionen an 20 Kliniken

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Land mit vielfältiger Bio-Qualität auf BIOFACH präsent

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt

Wirtschaftsministerin Dr, Nicole Hoffmeister-Kraut (Zweite von rechts) überreicht Adolf Klek (Mitte) die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Adolf Klek mit Staufermedaille geehrt

von links nach rechts: Justizministerin Marion Gentges, Sabine Gwarys, Adam Michel (Vorstand AMSEL) und der Bürgermeister der Stadt Ettenheim, Bruno Metz
Justiz

Bundesverdienstkreuz für Sabine Gwarys

Holger Neinhaus und Arne Braun
Kunst und Kultur

Holger Neinhaus bleibt geschäftsführender Vorstand am ZKM