Elektromobilität

Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobiliät

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Elektromobilität Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobiliät

Baden-Württemberg und Bayern haben eine Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobiliät in Mietwohnungen und in Wohnungseigentümergemeinschaften beschlossen. Damit sich Elektrofahrzeuge in der Praxis weiter durchsetzen können, soll die Einrichtung von Ladeplätzen an heimischen Parkplätzen erleichtert werden.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg und die Bayerische Staatsregierung haben auf ihrer gemeinsamen Kabinettsitzung in Meersburg eine Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobilität in Mietwohnungen und in Wohnungseigentümergemeinschaften beschlossen. Die von Baden-Württemberg erarbeitete Initiative sieht vor, die rechtlichen Hürden für den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge zu senken. Justizminister Guido Wolf sagte: „Wir wollen die Einrichtung von Ladeplätzen an den heimischen Parkplätzen erleichtern. Das ist ein wichtiger Baustein, damit sich Elektrofahrzeuge in der Praxis weiter durchsetzen können.“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ergänzte: „Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und sein Elektrofahrzeug aufladen will, hat es bislang schwer. Wir werden die Elektromobilität aber nur auf die Straße bringen, wenn die Menschen auch zuhause die Möglichkeit zum Laden haben. Das Wohnungseigentumsgesetz darf nicht länger den dringend notwendigen Ausbau der Elektromobilität ausbremsen. Dass bei Umbauten am Gemeinschaftseigentum alle Miteigentümer zustimmen müssen, ist eine zu hohe Hürde. Das wollen wir jetzt ändern. Unser Gesetzentwurf kann den Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich maßgeblich beschleunigen.“

Neue Bestimmung im Mietrecht

Der Gesetzentwurf sieht eine neue Bestimmung im Mietrecht vor, wonach der Mieter gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Erlaubnis zum Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten haben soll. Der Vermieter soll die erforderliche Erlaubnis verweigern können, wenn er sich verpflichtet, selbst eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen, oder wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung des Gebäudes überwiegt. Ebenso soll im Wohnungseigentumsrecht ein entsprechender Anspruch des Wohnungseigentümers geschaffen werden, wonach die Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau einer Ladestation zu gestatten hat und beschließen kann, dass der Bauwillige die Kosten zu tragen hat.

Guido Wolf: „Die Transformation der Automobilwirtschaft ist eine der ganz großen Herausforderungen unserer Zeit. Damit diese gelingt, müssen wir gleichzeitig an ganz unterschiedlichen Punkten ansetzen, um die Elektromobilität attraktiver zu machen. Umso mehr freue ich mich, dass wir heute im Schulterschluss mit Bayern diese wichtige Initiative für den Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts auf den Weg gebracht haben.“

Autoindustrie braucht verlässliche Rahmenbedingungen

Hoffmeister-Kraut: „Was die Autoindustrie braucht und was sie deshalb auch zu Recht fordert, sind verlässliche Rahmenbedingungen. Sie erwartet, dass der Staat sich um den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur kümmert. Im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung haben wir deshalb bereits dafür gesorgt, dass in neu gebauten Garagen künftig Ladepunkte vorgesehen werden müssen. Es ist höchste Zeit, jetzt auch das Miet- und das Wohnungseigentumsgesetz anzupassen, um die Voraussetzungen für zukunftsfähiges Wohnen zu schaffen.“

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