Bundesrat

Strobl fordert Stärkung des Bevölkerungsschutzes

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Baden-Württemberg ist einer Bundesratsinitiative aus Hessen beigetreten, die darauf abzielt, dass Bund und Länder den Bevölkerungsschutz umfassend stärken.

„Nach Jahrzehnten des Friedens ist wieder Krieg in Europa. Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine ist eine Zäsur, ja eine Zeitenwende. Nicht zuletzt zeigt uns das: Wir müssen in diesen Krisenzeiten den Bevölkerungsschutz stärken und unser Land so besser darauf vorbereiten, mit Krisen umzugehen. Nicht ohne Grund fordern die Länder seit Längerem ein Sondervermögen in Höhe von zehn Milliarden Euro für den Bevölkerungsschutz auf die nächsten zehn Jahre. Der Bund springt hier viel zu kurz. Wir haben hier nach wie vor eine glasklare Erwartung an den Bund, dass der Bund sich hier noch bewegt“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Baden-Württembergs, Thomas Strobl, am 26. April 2024 in Berlin anlässlich der Sitzung des Bundesrats. Baden-Württemberg ist einer Bundesratsinitiative aus Hessen beigetreten, die darauf abzielt, dass Bund und Länder den Bevölkerungsschutz umfassend stärken.

„Es ist ganz im Sinne der Länder, dass die Bundeswehr wieder für ihre Kernaufgabe, die Landesverteidigung und die Erfüllung unserer Bündnisverpflichtungen, tauglich gemacht wird. Noch besser wäre es freilich, wenn der Bund in diesem Zuge auch die Zivile Verteidigung, also die Mitwirkung der Länder, entsprechend stärken würde. Der Zivil- und Katastrophenschutz ist eines der grundlegenden Schutzversprechen des Staats gegenüber seinen Bürgern. Deshalb fordern wir Länder einmal mehr den Bund auf, das konzentriert anzupacken und auch die Prioritäten im Haushalt entsprechend zu setzen. Noch haben wir die Zeit, den Bevölkerungsschutz gemeinsam auf einen modernen und den aktuellen Herausforderungen entsprechenden Stand zu bringen. Doch die Zeit läuft ab“, so Minister Thomas Strobl.

Bundesrat fasst weitere wichtige Beschlüsse im Sinne Baden-Württembergs

Eines der wichtigsten Themen in diesem 1043. Bundesratsdurchgang war die Bürokratieentlastung, insbesondere für die Wirtschaft. Hier konnte Baden-Württemberg einmal mehr zeigen, dass das Land dieses Thema ernst nimmt und an der Umsetzung aktiv mitwirkt, als nur darüber zu reden. So hat Baden-Württemberg für die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige sowie für die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre gestimmt. Angaben des Gesetzentwurfs entsprechend sparen die Unternehmen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten ein. Konkret wird eine Entlastungswirkung von 595 Millionen Euro (bezüglich der Aufbewahrung in Papierform) und 30,6 Millionen Euro (bezüglich der digitalen Aufbewahrung) benannt. Dem stehen erwartete Einnahmenminderungen aufgrund von nicht mehr nachweisbaren Hinterziehungstatbeständen in Höhe von 200 Millionen gegenüber.

Zudem hat Baden-Württemberg die von der Bundesregierung vorgesehenen gesetzlichen Grundlagen zur Ermöglichung der Bezahlkarte unterstützt. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. 

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation“ ist ein praxisuntauglicher Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die sicherheitspolitischen Notwendigkeiten außer Acht lässt. Baden-Württemberg hat daher Änderungsanträge unterstützt, die den Gesetzentwurf dahingehend überarbeiten wollen, dass die Einsatzfähigkeit des Instruments der Vertrauensperson unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, für deren repressiven Einsatz im derzeitigen Umfang möglichst erhalten bleibt, beispielsweise was die Regelungen zum Richtervorbehalt betreffen.

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