Corona-Maßnahmen

Zahl der Kontakte weiter senken

Bund und Länder haben erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Die Novembermaßnahmen haben das exponentielle Wachstum zwar stoppen können, die Zahlen bleiben aber weiter auf einem zu hohen Niveau. Daher haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Maßnahmen zu verlängern und nachzuschärfen.

Vor drei Wochen haben Bund und Länder weitreichende Kontaktbeschränkungen beschlossen. Die Zahlen zeigen, dass die Maßnahmen wirken. So konnte der exponentielle Anstieg der Infektionen gestoppt werden – aber die Trendwende ist noch nicht erreicht. Diese ist aber notwendig, um die Infektionsketten wieder nachverfolgen und unterbrechen zu können und die Zahl der schweren Verläufe und Todesfälle zu reduzieren. Die Situation in den Krankenhäusern bleibt Ernst, noch immer muss eine zu hohe Zahl von Menschen auf den Intensivstationen behandelt werden.

„Wir müssen die Infektionszahlen deutlich senken, um die zweite Welle zu brechen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in seiner Regierungsinformation im Landtag nach der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. „Dafür gibt es nur einen Weg: die Zahl der Kontakte weiter senken und die Sicherheit der Kontakte erhöhen.“

Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem in Hinblick auf die Skisaison sind zu vermeiden.

Daher hat haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs gemeinsam mit der Kanzlerin heute beschlossen, die Maßnahmen aus dem November zu verlängern und nachzuschärfen und zusätzliche Maßnahmen an den Schulen zu treffen. Zudem soll es klare Signale für die Weihnachtszeit geben, damit sich alle frühzeitig darauf einstellen können.

Bund und Länder haben sich auf folgende Punkte geeinigt:

Reduzierung der Kontakte

Es dürfen sich statt bisher zehn ab dem 1. Dezember 2020 nur noch maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Anders als bisher zählen Kinder bis 14 Jahren nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren, gilt trotzdem die Obergrenze von fünf Personen.

Verschärfung der Maskenpflicht

Wie in Baden-Württemberg schon größtenteils umgesetzt, gilt die Maskenpflicht auch im öffentlichen Raum, wenn man zu anderen Gruppen/Personen nicht dauerhaft einen Abstand von 1,5 Metern einhalten kann oder man sich dauerhaft an einem Ort aufhält. Das gilt also für belebte Flächen wie Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen aber auch auf Supermarktparkplätzen und Einzelhandelsgeschäften.

Auch in Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt nicht am Platz, wenn zu anderen Personen ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Verlängerung der November-Maßnahmen und Hilfen

Die Maßnahmen aus dem November werden bis zunächst 20. Dezember verlängert. Das heißt Betriebe und Einrichtungen, die derzeit geschlossen sind, bleiben weiterhin geschlossen. Der Bund verlängert daher die Novemberhilfen, um die betroffenen Betriebe weiter zu unterstützen. In die Förderprogramme werden auch die Schausteller und Marktkaufleute aufgenommen.

Hilfen für andere Wirtschaftsbereiche

Für Wirtschaftsbereiche, die zwar nicht geschlossen sind, aber trotzdem erhebliche Einschränkungen hinnehmen müssen, verlängert der Bund die Stützungsmaßnahmen bis Mitte kommenden Jahres (Überbrückungshilfe III). Außerdem gibt es eine Verbesserung der Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche – vor allem für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, für die Soloselbständigen und für die Reisebranche.

Lehre an Hochschulen und Universitäten

Wie in Baden-Württemberg schon bereits weitestgehend umgesetzt, sollen Hochschulen und Universitäten, wenn immer es möglich ist, auf digitale Lehrformate umstellen.

Schulen und Kitas sollen weiter offen bleiben

„Wir alle waren uns einig, dass Kitas und Schulen höchste Priorität haben. Familien mit Kindern hat der Lockdown im Frühjahr besonders hart getroffen. Eltern und gerade Alleinerziehende mussten Kinderbetreuung, Home Schooling und Job unter einen Hut zu bringen. Das hat viele an den Rand der Erschöpfung gebracht“, sagte Kretschmann im Landtag. „Hinzu kommt, dass Kitas und Schulen nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch des sozialen Miteinanders und der persönlichen Entwicklung sind. Dieses Miteinander ist gerade für Kinder und Jugendliche essentiell. Aus diesen Gründen haben wir beschlossen, Kitas und Schulen weiterhin offenzuhalten.“

Künftig sollen deswegen in den Schulen vermehrt Schnelltests zum Einsatz kommen, um das Infektionsgeschehen an den Schulen weiter zu begrenzen. Auch im Quarantäne-Fall sollen Schnelltests zum Einsatz kommen. Hierdurch lässt sich die Quarantänepflicht für Schülerinnen und Schüler auf fünf Tage verkürzen.

Die Maskenpflicht ab der fünften Klasse bleibt unverändert.

Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 sollen darüber hinaus weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung ab der Jahrgangstufe 8 mit Ausnahme der Abschlussklassen umgesetzt werden, welche die Einhaltung der AHA+L Regeln besser gewährleisten. Dazu zählen beispielsweise Hybrid- oder Wechselunterricht.

Zusätzlich dazu werden wir in Baden-Württemberg in den kommenden Monaten Millionen von besonders sicheren FFP2-Masken an die Lehrerinnen und Lehrer verteilen. 

Beschränkungen für den Einzelhandel

Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern (m²) dürfen weiterhin nur einen Kunden pro 10 m² gleichzeitig in das Geschäft lassen. Bei einer Verkaufsfläche von 800 m² wären das 80 Kunden. Bei 400 m² entsprechend nur 40 Kunden.

Für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 10 m² gilt weiter die Regelung, dass nur ein Kunde gleichzeitig im Laden sein darf.

Für Geschäfte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche gilt ab dem 800. m² eine Beschränkung auf einen Kunden pro 20 m² Verkaufsfläche. So wären das beispielsweise bei 1.200 m² 100 Kunden: für die ersten 800 m² 80 Kunden und für die weiteren 400 m² dann nochmal 20 Kunden. Die Beschränkung der Kunden kann etwa durch eine Einkaufwagen- oder Einkaufskorbpflicht bei gleichzeitiger Begrenzung der verfügbaren Einkaufswagen bzw. Einkaufskörbe leicht umgesetzt werden.

Die Ladenbetreiber sind weiterhin verpflichtet, durch ein abgestimmtes Einlassmanagement zu verhindern, dass sich in Einkaufspassagen und Einkaufszentren unnötigen Schlangen bilden.

Ausnahmen über die Weihnachtsfeiertage

„Wir wollen Ihnen Planungssicherheit für die Weihnachtstage geben. Dabei sind wir uns voll und ganz bewusst, dass Weihnachten für die meisten Menschen eine ganz besondere Zeit ist. Wir kommen mit der Familie zusammen und treffen unsere Lieben. Dem wollen wir bestmöglich gerecht werden“, sagte Kretschmann. „Deshalb haben wir vereinbart, in der Weihnachtszeit ab dem 23. Dezember Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit bis zu zehn Personen zu ermöglichen.“ Kinder bis 14 Jahren nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen.

Es müssten aber bestmögliche Vorkehrungen getroffen werden, damit sich Weihnachten und Silvester nicht zum Startpunkt einer neuen Infektionselle entwickle. Bund und Länder haben sich daher entschieden, den Beginn der Weihnachtsferien einheitlich auf den 19. Dezember vorzuziehen. Dadurch können auch Kinder und Jugendliche ihre Kontakte in den Tagen vor Weihnachten auf das absolute Minimum reduzieren oder eine freiwillige Quarantäne machen.

„Ich bitte Sie alle, sich auf Weihnachten ganz anders vorzubereiten als sonst“, appellierte der Ministerpräsident an die Bürgerinnen und Bürger. Dazu gehöre:

  • Einkäufe nicht an den hochfrequentierten Samstagen, sondern auch in der Woche erledigen.
  • Die höhere Zahl von Menschen, mit denen man sich treffen dürfe, nicht voll auszureizen, sondern sich – wenn möglich – auf die Weihnachtstage zu beschränken.
  • Vor Weihnachten gezielt die Kontakte auf das absolute Minimum zu reduzieren.

„Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, diese zusätzliche freie Zeit dazu zu nutzen, sich selbst freiwillig in Quarantäne zu begeben, wenn es ihnen möglich ist“, konkretisierte Kretschmann die Empfehlungen.

Bei Erkältungssymptomen vor Weihnachten soll darüber hinaus die vorhandenen Testmöglichkeiten genutzt werden, um die Begegnungen zur Weihnachtszeit so sicher wie möglich zu machen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen dies durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Regelungen unterstützen.

Um Ansteckungen in Gottesdiensten zu vermeiden, wird die Landesregierung auf die Religionsgemeinschaften zugehen. Religiöse Zusammenkünfte mit dem Charakter von Großveranstaltungen müssen vermieden werden.

Stellenweises Verbot von Silvesterfeuerwerk

Da sich bei Feuerwerk auf beliebten Plätzen schnell große Gruppen bilden, ist Silvesterfeuerwerk in bestimmten Bereichen nicht erlaubt. Wo genau diese Verbotszonen liegen, legen die zuständigen Behörden vor Ort fest.

Verfahren bei besonders hohen Infektionszahlen

Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und diffusem Infektionsgeschehen sollen die bestehenden Maßnahmen deutlich erweitert werden. 

Wie geht es weiter?

Baden-Württemberg bereitet sich mit Hochdruck darauf vor, wenn die Impfstoffe zur Verfügung stehen, möglichst schnell mit den Impfungen zu beginnen. Die ersten Impfzentren befinden sich bereits im Bau. „Inzwischen ist klar: Wir werden dieses Virus besiegen. Darüber können wir uns alle von Herzen freuen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Es liegt noch eine längere Strecke vor uns. Es wird dauern bis genügend Menschen geimpft sind um die Pandemie zu stoppen. Nicht Tage oder Wochen, sondern Monate“, mahnte Kretschmann. „Bis dahin ist es unabdingbar, dass wir uns weiter gegenseitig schützen und uns an die Regeln halten. Die meisten von Ihnen kennen die Regeln inzwischen in- und auswendig, trotzdem bleiben sie essentiell wichtig: Masken tragen, Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Räume lüften und die Corona-App nutzen.“

Bisher ist Baden-Württemberg vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen. Mit den Impfstoffen gibt es begründete Hoffnung, dass die Pandemie an ihr Ende kommt. Bis dahin kommt es aber weiter auf jeden einzelnen an, um Leben und Gesundheit zu schützen, sowie die Wirtschaft – wo immer möglich – weiter am Laufen zu halten und damit die Arbeitsplätze zu bewahren.

Die gestern beschlossenen Maßnahmen werden jetzt im Detail ausgearbeitet und die Corona-Verordnung des Landes entsprechen angepasst. Sie gelten ab dem 1. Dezember bis zunächst bis zum 20. Dezember. „Wegen des hohen Infektionsgeschehens gehen wir allerdings davon aus, dass bis Anfang Januar umfassende Beschränkungen notwendig sein werden“, sagte Ministerpräsident Kretschmann.  

In den kommenden Tagen werden die Beschlüsse von Bund und Länder in Baden-Württemberg in die Corona-Verordnung eingearbeitet. Die Verordnungen und mehr Details zu den Regelungen veröffentlichen wir zeitnah auf Baden-Württemberg.de.

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Quelle:

/red

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