Landwirtschaft

Tierhaltungskennzeich­nungsgesetz umgesetzt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kühe auf der Weide

Das Land setzt die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes schlank und unbürokratisch um, sodass Landwirte so gering wie möglich belastet werden. Die zuständige Behörde in Baden-Württemberg wird das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung.

„Leider hat der Bund trotz der Bemühungen der Länder um eine Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes an dessen unbefriedigenden Ausgestaltung festgehalten. Insbesondere die enthaltenen Übergangsregelungen haben dazu geführt, dass den Ländern zu wenig Zeit für eine gute und einheitliche Lösung blieb beziehungsweise gegeben wurde. Die nun entstandenen Verzögerungen im Prozess sind diesen Umständen geschuldet. Betroffene Landwirte müssen sich jedoch keine Sorgen machen, wenn die gesetzten Fristen aufgrund der nicht-zufriedenstellenden Gesetzgebung des Bundes nicht eingehalten werden können. Die Folgen dieses Vorgehens des Bundes können und werden nicht an den Landwirten hängenbleiben. In Baden-Württemberg haben wir mit Hochdruck eine Lösung erarbeitet, die die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes schlank und unbürokratisch umsetzt, sodass Landwirte so gering wie möglich belastet“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 19. Juli 2024 in Stuttgart.

Der Bund hatte die Länder am Gesetzgebungsverfahren zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wieder einmal nicht beteiligt, so dass nun eine Umsetzung in aller Eile und mit Zuhilfenahme von Übergangslösungen erforderlich war. Die im Gesetz vorgesehene Frist für die Mitteilungen der betroffenen Schweinehalter zum 1. August 2024 war durch die Behörden der Länder und die Tierhalter somit nicht in vernünftiger Weise umsetzbar.

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung zuständig

In Baden-Württemberg wurde das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) als zuständige Behörde für die Entgegennahme der Mitteilung von Haltungseinrichtungen und die Erteilung der Kennnummer ausgewählt. Innerhalb des Landesamtes soll das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL) die fachlichen Aufgaben übernehmen.

Die Meldungen können nun schriftlich oder elektronisch per Mail abgegeben werden. Der Aufwand für die Landwirte soll durch Begrenzung auf möglichst wenige Daten überschaubar bleiben. Nach Möglichkeit sollen nach anderen Meldepflichten bereits bekannte Betriebsdaten genutzt werden. Ab sofort werden die Meldungen online an TierHKG@lgl.bwl.de oder Haltungsform@lgl.bwl.de möglich sein. Das LKL hat ein Meldeformular (PDF) erstellt und bietet dies zum Download an. Anschließend nimmt das LKL die Mitteilungen entgegen und erteilt nach Prüfung der vollständig vorgelegten Angaben und Nachweise die individuelle Kennnummer.

Kennzeichnungspflicht

Die Kennzeichnung der Tierhaltungsform auf Lebensmitteln sorgt für Transparenz und Klarheit und erleichtert Verbraucherinnen sowie Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung.

Die Kennzeichnungspflicht gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt. Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet zwischen fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio.

Jeder Betrieb muss sich einer Haltungsform zuordnen. Dazu müssen die Haltungseinrichtungen des Betriebs die erforderlichen Kriterien der entsprechende Haltungsform erfüllen.

Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Weitere Meldungen

Neuer begrünter Mittelstreifen auf einem Teilstück der Straße „Waldsteige“ in Mosbach
Flächenmanagement

Mosbach erhält Prämie für Maßnahme „Waldsteige“

Weinauswahl
Sondereditionen

Neue Wein-Sondereditionen der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin

Forstleute untersuchen, wie gesund die Fichte ist.
Forst

Gesellenbriefe für Forstwirtinnen und Forstwirte

Nest der Asiatischen Hornisse
Landwirtschaft

Mehr Förderung bei Nestentfernungen von Asiatischer Hornisse

Ashumi Shroff
Außenwirtschaft

Baden-Württemberg eröffnet neues Auslandsbüro in Mumbai

Blühstreifen statt Straßenbegrenzungsgrün
Naturschutz

Land erfasst 25.000 Hektar Straßenbegleitgrün

Eine Laborantin untersucht Lebensmittel im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart. (Foto: © dpa)
Verbraucherschutz

Jahresbericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Landwirtschaft

Novelle zum EEG 2027 verschenkt Potenzial der Bioenergie

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Technologie

Chipindustrie-Ökosystem in Baden-Württemberg wächst

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Ländlicher Raum

Jetzt noch für „Spitze auf dem Land!“ bewerben

Landespressekonferenz Stuttgart
Staatsmodernisierung

Landesregierung beschließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Landesgartenschau Ellwangen 2026
Ländlicher Raum

Positive Halbzeitbilanz der Landesgartenschau 2026

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Anzeige nach der Karenzzeitregelung

Ein Gruppenbild mit einer Delegation aus Lwiw und der Ministerin
Wirtschaft

Wirtschaftsforum Baden-Württemberg – Ukraine

Ein Ausbilder im Garten- und Landschaftsbau (r.) erklärt einem angehenden Gärtner (l.) das Einpflanzen einer Dachbegrünung. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Meisterbriefe für Floristen und Gärtner