Landwirtschaft

Tierhaltungskennzeich­nungsgesetz umgesetzt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kühe auf der Weide

Das Land setzt die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes schlank und unbürokratisch um, sodass Landwirte so gering wie möglich belastet werden. Die zuständige Behörde in Baden-Württemberg wird das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung.

„Leider hat der Bund trotz der Bemühungen der Länder um eine Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes an dessen unbefriedigenden Ausgestaltung festgehalten. Insbesondere die enthaltenen Übergangsregelungen haben dazu geführt, dass den Ländern zu wenig Zeit für eine gute und einheitliche Lösung blieb beziehungsweise gegeben wurde. Die nun entstandenen Verzögerungen im Prozess sind diesen Umständen geschuldet. Betroffene Landwirte müssen sich jedoch keine Sorgen machen, wenn die gesetzten Fristen aufgrund der nicht-zufriedenstellenden Gesetzgebung des Bundes nicht eingehalten werden können. Die Folgen dieses Vorgehens des Bundes können und werden nicht an den Landwirten hängenbleiben. In Baden-Württemberg haben wir mit Hochdruck eine Lösung erarbeitet, die die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes schlank und unbürokratisch umsetzt, sodass Landwirte so gering wie möglich belastet“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 19. Juli 2024 in Stuttgart.

Der Bund hatte die Länder am Gesetzgebungsverfahren zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wieder einmal nicht beteiligt, so dass nun eine Umsetzung in aller Eile und mit Zuhilfenahme von Übergangslösungen erforderlich war. Die im Gesetz vorgesehene Frist für die Mitteilungen der betroffenen Schweinehalter zum 1. August 2024 war durch die Behörden der Länder und die Tierhalter somit nicht in vernünftiger Weise umsetzbar.

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung zuständig

In Baden-Württemberg wurde das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) als zuständige Behörde für die Entgegennahme der Mitteilung von Haltungseinrichtungen und die Erteilung der Kennnummer ausgewählt. Innerhalb des Landesamtes soll das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL) die fachlichen Aufgaben übernehmen.

Die Meldungen können nun schriftlich oder elektronisch per Mail abgegeben werden. Der Aufwand für die Landwirte soll durch Begrenzung auf möglichst wenige Daten überschaubar bleiben. Nach Möglichkeit sollen nach anderen Meldepflichten bereits bekannte Betriebsdaten genutzt werden. Ab sofort werden die Meldungen online an TierHKG@lgl.bwl.de oder Haltungsform@lgl.bwl.de möglich sein. Das LKL hat ein Meldeformular (PDF) erstellt und bietet dies zum Download an. Anschließend nimmt das LKL die Mitteilungen entgegen und erteilt nach Prüfung der vollständig vorgelegten Angaben und Nachweise die individuelle Kennnummer.

Kennzeichnungspflicht

Die Kennzeichnung der Tierhaltungsform auf Lebensmitteln sorgt für Transparenz und Klarheit und erleichtert Verbraucherinnen sowie Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung.

Die Kennzeichnungspflicht gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt. Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet zwischen fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio.

Jeder Betrieb muss sich einer Haltungsform zuordnen. Dazu müssen die Haltungseinrichtungen des Betriebs die erforderlichen Kriterien der entsprechende Haltungsform erfüllen.

Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Weitere Meldungen

Die „Ulmer Madonna“ in der Pfarrkirche St. Peter und Paul in Laiz
Weihnachten

Weihnachtsgrüße des Ministerpräsidenten

Polizistin bei einem Auslandseinsatz
Polizei

Weihnachtsgrüße an Einsatzkräfte der Polizei in Auslandsmissionen

Abgelehnte Asylbewerber steigen in ein Flugzeug. (Foto: © dpa)
Bundesrat

Weitere Schritte zur „Migrationswende“

Baden-Württemberg, Seebach: Fichten und eine Buche stehen im Nationalpark Schwarzwald im Nebel.
Bundesrat

Hauk fordert Entlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Zahlreiche im Stau stehende Fahrzeuge sind durch den Außenspiegel eines Autos auf der A81 bei Sindelfingen zu sehen.
Bundesrat

Geplante Sanktionierung des Punktehandels im Straßenverkehr

Eine Drohne fliegt bei Sonnenuntergang über eine Wiese. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Bundesrat

Land unterstützt Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Fischer fischen im Bodensee (Foto: dpa)
Artenschutz

Projekt zum Fischartenschutz und Kormoranmanagement startet

Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea Bewerbungsschreiben. (Foto: © dpa)
Integration

Rund 1,55 Millionen Euro für Integrationsarbeit in ländlichen Räumen

Ein Kinderarzt untersucht einen Jungen mit einem Stethoskop.
Gesundheit

Land stärkt kinder- und jugendärztliche Versorgung

Touristen sitzen im Aussenbereich von Restaurants.
Bundesrat

Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie im Bundesrat

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Medizinwirtschaft

Meilenstein zur Verbesserung der Patientenversorgung

Ein frischer Radweg mit Bausstellenfahrzeugen, inmitten von landwirtschaftlicher Fläche.
Radverkehr

Neuer Rad- und Gehweg zwischen Tettnang-Büchel und Schwanden

Ein Mitarbeiter der Porsche AG montiert im Porsche-Stammwerk in Stuttgart-Zuffenhausen einen Porsche 718 Cayman. (Foto: dpa)
Automobilwirtschaft

Hoffmeister-Kraut kritisiert Automobilpaket der EU-Kommission

Wort-Bild-Marke der RegioClusterAgentur
Innovation

Land fördert RegioClusterAgentur BW bis 2029

Eine ältere Dame lernt die Bedienung eines Computers.
Ländlicher Raum

Land fördert digitale Teilhabe im Alter mit „Klick & Klar“