Landwirtschaft

Tierhaltungskennzeich­nungsgesetz umgesetzt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kühe auf der Weide

Das Land setzt die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes schlank und unbürokratisch um, sodass Landwirte so gering wie möglich belastet werden. Die zuständige Behörde in Baden-Württemberg wird das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung.

„Leider hat der Bund trotz der Bemühungen der Länder um eine Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes an dessen unbefriedigenden Ausgestaltung festgehalten. Insbesondere die enthaltenen Übergangsregelungen haben dazu geführt, dass den Ländern zu wenig Zeit für eine gute und einheitliche Lösung blieb beziehungsweise gegeben wurde. Die nun entstandenen Verzögerungen im Prozess sind diesen Umständen geschuldet. Betroffene Landwirte müssen sich jedoch keine Sorgen machen, wenn die gesetzten Fristen aufgrund der nicht-zufriedenstellenden Gesetzgebung des Bundes nicht eingehalten werden können. Die Folgen dieses Vorgehens des Bundes können und werden nicht an den Landwirten hängenbleiben. In Baden-Württemberg haben wir mit Hochdruck eine Lösung erarbeitet, die die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes schlank und unbürokratisch umsetzt, sodass Landwirte so gering wie möglich belastet“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 19. Juli 2024 in Stuttgart.

Der Bund hatte die Länder am Gesetzgebungsverfahren zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wieder einmal nicht beteiligt, so dass nun eine Umsetzung in aller Eile und mit Zuhilfenahme von Übergangslösungen erforderlich war. Die im Gesetz vorgesehene Frist für die Mitteilungen der betroffenen Schweinehalter zum 1. August 2024 war durch die Behörden der Länder und die Tierhalter somit nicht in vernünftiger Weise umsetzbar.

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung zuständig

In Baden-Württemberg wurde das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) als zuständige Behörde für die Entgegennahme der Mitteilung von Haltungseinrichtungen und die Erteilung der Kennnummer ausgewählt. Innerhalb des Landesamtes soll das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit (LKL) die fachlichen Aufgaben übernehmen.

Die Meldungen können nun schriftlich oder elektronisch per Mail abgegeben werden. Der Aufwand für die Landwirte soll durch Begrenzung auf möglichst wenige Daten überschaubar bleiben. Nach Möglichkeit sollen nach anderen Meldepflichten bereits bekannte Betriebsdaten genutzt werden. Ab sofort werden die Meldungen online an TierHKG@lgl.bwl.de oder Haltungsform@lgl.bwl.de möglich sein. Das LKL hat ein Meldeformular (PDF) erstellt und bietet dies zum Download an. Anschließend nimmt das LKL die Mitteilungen entgegen und erteilt nach Prüfung der vollständig vorgelegten Angaben und Nachweise die individuelle Kennnummer.

Kennzeichnungspflicht

Die Kennzeichnung der Tierhaltungsform auf Lebensmitteln sorgt für Transparenz und Klarheit und erleichtert Verbraucherinnen sowie Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung.

Die Kennzeichnungspflicht gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt. Die Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet zwischen fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio.

Jeder Betrieb muss sich einer Haltungsform zuordnen. Dazu müssen die Haltungseinrichtungen des Betriebs die erforderlichen Kriterien der entsprechende Haltungsform erfüllen.

Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Weitere Meldungen

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt

IW JUNIOR Landeswettbewerb - Dorfgemeinschaftsladen
Start-up BW

Zwei Schülerfirmen beim Landeswettbewerb ausgezeichnet

ELR
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren

Ministerpräsident Cem Özdemir bei seiner Regierungserklärung im Landtag von Baden-Württemberg
Regierungserklärung

„Wir brauchen neuen Mut für eine neue Zeit“

Fluggäste laufen mit ihren Koffern durch ein Flughafenterminal.
Tierseuchen

Keine tierischen Lebensmittel im Reisegepäck

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Land fördert Tierheim Dreherhof im Ostalbkreis

Tags des Wochenmarkts
Ernährung

Kampagne stärkt Bewusstsein für Qualitätsprogramme

Ministerin für den Ländlichen Raum, Marion Gentges MdL
Verwaltung

Amtsübergabe im Ministerium Ländlicher Raum

Landtagspräsident Thomas Strobl (links) und Cem Özdemir (rechts) bei dessen Vereidigung als Ministerpräsident von Baden-Württemberg
Landesregierung

Cem Özdemir ist neuer Ministerpräsident

Euro-Banknoten
Steuerschätzung

Steuereinnahmen des Landes sinken nur leicht

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Europäischer Sozialfonds

Mehr Frauen mit Migrationserfahrung in Arbeit

Ministerpräsident Kretschmann und Minister Strobl
Bundesrat

Strobl hält letzte Rede im Bundesrat

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) im Gespräch mit Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (rechts), Bürgermeister von Bremen.
Bundesrat

Kretschmann im Bundesrat verabschiedet

Eine Haltekelle der Polizei ist bei einer Kontrolle vor einem Polizeifahrzeug zu sehen. (Foto: © dpa)
Innere Sicherheit

Bilanz zum länderübergreifenden Fahndungs- und Sicherheitstag