Hochschulen

Weitere Erleichterungen für Geimpfte und Genesene im Studienbetrieb

Die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst enthält weitere Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. So darf in Lernräumen in und außerhalb der Bibliotheken die Maskenpflicht aufgehoben werden, wenn Lerngruppen ausschließlich aus geimpften oder genesenen Studierenden bestehen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Studierende mit Mund-Nase-Schutz sitzen während einer Vorlesung in einem Hörsaal.

Die verlängerte Corona-Verordnung für den Studienbetrieb in Baden-Württemberg sieht weitere Erleichterungen vor. So können die Hochschulen für abgetrennte Lernräume auf die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken verzichten, wenn Lerngruppen ausschließlich aus geimpften und genesenen Studierenden diese Räume nutzen möchten. „Schritt für Schritt kommen wir zu mehr Normalität auf dem Campus“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. „Das ist ein weiteres gutes Zeichen zum Start des Wintersemesters. Die Studierenden freuen sich drauf, dass es nach drei langen Online-Semestern jetzt endlich wieder richtig los geht auf ihrem Campus.“

Laut der zum 15. Oktober 2021 in Kraft getretenen Verordnung kann die Hochschulleitung in einzelnen abgetrennten Räumen, auch in Bibliotheken, für Lerngruppen Ausnahmen von der sonst auf dem Campus geltenden Maskenpflicht zulassen. Voraussetzung ist, dass sichergestellt werden kann, dass alle im Raum Anwesenden einen vorhandenen Impf- oder Genesenenstatus (2G) nachweisen.

3G-Regelung gilt grundsätzlich weiterhin

Für die Hochschulleitungen kommt zudem die Erleichterung, dass das Modellprojekt „3G-Stichprobenkontrollen“, das bisher auf Lehrveranstaltungen beschränkt war, nun auf die Nutzung studentischer Lernräume außerhalb von Bibliotheken erstreckt werden kann. Damit wird dem Wunsch der Hochschulleitungen entsprochen, um die Kontrollen zu vereinfachen.

Generell hält die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb an den 3G-Regeln fest: Im Studienbetrieb gilt grundsätzlich die Vorgabe, dass Studierende und Lehrende geimpft, genesen oder getestet (3G) sein müssen. Die Impf-, Genesenen- oder Testnachweise können im Rahmen von Modellvorhaben pragmatisch anhand von Stichproben oder mit Hilfe digitaler Lösungen überprüft werden.

Die 3G-Regelung ist in der jetzigen Phase der Pandemie notwendig, damit die Hochschulen weite Teile ihres Angebots wieder in Präsenz anbieten können und die Studierenden sich vor Ort treffen, gemeinsam austauschen und lernen können. Die Hochschulen, die bereits in den Vorlesungsbetrieb gestartet sind, berichten unisono, dass von den Studierenden für die Regelungen großes Verständnis aufgebracht werde – eben weil sie das Studieren in Präsenz möglich machen. So können auch etliche Lehrveranstaltungen ohne die Einhaltung eines Mindestabstands als Regelangebot stattfinden. Sofern der übliche Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird, besteht in Lehrveranstaltungen Maskenpflicht.

Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Informationen zur Corona-Impfung

Paul-Ehrlich-Institut: COVID-19 Impfstoffe

Bundesministerium für Gesundheit: Corona-Schutzimpfung

Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung: Fragen und Antworten

Correctiv.org: Corona-Impfung – Die häufigsten Behauptungen im Faktencheck

NDR Coronavirus Update, Podcast rund um Corona und COVID-19

Weitere Meldungen

Neuer Rettungshubschrauber Christoph Ortenau
Rettungsdienst

Rettungshubschrauber Christoph Ortenau startet in Lahr

Ein Mann wird geimpft.
Gesundheit

Impfen zeigt positive Auswirkungen

Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen.
Ländlicher Raum

Jugendliche fürs Ehrenamt begeistern

links: Behältnis, das am Ostersonntag (5. April 2026) in einem Garten gefunden wurde; rechts: Laboranalyse
Strahlenschutz

Fundstück enthielt zu keinem Zeitpunkt Polonium-210

Euro-Banknoten
Krankenversicherung

Versicherungsfremde Leistungen endlich aus Bundeshaushalt finanzieren

Businessfrau sitzt an einem PC
Arbeitsmarkt

Mehr Frauen in Beschäftigung

Logo "Turmwärts"
Ländlicher Raum

Kreative Nachnutzung von Trafo­türmen im Ländlichen Raum

Quantum for all
Quantenforschung

Weitere 4,5 Millionen Euro für Graduiertenschule

Ein Mann setzt sich eine Spritze mit Heroin in den Arm.
Sicherheit

Zahl der Drogentoten leicht zurückgegangen

Wanderer gehen bei Reichelsheim durch den herbstlichen Odenwald (Hessen).
Forst

KI unterstützt Waldmanagement im Klimawandel

Ein Ingenieur kontrolliert in einem Labor mit einem Mikroskop einen Chip zum Einsatz in einen Quantencomputer.
Innovation

Land fördert 14 Prototypen für Zukunftstechnologien

Gewinnerteam Regional Cup Tübingen
Start-up BW

ELASTheal gewinnt den Regional Cup Tübingen

Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
Innovation

Land fördert Technologie­kooperation mit der Ukraine

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Neuer Studienjahrgang startet an der Hochschule für Polizei

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Verhaltene Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt