Hochschulen

Weitere Erleichterungen für Geimpfte und Genesene im Studienbetrieb

Die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst enthält weitere Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. So darf in Lernräumen in und außerhalb der Bibliotheken die Maskenpflicht aufgehoben werden, wenn Lerngruppen ausschließlich aus geimpften oder genesenen Studierenden bestehen.

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Studierende mit Mund-Nase-Schutz sitzen während einer Vorlesung in einem Hörsaal.

Die verlängerte Corona-Verordnung für den Studienbetrieb in Baden-Württemberg sieht weitere Erleichterungen vor. So können die Hochschulen für abgetrennte Lernräume auf die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken verzichten, wenn Lerngruppen ausschließlich aus geimpften und genesenen Studierenden diese Räume nutzen möchten. „Schritt für Schritt kommen wir zu mehr Normalität auf dem Campus“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. „Das ist ein weiteres gutes Zeichen zum Start des Wintersemesters. Die Studierenden freuen sich drauf, dass es nach drei langen Online-Semestern jetzt endlich wieder richtig los geht auf ihrem Campus.“

Laut der zum 15. Oktober 2021 in Kraft getretenen Verordnung kann die Hochschulleitung in einzelnen abgetrennten Räumen, auch in Bibliotheken, für Lerngruppen Ausnahmen von der sonst auf dem Campus geltenden Maskenpflicht zulassen. Voraussetzung ist, dass sichergestellt werden kann, dass alle im Raum Anwesenden einen vorhandenen Impf- oder Genesenenstatus (2G) nachweisen.

3G-Regelung gilt grundsätzlich weiterhin

Für die Hochschulleitungen kommt zudem die Erleichterung, dass das Modellprojekt „3G-Stichprobenkontrollen“, das bisher auf Lehrveranstaltungen beschränkt war, nun auf die Nutzung studentischer Lernräume außerhalb von Bibliotheken erstreckt werden kann. Damit wird dem Wunsch der Hochschulleitungen entsprochen, um die Kontrollen zu vereinfachen.

Generell hält die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb an den 3G-Regeln fest: Im Studienbetrieb gilt grundsätzlich die Vorgabe, dass Studierende und Lehrende geimpft, genesen oder getestet (3G) sein müssen. Die Impf-, Genesenen- oder Testnachweise können im Rahmen von Modellvorhaben pragmatisch anhand von Stichproben oder mit Hilfe digitaler Lösungen überprüft werden.

Die 3G-Regelung ist in der jetzigen Phase der Pandemie notwendig, damit die Hochschulen weite Teile ihres Angebots wieder in Präsenz anbieten können und die Studierenden sich vor Ort treffen, gemeinsam austauschen und lernen können. Die Hochschulen, die bereits in den Vorlesungsbetrieb gestartet sind, berichten unisono, dass von den Studierenden für die Regelungen großes Verständnis aufgebracht werde – eben weil sie das Studieren in Präsenz möglich machen. So können auch etliche Lehrveranstaltungen ohne die Einhaltung eines Mindestabstands als Regelangebot stattfinden. Sofern der übliche Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird, besteht in Lehrveranstaltungen Maskenpflicht.

Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Informationen zur Corona-Impfung

Paul-Ehrlich-Institut: COVID-19 Impfstoffe

Bundesministerium für Gesundheit: Corona-Schutzimpfung

Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung: Fragen und Antworten

Correctiv.org: Corona-Impfung – Die häufigsten Behauptungen im Faktencheck

NDR Coronavirus Update, Podcast rund um Corona und COVID-19

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Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
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