Coronavirus

Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Diagramm mit Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen
(Die vollständige Abbildung finden Sie am Ende der Meldung als PDF.)

Das Sozialministerium und das Landesgesundheitsamt haben Empfehlungen zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen herausgegeben.

In Baden-Württemberg starten die Kinder und Jugendlichen in dieser Woche in die Sommerferien. Das sind die ersten großen Ferien in Corona-Zeiten, und viele Eltern stellen sich schon jetzt die Frage: Was passiert nach ihrer Rückkehr, wenn im Herbst der erste Schnupfen kommt, der Hals kratzt und so manche Erkältungswelle durch die Kindertageseinrichtungen und Schulen rollt? Sozialministerium und Landesgesundheitsamt haben hierfür Empfehlungen herausgegeben, die ab sofort an die Schulen und Kindertageseinrichtungen verschickt werden und in denen der richtige Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen dargestellt wird.

Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem in die Kita oder Schule

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Ohne panisch zu sein, müssen wir trotzdem alle – Eltern, Ärzte, Pädagogen – ganz genau hinschauen, wenn bei Kindern und Jugendlichen im Herbst Erkältungssymptome auftreten, um eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus unmittelbar zu verhindern.“

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Die Kitas, Schulen und Eltern, aber auch die Kommunen, freien Träger und Ärzte brauchen Handlungssicherheit im Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern. Ich bin froh, dass das Landesgesundheitsamt nun einheitliche Regelungen vorgelegt hat und den Einrichtungen und Familien damit klar verständliche und medizinisch sinnvolle Empfehlungen an die Hand gibt.“

Einigung beim „Schnupfengipfel“

Beim so genannten „Schnupfengipfel“ hatten sich das Gesundheitsministerium und das Kultusministerium gemeinsam mit Fachleuten auf die Formulierung der Empfehlungen geeinigt, die das Sozialministerium und das Landesgesundheitsamt nun vorgelegt haben. Diese besagen unter anderem:

Kinder die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Betreuung/Schule (wie vor der Corona-Pandemie auch).

Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle und Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:

  • Fieber (ab 38,0°C)
    Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung
  • Trockener Husten, das heißt ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie zum Beispiel Asthma) – ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen
  • Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens).
  • Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).

Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.

Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes bzw. des Jugendlichen, ob telefonisch Kontakt zum Hausarzt / zur Hausärztin beziehungsweise Kinder- und Jugendarzt/-ärztin aufgenommen werden soll. Die Testindikation stellt die/der behandelnde Ärztin/Arzt.

Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle beziehungsweise Schule uneingeschränkt besuchen.

Es gibt keine Auflagen für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen.

Die Empfehlungen sind auch auf der Webseite des Sozialministeriums unter Fachinformationen abrufbar.

Vorgehensweise für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen im Zusammenhang mit Coronafällen (PDF)

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen (Hinweise für Eltern und Personal) (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Vollblutaraber-Stuten stehen in Marbach im Haupt-und Landgestüt mit ihren Fohlen auf einer Koppel. (Foto: dpa)
Tierschutz

Tierschutz-Wettbewerb für Schüler ausgeschrieben

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnraumförderung

Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung digital beantragbar

Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit verharrt auf höherem Niveau

Eine Altenpflegerin spricht mit Senioren in einer Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke.
Pflegeberufe

Lucha auf Delegationsreise in Indien

Verkehrsminister Hermann, Amtschef Frieß sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesradeln durch eine Fahrradstraße.
Radverkehr

Rekord beim STADTRADELN 2025

Ein mit dem HI-Virus infizierter Mann hält eine rote Schleife als Symbol der Solidarität mit HIV-Positiven und Aids-Kranken.
Gesundheit

40 Jahre Aidshilfen in Baden-Württemberg

Jugendforum Bioökonomie
Bioökonomie

Auftakt Junges Forum Bioökonomie

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Gesundheitsschutz

Modernes Nichtraucherschutz­gesetz auf den Weg gebracht