Luftreinhaltung

Luftqualität im ganzen Land deutlich besser

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Vergleich der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte an den Messstationen in Baden-Württemberg von 2018 und 2021
Entwicklung der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte an den Messstationen in Baden-Württemberg von 2004 bis 2021

Die Luft ist in baden-württembergischen Städten im vergangenen Jahr 2021 deutlich sauberer geworden. Die Belastungen mit Stickstoffdioxid und Feinstaub sind weiter zurückgegangen. Auch in Stuttgart wurden die Grenzwerte überall eingehalten. Die ergriffenen Maßnahmen wirken.

Die Luft ist in baden-württembergischen Städten im vergangenen Jahr 2021 deutlich sauberer geworden. Die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub ging laut der vorläufigen Jahresauswertung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) weiter zurück.

Erfolg für die Gesundheit

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Im vergangenen Jahr sind die Stickstoffdioxid-Konzentrationen auch an den verbliebenen Hotspots in Stuttgart unter den Grenzwert gesunken. Das ist ein Erfolg langjähriger und konsequenter nachhaltiger Verkehrspolitik. Weniger Schadstoffe sind gut für die Gesundheit. Gemeinsam mit den betroffenen Städten wurden viele Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zum Erfolg der Luftreinhaltung haben all diejenigen entscheidend beigetragen, die auf Bus, Bahn und Fahrrad umgestiegen sind, genauso wie diejenigen, die zu Fuß gegangen sind und auf Fahrten mit dem Auto verzichtet haben. Auch der Modernisierungsprozess zu neuen schadstoffärmeren Fahrzeugen trägt dazu bei. Insbesondere die partiellen Verkehrsverbote für ältere Dieselfahrzeuge ohne moderne, funktionierende Abgasreinigung, haben die Erneuerung der Fahrzeugflotte vorangetrieben.“

Grenzwerte auch in Stuttgart überall eingehalten

In Stuttgart wurde mit Jahresmittelwerten für Stickstoffdioxid (NO2) von 39 und 38 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahr 2021 auch an den verbliebenen Straßenabschnitten Pragstraße und Talstraße der Grenzwert eingehalten. Der NO2-Grenzwert beträgt 40 µg/m³ im Jahresmittel. Im Jahr 2020 war dieser in den beiden Stuttgarter Straßen noch leicht überschritten worden. Da der Grenzwert nur knapp eingehalten wurde, sind alle ergriffenen Maßnahmen zur Reduktion der Stickstoffdioxid-Konzentrationen, auch die Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge, weiterhin notwendig.

Am einzigen verbleibenden Hotspot im Land in der Schlossstraße in Ludwigsburg konnte die Stickstoffdioxid-Konzentration von 47 µg/m³ im Jahr 2020 auf 44 µg/m³ im Jahr 2021 gesenkt werden. Minister Hermann erklärte dazu: „Die Maßnahmen von Stadt und Land kamen nicht schnell genug. Seit Mitte 2021 gibt es dort Luftfiltersäulen und 2022 wird die Menge des Autoverkehrs gedrosselt – auch mit Hilfe der Ampelanlagen entlang der Bundesstraße 27. Damit wird auch in Ludwigsburg das Ziel erreicht und die Grenzwerte eingehalten werden.“ Entsprechend der rechtlichen Vorgaben erarbeitet das Regierungspräsidium Stuttgart einen fortgeschriebenen Luftreinhalteplan.

Die ergriffenen Maßnahmen wirken

LUBW-Präsidentin Eva Bell richtet den Blick in das gesamte Land: „Nicht nur in Stuttgart ist die Luftqualität besser geworden. An den bisher hochbelasteten Bereichen in Freiburg, Reutlingen, Mannheim und Heilbronn sind die Konzentrationen von Stickstoffdioxid im vergangenen Jahr weiter zurückgegangen und liegen nun deutlich unter dem Grenzwert. Auch das zeigt: Die ergriffenen Maßnahmen wirken.“

Beim Feinstaub PM10 werden die Grenzwerte schon seit 2018 im ganzen Land eingehalten. Auch 2021 haben die Belastungen durch Feinstaub PM10 weiter abgenommen. Während 2018 der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ beispielsweise in Stuttgart am Neckartor noch an 20 Tagen überschritten wurde, waren es 2021 nur elf Tage. In der Reutlinger Lederstraße ging die Anzahl der Überschreitungstage von elf im Jahr 2018 auf nur noch vier im Jahr 2021 zurück. Erlaubt sind maximal 35 Tage. Aufgrund der deutlichen Unterschreitung der Grenzwerte sind Maßnahmen, die ausschließlich der Reduktion der Feinstaubbelastungen dienen, nicht mehr erforderlich. So tritt die für Stuttgart geltende Luftqualitätsverordnung Kleinfeuerungsanlagen (PDF) am 15. April 2022 außer Kraft. Die Verordnung untersagt den Betrieb von sogenannten Komfortfeuerungen an Tagen, an denen das Austauschvermögen der Atmosphäre stark eingeschränkt ist und daher besonders hohe Feinstaubkonzentrationen zu erwarten sind.

Ministerium für Verkehr: Luftreinhaltung

Landesanstalt für Umwelt: Entwicklung der Immissionsbelastung anhand gleitender 12-Monatsmittelwerte

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