Verkehr

Lärmsanierung muss verkehrsträgerübergreifend gedacht werden

Ein Lkw fährt auf der Bundestraße 3 durch Weingarten bei Karlsruhe (Bild: dpa).

„„Die Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienenwegen ist nach wie vor gesetzlich nicht zufriedenstellend geregelt“, kritisierte Gisela Splett, Lärmschutz-beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg, anlässlich des Tags gegen Lärm am Mittwoch, 24.04.13, in Stuttgart.

„Momentan entwickeln wir im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ein Lärmsanierungskonzept, das neue Ansätze für eine gesetzlich verbindliche Lärmsanierung beinhaltet und das Problem verkehrsträgerübergreifend angeht“, so Staatssekretärin Splett.

Das Lärmkonzept wird im Rahmen eines Expertendiskurses am 25. und 26. April 2013 mit rund 40 ExpertInnen aus den Bereichen Recht, Akustik und Verwaltung diskutiert. Darauf aufbauend sollen politische Handlungsempfehlungen für eine Lärmsanierung bei Berücksichtigung von Mehrfachbelastungen durch Straße und Schiene erarbeitet werden. Ein Kernelement ist dabei die Finanzierungsaufteilung entsprechend der Verursachungsanteile der Baulastträger am Gesamtlärm eines Gebietes.

Nach der Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen 2012 sind allein in Baden-Württemberg 119.000 Menschen ganztags einem Lärmpegel LDEN über 65 dB(A) und 144.400 Menschen einem Lärmpegel LNight über 55 dB(A) ausgesetzt. Aus Sicht der Lärmwirkung sollten diese Werte unterschritten werden, um Gesundheitsgefährdungen durch Lärm zu vermeiden. Auf den Lärmkarten aufbauend, sind von den Städten und Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen. Bereits im März 2012 hatte das Ministerium mit einem „Kooperationserlass“ den Städten, Gemeinden und den Fachbehörden Hinweise gegeben, wann und wie solche Pläne zu erstellen sind. „Es ist mir wichtig, die Lärmaktionspläne zu stärken“, sagte Splett. „Letztlich geht es darum, dass Lärmschutz und verkehrliche Belange in ein ausgewogenes Verhältnis kommen.“

Lärmaktionsplanung der Städte und Gemeinden

Die wesentlichen Inhalte des Kooperationserlasses wie der Erlass selbst finden sich auf den Internetseiten des MVI unter www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/115538/
Außerdem unterstützt das Ministerium die Lärmaktionsplanung der Städte und Gemeinden durch umfangreiche Informationen und Hinweise, welche die LUBW auf ihren Internetseiten unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/19330/ zur Verfügung stellt.

Informationen zu Lärmkarten und Lärmaktionsplänen

Lärmkarten zeigen die Lärmbelastung von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und in Ballungsräumen auch sonstiger relevanter Lärmquellen z. B. Industriegelände. Lärmkarten sind eine systematisch erhobene Grundlage, um Lärmprobleme erkennen zu können. Auf den Lärmkarten aufbauend, werden von den Städten und Gemeinden Lärmaktionspläne aufgestellt, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln. Ziel ist, dass der uns umgebende Lärm vor allem in den Problembereichen verringert wird und ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Ergänzend wird mit einer Betroffenheitsanalyse für jede Gemeinde abgeschätzt, wie viele EinwohnerInnen, Wohnungen, Schul- und Krankengebäude höheren Lärmbelastungen ausgesetzt sind.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 für die Hauptverkehrsstraßen und die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken finden sich auf den Internetseiten der LUBW unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/218083/.

Die neun Ballungsräume im Land – das sind alle Städte mit mehr als 100.000 EinwohnerInnen – sind für die Lärmkartierung in ihrem Stadtgebiet und für die Veröffentlichung der Ergebnisse selbst zuständig. Ballungsräume in Baden-Württemberg sind Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Pforzheim, Reutlingen und Ulm.

Die Lärmkartierung für die bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Sie wird sich mindestens bis Ende 2013 verzögern.

Der Tag gegen Lärm

Das Motto des diesjährigen „16. Tag gegen Lärm“ lautet „ruhig bleiben?“. Dabei sollen zwei Themenschwerpunkte in den Fokus gerückt werden: Geräuschumwelten von Kindern und Belastungen durch Umgebungslärm.

Der „Tag gegen Lärm“ findet seit 1998 jährlich im April statt, wobei sich das genaue Datum an dem in den USA veranstalteten „International Noise Awareness Day“ orientiert. An diesem Tag soll die Öffentlichkeit über Lärm im Allgemeinen, aber auch über die Ursachen und Auswirkungen von Lärm informiert werden. Der „Tag gegen Lärm“ ist eine Aktion der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA), die vom Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD) getragen und den DEGA-Fachausschüssen „Lärm" und „Hörakustik" unterstützt wird.

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