Kernenergie

Erörterungstermin zum Rückbau des Kernkraftwerks Philippsburg

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)

Am 16. Oktober 2019 findet im Rathaus der Stadt Philippsburg ein Erörterungstermin zum Rückbau des Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg statt. Umweltminister Franz Untersteller betonte, dass der offene Dialog der Einwenderinnen und Einwender mit der Atomaufsicht und dem Kraftwerksbetreiber wichtig sei.

Vom 25. Februar bis 26. April dieses Jahres konnten Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen zu der von der EnBW Kernkraft GmbH beantragten zweiten Abbaugenehmigung für Block 1 des Kernkraftwerk Philippsburg einsehen und sich zu dem Vorhaben äußern. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung haben elf Personen oder Organisationen Einwendungen, Bedenken und Anregungen eingereicht. Diese werden – wie das Umweltministerium bekannt gab – am 16. Oktober 2019 im Rathaus der Stadt Philippsburg erörtert. Falls erforderlich wird die Erörterung am Folgetag fortgesetzt.

„Die Stilllegung und der Rückbau kerntechnischer Anlagen müssen für die Menschen im Land, für die Beschäftigten der EnBW und für die Umwelt sicher und schadlos durchgeführt werden“, betonte Umweltminister Franz Untersteller. „Mir ist es daher wichtig, die Kritikpunkte der Bürgerinnen und Bürger zum weiteren Abbau der Anlage in Philippsburg in einem offenen Dialog mit der Atomaufsicht und Vertretern des Kraftwerksbetreibers EnBW zu diskutieren.“ Mit der frühzeitigen Bekanntgabe des Termins werde es hoffentlich möglichst vielen beteiligten Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, an der Erörterung teilzunehmen, so Untersteller.

Die Erkenntnisse aus der Erörterung werden in den weiteren Genehmigungsprozess einfließen. Erst nach der damit verbundenen abschließenden Prüfung der Antragsunterlagen kann die 2. Abbaugenehmigung erteilt werden. Danach ist der Weg frei für den vollständigen Rückbau von Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg.

Anlage seit April 2017 im Stilllegungs- und Restbetrieb

Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung für Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg hat das Umweltministerium am 7. April 2017 erteilt. Die EnBW Kernkraft GmbH hat diese Genehmigung am 18. April 2017 in Anspruch genommen. Seitdem befindet sich die Anlage im Stilllegungs- und Restbetrieb. Am 21. Dezember 2017 hat die EnBW Kernkraft GmbH die zweite Abbaugenehmigung beantragt.

Weitere Meldungen

Eine Polizistin löst zur Demonstration einen sogenannten Taser aus.
Polizei

Breiter Praxischeck für den Taser bei der Polizei

Ein Wanderer geht beim Naturschutzzentrum Kaltenbronn im Schwarzwald einen Weg entlang. (Bild: © Uli Deck / dpa)
Forst

Appell zur Stärkung des Waldumbaus

Grüne Woche 2026
Landwirtschaft

Baden-Württemberg bei der Grünen Woche 2026 erleben

Seitenansicht eines Doppelstockzuges
Schienenverkehr

Weitere 26 Doppelstockzüge für Baden-Württemberg

Legehennen im Freien (Quelle: dpa).
Vogelgrippe

Verlängerung des Aufstallungsgebots

Pressekonferenz LKA zu Terrorgram
Sicherheit

Kriminologische Studie zur deutschen „Terrorgramszene“

Kisten mit Gemüse und Obst.
Ernährung

Sechster Förderaufruf für regionale Bio-Produkte

von links nach rechts: Abteilungsleiter „Landwirtschaft" Dr. Konrad Rühl, Ministerialdirektorin Isabel Kling, Minister Peter Hauk und Abteilungsleiterin „Markt und Ernährung“ Petra Mock
Landwirtschaft

Spitzengespräch zu Erzeugerpreisen

Eine Frau bedient die Smartphone-App eines Onlinehändlers. (Foto: © dpa)
Marktüberwachung

Mehr Schutz bei Online-Einkäufen

Eine Sozialarbeiterin führt in der Landeserstaufnahme für Asylbewerber in Karlsruhe eine Beratung mit einem Flüchtling durch.
Migration

Landkreis Karlsruhe erfolgreich bei Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Landeswahlausschuss lässt 21 Landeslisten zu

Apfelbäume stehen auf einer Streuobstwiese (Foto: dpa)
Streuobst

Streuobstwiesen schützen und genießen

Ein Passagierzug des Typs Lint 54 fährt auf einer Schiene.
Schienenverkehr

Verbesserungen für Fahrgäste dringend notwendig

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Modernisierung der Wahlverfahren in der Justiz

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Baurecht

Bauen mit Holz wird erleichtert