Corona-Verordnung

Ausweitung der Corona-Maßnahmen zum 20. Dezember 2021

Eine Passantin geht auf dem Marktplatz an einem Banner mit den derzeitigen Abstands- und Hygieneregeln vorbei.

Die Landesregierung passt die Corona-Regeln zum 20. Dezember 2021 an. Dann gilt auch eine Obergrenze für Treffen von Geimpften und Genesenen. Zudem gibt es unter anderem ein Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester. Messen und Ausstellungen sind nicht mehr erlaubt.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Freitag, 17. Dezember 2021, die Corona-Verordnung angepasst.

In der derzeitigen Alarmstufe II gelten künftig auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind nur noch mit maximal 50 Personen in Innenräumen und mit maximal 200 Personen im Freien gestattet. Damit setzt das Land einen Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund (MPK) um. Daneben kann an Silvester auf von den Behörden festzulegenden öffentlichen Plätzen ein Ansammlungs- und Verweilverbot gelten. Um größere Ansammlungen zu vermeiden, sollen dort keine Gruppen von mehr als zehn Personen zusammenkommen. Mit der neuen Verordnung werden zudem Messen untersagt.

Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag, den 20. Dezember 2021, in Kraft.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

  • Konkretisierung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von der Testpflicht bei 2G+ sind:
    • Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
    • Personen, die mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpft wurden und deren Impfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
    • Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben – dazu zählen auch genesene Personen, die eine Auffrischungsimpfung bekommen haben.
    • Genesene Personen, deren Genesenennachweis nicht älter als sechs Monate ist.
    • Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischimpfung vorliegt. Das betrifft Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel mit ärztlicher Bescheinigung.
  • Anpassung der Kontaktbeschränkungen
    • In der Alarmstufe II gilt für private Zusammenkünfte bei denen eine nicht geimpfte und nicht genesene Person teilnimmt, die Begrenzung auf einen Haushalt plus eine weitere Person. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
    • In der Alarmstufe II gelten auch für geimpfte und genesene Personen Kontaktbeschränkungen. In geschlossenen Räumen dürfen maximal 50 Personen zusammenkommen. Im Freien dürfen nicht mehr als 200 Personen zusammenkommen. Dabei zählen jeweils auch Personen dazu, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. Ausgenommen bei der Zählung der Personen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.
  • Untersagung von Messen und Ausstellungen in der Alarmstufe II
  • Für Kongresse gelten die gleichen Regelungen wie bei Freizeit- u. Kulturveranstaltungen (höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität sowie Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern).
  • Der Zutritt zu Landesbibliotheken und Archiven ist genesenen und geimpften Personen in der Alarmstufe II ohne Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. Nicht geimpfte und nicht genesene Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen.
  • Für die Inanspruchnahme von Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und Podologie sowie medizinische Fußpflege und ähnliche gesundheitsbezogene Dienstleistungen gilt in allen Stufen 3G. Wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist.
  • Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, sind auf von den Städten und Gemeinden festzulegenden Plätzen Ansammlungen von mehr als zehn Personen untersagt.
  • In den Alarmstufen gilt ab dem 1. Januar 2022 für die Gebäude kommunaler Verwaltungen wie etwa Bürgerämter, Zulassungsstellen, Führerscheinstellen, Einwohnermeldeämter und Rathäuser 3G, wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist. Die Behörden können vor Ort Ausnahmen von dieser Regelung zulassen.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 17. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

Sonderfonds für Messen und Ausstellungen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte zur Änderung der Corona-Verordnung, mit der anderem Messen und Ausstellungen in der Alarmstufe II untersagt werden: „Wir befinden uns mitten in der vierten Welle der Pandemie, die uns wiederum mit voller Wucht trifft. Als Wirtschaftsministerin setze ich mich selbstverständlich dafür ein, dass das Wirtschaftsleben in allen Bereichen stattfinden kann, solange die pandemische Lage dies zulässt. Ich sehe aber mit großer Sorge, dass wir trotz verstärktem Impfgeschehen, Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen weiterhin eine sehr kritische Situation auf den Intensivstationen haben.

Daher ist es leider unumgänglich, dass wir im Kampf gegen die Pandemie zu zusätzlichen Maßnahmen greifen, um Kontakte weiter zu reduzieren. Ich bedaure sehr, dass sich die Landesregierung nach sorgfältiger Abwägung daher dazu entschließen musste, Messen und Ausstellungen im Land in der Alarmstufe II zu untersagen“, so die Ministerin. „Ich bin froh, dass der Bund im Oktober mit dem Sonderfonds für Messen und Ausstellungen eine Art Versicherung für die Planungskosten der Messeveranstalter geschaffen hat, den die Veranstalter bei einer Corona-bedingten Untersagung in Anspruch nehmen können.“ Baden-Württemberg übernimmt neben Nordrhein-Westfalen eine koordinierende Funktion auf Seiten der Bundesländer.

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Die Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick (PDF)

Corona-Verordnung des Landes

Dranbleiben-BW: Informationen zur Impfung sowie Vor-Ort-Termine

Für Fragen rund um die Impfungen in Baden-Württemberg können sich Bürgerinnen und Bürger auch an die Corona-Hotline des Landes wenden. Diese ist unter der 0711/410-11160 montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar und steht für Fragen in Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch zur Verfügung.

Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg

Impfkampagne #dranbleibenBW

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
  • Bundesrat

Geplante Legalisierung von Cannabis

Ein Apotheker holt eine Medikamentenverpackung aus einer Schublade in einer Apotheke.
  • Bundesratsinitiative

Verbesserung der Arzneimittelversorgung gefordert

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
  • Gesundheitsberufe

Bewerbungsfrist für Landarztquote endet

Die Bewohnerin (r) einer Wohngemeinschaft für Senioren unterhält sich bei Kaffee und Kuchen mit ihren Gästen (Bild: © dpa).
  • Ältere Menschen

Altersarmut auch in Baden-Württemberg

Zwei Kinder spielen Fußball auf einem Fußballplatz.
  • Gemeinnützige Vereine

Höchstgrenze für Vereinsbeiträge angehoben

Stadtgarten in Gerabronn
  • Städtebau

Stadtmitte in Gerabronn erfolgreich erneuert

Ein Mädchen mit Downsyndrom lebt mit ihrer Mutter in einem Mehrgenerationenhaus (Symbolbild, © dpa).
  • Menschen mit Behinderungen

Welt-Down-Syndrom-Tag 2024

Bildercollage: Minister Manne Lucha an Redepult, vor Publikum und bei Podiumsdiskussion.
  • Kinder und Jugendliche

Kinderschutz-Konzepte im Land bespielhaft für Europa

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
  • Startup BW

Auftakt des Female Founders FINANCING Forums

Wegweiser mit Schildern „Würde“, „Gleichberechtigung“, „Antidiskriminierung“ und „Anerkennung“ auf der Stuttgarter Königstraße.
  • Antidiskriminierung

Online-Umfrage zu Diskriminierung gestartet

Modernisierung des Hallenbads in Süßen
  • Sportstätten

Land fördert Sanierung kommunaler Sportstätten

Kinder spielen im Kindergarten (Bild: © dpa).
  • Frühkindliche Bildung

105 Millionen Euro für Ausbau von Kita-Betreuungsplätzen

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 19. März 2024

Blick auf die Weinberge und Baden-Baden
  • Ländlicher Raum

Impulse für einen zukunfts­fähigen ländlichen Raum

Eine Altenpflegerin spricht mit Senioren in einer Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke.
  • Soziales

Land erhöht Pro-Kopf-Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres

Eine Grundschullehrerin erklärt Schülerinnen und Schülern Aufgaben.
  • Schule

Grünes Licht für Startchancen-Programm an Schulen im Land

Schüler warten auf ihr Mittagessen, im Vordergrund stehen Teller mit geschnittenem Gemüse. (Foto: dpa)
  • Ernährung

BeKi-Zertifikat für Kinder-und Familienzentrum

Eine Kinderärztin untersucht einen kleinen Jungen mit einem Stethoskop (Bild: © dpa).
  • Öffentlicher Gesundheitsdienst

Gleichberechtigte gesundheit­liche Versorgung von Kindern

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
  • Frau und Beruf

Mentorinnen-Programm für Migrantinnen startet wieder

Gruppenbild auf Treppe vor Landtag Baden-Württemberg: Sozialminister Manne Lucha mit Vertreterinnen und Vertretern der sechs „Housing First“-Modellprojekte.
  • Soziales

Sechs „Housing First“-Modellprojekte starten

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
  • Start-up BW

„Semanux“ im Landesfinale des Start-up-Wettbewerbs

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 12. März 2024

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
  • Sicherheit

Unions-Innenminister prüfen Klage zu Cannabislegalisierung

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
  • Forschung

Forschung und Innovation am Oberrhein

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)
  • Klimawandel

Gesundheit bei Hitzeaktionsplänen im Fokus

// //