Datenschutz

Pilotprojekt zu Gemeinderatssitzungen als Podcast erfolgreich abgeschlossen

Die Stadt Konstanz hat in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz eine datenschutzkonforme Lösung entwickelt, Bild- und Tonaufzeichnungen aus Gemeinderatssitzungen im Internet als Podcast zu veröffentlichen. Das Pilotprojekt konnte inzwischen erfolgreich abgeschlossen werden.

Der jeweilige Podcast steht in der Regel bereits im Laufe des auf die Sitzung folgenden Werktages im Internet zum Abruf bereit. Die Stadt Konstanz ist insoweit ein Vorreiter für andere interessierte Kommunen in Baden-Württemberg und wird diesen die von ihr mit Unterstützung des Landesbeauftragten für den Datenschutz erstellten Unterlagen bei Bedarf zur Verfügung stellen.

Konstanz ist die erste Stadt in Baden-Württemberg, die Ratssitzungen zeitversetzt ins Internet überträgt. Oberbürgermeister Uli Burchardt sieht in dem neuen Verfahren einen wichtigen Schritt für mehr Tranparenz: „Die Bürgerinnen und Bürger haben nun eine sehr gute Möglichkeit, sich über den Gemeinderat, seine Diskussionen und Beschlüsse zu informieren. Es geht darum, dass nachvollziehbar ist, was warum wie entschieden wurde. Das schafft mehr Transparenz und dient insgesamt der Stärkung der kommunalen Demokratie.“

Der Datenschutzbeauftragte, Jörg Klingbeil, erklärt dazu: „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, gemeinsam mit der Stadt auf der Grundlage des geltenden Rechts eine intelligente und praxisgerechte Lösung zu finden, die auch den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird.“ Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich im Internet nunmehr zeitnah und zielgerichtet über den Verlauf der Gemeinderatssitzungen in Konstanz informieren. „Allerdings“, gibt Klingbeil zu bedenken, „beruht das Konstanzer Modell im Wesentlichen darauf, dass die betroffenen Mitglieder des Gemeinderates und Mitarbeiter der Verwaltung wirksam in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen. Eine Rechtsgrundlage, welche die Veröffentlichung solcher Aufzeichnungen ohne Einwilligung der datenschutzrechtlich Betroffenen erlaubt, gibt es weiterhin nicht.“

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

Stadt Konstanz

Quelle:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz / Stadt Konstanz

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