Verbraucherschutz

Zwei angebliche Nahrungsergänzungsmittel als nicht zugelassene Arzneimittel eingestuft

Die zuständigen Ressorts für die Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachung, das Verbraucherministerium sowie das Sozialministerium, warnen erneut davor, mit besonderen Wirkungen beworbene Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel oder ähnlich aufgemachte Erzeugnisse über das Internet zu erwerben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann dies mit hohen Risiken behaftet sein. In manchen Fällen setzen sie sogar ihre Gesundheit aufs Spiel.

Bereits im Sommer 2013 haben die beiden Ministerien vor einem als „Honig-Gewürzmischung“ angebotenen, tatsächlich aber Sildenafil-haltigen Produkt gewarnt. Aktuell hat die Arzneimitteluntersuchungsstelle Baden-Württemberg zwei im Internet erworbene Nahrungsergänzungsmittel, die zur Stärkung der sexuellen Energie in Online-Shops vertrieben werden, als Arzneimittel eingestuft. In beiden Erzeugnissen wurde ein Derivat des Potenzmittel-Wirkstoffs Sildenafil nachgewiesen, das auf den Verpackungen jedoch nicht deklariert war. Bei Sildenafil handelt es sich um den Wirkstoff des Potenzmittels Viagra®. Derivate sind strukturverwandte Moleküle, die ähnliche Wirkungen haben können.

Die beiden Erzeugnisse wurden als Nahrungsergänzungsmittel beziehungsweise als „dietary supplements“ mit natürlichen Inhaltsstoffen beworben und angeboten. Liegt eine pharmakologische Wirkung vor, so handelt es sich nach deutschem Recht jedoch um ein Arzneimittel. Grund für die Vortäuschung eines Lebensmittels ist häufig der Wunsch des Vertreibers, die strenge Arzneimittelgesetzgebung und deren Zulassungsverfahren zu unterlaufen. Und das, obwohl erhebliche pharmakologische Wirkungen vorliegen, weswegen es sich um Arzneimittel handelt.

Arzneistoffe wie Sildenafil haben oftmals neben den erwünschten Wirkungen auch unerwünschte Nebenwirkungen. Bekannte Nebenwirkungen von Sildenafil sind Kopfschmerzen, Blutdrucksenkung, Herzrasen, Herzrhythmusstörungen sowie Hautrötung. Sildenafil-haltige Arzneimittel sind zudem verschreibungspflichtig. Verbraucher, die derartige Wirkstoffe ohne jegliche ärztliche Vor- oder Nachuntersuchung und ohne pharmazeutische Beratung einnehmen, riskieren gesundheitliche Schäden. Im Falle von Sildenafil sind sogar Todesfälle bekannt, weil sogenannte Gegenanzeigen, also Vorerkrankungen, bei denen das Mittel nicht eingenommen werden darf, bei der Einnahme nicht beachtet wurden.

Weitere Informationen

Wer Nahrungsergänzungsmittel über das Internet kauft, sollte besonders vorsichtig sein. Für diese Produkte gelten ebenfalls die gesetzlichen Vorschriften. Aber wer bei einem Händler im Ausland bestellt, geht ein Risiko ein. Es gibt dabei keine Garantie, dass die Produkte deutschen Standards entsprechen. Immer wieder werden im Internet angeblich „rein pflanzliche“ potenzfördernde Nahrungsergänzungsmittel angeboten, die stattdessen verschreibungspflichtige synthetische Wirkstoffe enthalten.

Die Stabsstelle Ernährungssicherheit beim Regierungspräsidium Tübingen hat mit dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe Hinweise für Verbraucher zum Onlinekauf von Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakerzeugnissen, Futtermitteln und Tierarzneimitteln herausgegeben. Darin sind Informationen für Verbraucher zusammengestellt, um auf mögliche Risiken beim Internetkauf aufmerksam zu machen.

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