Hochschulen

Weiterbildung, Spitzenforschung und Ausgründungen stärken

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Studenten sitzen in einem Hörsaal.
Symbolbild

Mit einer Novelle des Landeshochschulgesetzes will die Landesregierung Bildung und Weiterbildung, Spitzenforschung sowie Ausgründungen an Hochschulen stärken. Es geht darum, mehr Flexibilität zu erreichen und dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.

Mit einer ganzen Reihe von Neuerungen und Änderungen möchte das Wissenschaftsministerium das Landeshochschulgesetz (LHG) an aktuellen Bedürfnissen neu ausrichten und legt einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Die Stärkung sowohl von Bildung und Weiterbildung als auch von Transfer, Spitzenforschung und Ausgründungen steht dabei im Mittelpunkt, wie Wissenschaftsministerin Petra Olschowski am Donnerstag, 23. Mai 2024, in Stuttgart zum Start der Anhörung von Hochschulen und Verbänden mitteilte. So sollen beispielsweise im Lehramt der Duale Master als Modellversuch eingeführt, Weiterbildung als explizite Aufgabe der Pädagogischen Hochschulen aufgenommen, der Zugang zu Hochschulen flexibilisiert, die Start-up-Szene an Hochschulen gestärkt und Spitzenberufungen erleichtert werden.

Investitionen in die Zukunft

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Mit den Änderungen im Landeshochschulgesetz wollen wir mehr Flexibilität erreichen. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen zu stärken, schaffen wir neue Möglichkeiten, damit Menschen mit unterschiedlichen Bildungs­bio­grafien bei uns ihren Weg finden. Professorinnen und Professoren sollen mehr Flexibilität und Freiheit bekommen, um etwa im Rahmen eines Freisemesters eine Gründung aus der Hochschule heraus zu realisieren. Außerdem wollen wir, dass unsere Pädagogischen Hochschulen ihre Expertise beispielsweise beim Thema Weiterbildung für Lehrkräfte künftig stärker einbringen können. Auch das gehört zum Thema Fachkräftemangel, den wir mit der Novelle angehen. Um den enormen akademischen Fachkräftebedarf zu decken, müssen wir alle Potenziale ausschöpfen. Investitionen in die klügsten Köpfe, in Transfer und in Ausgründungen an Hochschulen sind Investitionen in die Zukunft.“

Auch Spitzenberufungen und institutionenübergreifende Zusammenarbeit sollen künftig einfacher umzusetzen sein: „Die Kooperation unserer Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird immer relevanter. Gerade im Zusammenwirken ergeben sich wertvolle Synergien und wissenschaftliche Durchbrüche – wie wir bei unseren fünf Innovationscampusmodellen bereits heute erleben. Wir wollen künftig noch mehr solcher Kooperationen den Weg ebnen“, sagte Wissenschaftsministerin Olschowski.

Wesentliche Änderungen im Überblick

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