Hochschulen

Vertrauensanwältin für sexuelle Belästigung weiter im Einsatz

Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt, Michaela Spandau.
Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt, Michaela Spandau

Rechtsanwältin Michaela Spandau steht Hochschul- und Kultureinrichtungen als Vertrauensanwältin für den Bereich sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt für weitere fünf Jahre zur Verfügung. Sie stellt ein zusätzliches Hilfsangebot bei auftretenden Fällen von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt dar.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst führt den Einsatz der Vertrauensanwältin für den Bereich sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt fort. Michaela Spandau steht für Fragen der zum Ministerium zählenden Einrichtungen seit zwei Jahren zur Verfügung. Auch Betroffene können sich – wenn gewünscht anonym – an die im Opferrecht und -schutz langjährig erfahrene Rechtsanwältin wenden. Das Institut der Vertrauensanwältin in Baden-Württemberg speziell für den Hochschul- und Kulturbereich ist bisher bundesweit einzigartig.

Ministerin Petra Olschowski sagte: „Michaela Spandau steht unseren Einrichtungen und Betroffenen sehr kompetent mit rechtlicher Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt zur Verfügung. Ihre Expertise wird bei Bedarf in Anspruch genommen und trägt bei Vorkommnissen in unseren Einrichtungen dazu bei, schnell zu einer rechtlichen Einordnung zu kommen. Unsere Hochschulen, Kliniken, Studierendenwerke und Kultureinrichtungen schätzen die Zusammenarbeit mit der Vertrauensanwältin sehr. Ich freue mich daher außerordentlich, Michaela Spandau für weitere fünf Jahre als Vertrauensanwältin bestellen zu können und mit ihr eine zusätzliche Möglichkeit der Hilfestellung bei auftretenden Fällen von Gewalt anbieten zu können.“

Im November 2020 betrat das Ministerium mit der Bestellung einer Vertrauensanwältin für den Bereich sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt für die Einrichtungen in seinem Geschäftsbereich Neuland. Das Institut der Vertrauensanwältin in Baden-Württemberg hat seit seiner Einführung einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die vielfältigen Fallkonstellationen mit dem notwendigen emotionalen Abstand einzuordnen und sowohl Betroffenen, als auch anderweitig mit dem Thema der sexuellen Belästigung befassten Personen im Einzelfall schnell mit einer rechtlichen Beratung zu helfen.

Aufgrund positiver Resonanz wird das Angebot fortgeführt

Aufgrund der durchweg positiven Resonanz von Seiten der Einrichtungen hat das Ministerium entschieden, das Angebot fortzuführen. Nach Abschluss eines Vergabeverfahrens wurde Rechtsanwältin Michaela Spandau aus Stuttgart für weitere fünf Jahre als Vertrauensanwältin für den Bereich sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt für die Einrichtungen im Hochschul- und Kunstbereich bestellt.

„Die Vertrauensanwältin ist nur einer von mehreren Bausteinen der Aktivitäten des Ministeriums, um sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt entgegenzuwirken. An den Hochschulen werden gemäß Landeshochschulgesetz Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung bestellt sowie Verfahrensregelungen getroffen. Zudem haben die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg eine Resolution gegen Sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt veröffentlicht“, sagte Ministerin Petra Olschowski weiter.

Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden

Auch die übrigen Einrichtungen haben Strukturen zum Themenkomplex sexuelle Belästigung aufgebaut und entwickeln diese fortwährend weiter. Hinzu kommen Schulungsangebote zum Umgang mit sexueller Belästigung. Auch seitens des Ministeriums werden regelmäßig Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus dem Geschäftsbereich angeboten. Hieran wirkt Michaela Spandau als Vertrauensanwältin maßgeblich mit.

Neben dem Angebot einer Vertrauensanwältin besteht weiterhin für Betroffene die Möglichkeit, sich direkt an eine externe Vertrauensperson zu wenden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der juristischen Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden und sichert auf Wunsch Verschwiegenheit zu. Dies ist insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse von großer Bedeutung.

Zur Person

Michaela Spandau ist seit 2014 Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Gründungsmitglied des Netzwerks engagierter Rechtsanwälte im Opferschutz (NERO) und berät ehrenamtlich und anonym Erwachsene und Kinder, die von Gewalt- und Sexualstraftaten betroffen sind. Sie ist Co-Autorin des Werks „Opferrechte – Handbuch des Anwalts für Opferrechte“. Michaela Spandau spricht auch Slowakisch, Tschechisch, Spanisch und Englisch.

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