Tierschutz

Land fördert Neubau eines Tierheims in Bad Mergentheim

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Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)

Das Land unterstützt den Neubau eines Tierheims der Stadt Bad Mergentheim mit 150.000 Euro. Die Förderung stärkt den Tierschutz und die Arbeit von oftmals ehrenamtlichen Helfern.

„Der Haustier-Boom während der Corona-Pandemie sorgt auch in Baden-Württemberg für überfüllte Tierheime. Das bisherige Tierheim der Stadt Bad Mergentheim bei Burg Neuhaus hat seit Jahren die Kapazitätsgrenze erreicht. Im kommunalen Zusammenschluss mit unserer Förderung kann die Stadt einen geplanten Neubau eines Tierheims umsetzen. Damit gewährleisten wir gemeinsam eine artgerechte und tierschutzkonforme Unterbringung“ sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 18. April 2024 in Stuttgart.

Das Land fördert Maßnahmen wie den Bau neuer Tierheime oder Modernisierungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Tieren im Einzelfall mit bis zu 150.000 Euro. Mit unserer Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tierschutzmaßnahmen (PDF) ist der Zugang zu Fördermittel für den Tierschutz erheblich erleichtert worden. Insbesondere bei Bau- und Sanierungsarbeiten unterliegen unsere Tierheime einem starken Kostendruck.

Förderung von Tierschutzmaßnahmen

Das Land stellt im Rahmen der Verwaltungsvorschrift (VwV) Tierschutzmaßnahmen jährlich 500.000 Euro für die Tierheimförderung, einschließlich der Förderung der Kastration freilebender Katzen, zur Verfügung. Bau- und Sanierungsmaßnahmen, einschließlich energetischer Sanierung, fördert das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz projektbezogen mit 40 Prozent und bis zu maximal 150.000 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mit mindestens 30 Prozent beteiligen sich die Landkreise, Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Anträge auf Förderung werden durch den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde oder der Landkreis stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge sowie der zur Verfügung stehenden Mittel über die zu fördernden Maßnahmen.

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