Weinbau

Sehr starke Nachfrage führt zum befristeten Antragstopp  

Eine sehr starke Nachfrage bei der Förderung von Investitionen im Bereich der Kellerwirtschaft und Absatzförderung in Drittländern hat dazu geführt, dass die verfügbaren rund 30 Millionen Euro Fördermittel, die Baden-Württemberg im Rahmen der europäischen Weinmarktorganisation für den Zeitraum 2008 bis 2013 hierfür zur Verfügung stehen, bereits komplett über entsprechende Anträge belegt sind. Dieses Ergebnis zeigt, dass es dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Abstimmung mit den Weinbauverbänden des Landes gelungen ist, die Förderung entsprechend den Erfordernissen unserer Weinbaubetriebe, Kellereien und Genossenschaften auszugestalten.

Baden-Württemberg hat 2009 als erstes weinbautreibendes Bundesland die europäischen Förderprogramme Absatzförderung auf Drittlandsmärkten und die Förderung von Investitionen im Weinbau angeboten. Nach aktuellen Informationen aus Brüssel soll das Förderprogramm auch für den Zeitraum 2014 bis 2020 weitergeführt werden.
Die EU-Kommission hat die Weinbauregionen aber verpflichtet, die jetzige Förderperiode zum EU-Haushaltsjahr 2013 ausgeglichen abzuschließen und keine Bescheide zu Lasten der zukünftigen Budgets zu erteilen. Dies kann erst erfolgen, wenn die neuen Budgets beschlossen sind.

Da das von der Europäischen Union zur Verfügung gestellte Budget bis 2013 bereits ausgeschöpft ist, können Anträge, die ab dem 15. Oktober 2011 gestellt werden, nicht mehr entgegengenommen werden.

Die Förderung der Betriebe im Bereich der Absatzförderung und Kellertechnik ist damit nicht ausgeschlossen, sondern kann zeitversetzt wieder aufgegriffen werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beabsichtigt, das Antragsverfahren hierzu ab Anfang 2013 wieder zu öffnen.

Die Weinbauverbände und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz werden sich dafür einsetzten, dass möglichst bald Klarheit über den Weitergang des Programms besteht. Ein Erstes Gespräch mit der EU-Kommission wird hierzu bereits am 30. November in Brüssel geführt.

Die EU-Fördermaßnahme Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen kann wie bisher weiter beantragt werden. Anträge für dieses Förderverfahren können die Betriebe bis zum 31.12.2011 (Ausschlussfrist) bei den zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden stellen.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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