Kunst und Kultur

Schwörtage und Streuobstanbau als Immaterielles Kulturerbe vorgeschlagen

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Apfelbäume stehen auf einer Streuobstwiese (Foto: dpa)

Die Schwörtagstraditionen in ehemaligen Reichsstädten und der Streuobstanbau wurden für die nationale Liste des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen.

Die „Schwörtagstraditionen in ehemaligen Reichsstädten“ und der „Streuobstanbau“ könnten schon bald in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden. Beide haben die erste Hürde genommen und sind offiziell für die Liste vorgeschlagen worden. „Das immaterielle Kulturerbe steht für unsere lebendige Alltagskultur. Die Bewahrung dieses Erbes trägt dazu bei, dass gelebte Traditionen fortgeführt und weiterentwickelt werden, die das Selbstverständnis des deutschen Südwestens als Kulturland prägen“ sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski. Gerade für zukünftige Generationen werde so das öffentliche Bewusstsein für diese Traditionen gestärkt.

Immaterielles Kulturerbe als lebendige Alltagskultur

„Baden-Württemberg hat mit mehr als 100.000 Hektar Streuobstwiesen europaweit die bedeutendsten Streuobstbestände. Mit rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten zählen sie zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa und sind wertvolles Gen-Reservoir für rund 3.000 Obstsorten. Streuobstwiesen sind auch touristisch attraktive Kulturlandschaften, die das baden-württembergische Landschaftsbild prägen“, so Olschowski weiter. Dem Streuobstanbau komme daher nicht nur als Kulturform große Bedeutung zu. „Die Schwörtage sind Ausdruck eines demokratischen urbanen Geistes. Sie sind nicht nur kulturelles Gedächtnis der Städte, sondern nach ihrer Revitalisierung bis heute ein sichtbares Zeichen bürgerschaftlichen Gemeinsinns und zivilgesellschaftlichen Engagements“, sagte die Staatssekretärin.

Süddeutsche Wanderer- und Hüteschäferei und Handwerkliches Bierbrauen in Verzeichnis aufgenommen

Zuletzt hatten es die „Süddeutsche Wanderer- und Hüteschäferei“ und das „Handwerkliche Bierbrauen nach dem Reinheitsgebot“ aus der Vorschlagsrunde von 2017 durch Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes geschafft.

Mit der Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes werden die Schäferei, die als jahrhundertelange Tradition bis heute eine bedeutende Rolle für den Erhalt der Natur- und Kulturlandschaften spielt, und das handwerkliche Bierbrauen, als ein in den letzten Jahren sehr wandlungsfähiges Handwerk, unter anderem durch eine Renaissance des Selbst-Brauens, gewürdigt. Die alte Tradition des handwerklichen Bierbrauens nach dem Reinheitsgebot erfährt durch die Neugründung von Brauereien eine Wiederbelebung. Die Süddeutsche Wanderer- und Hüteschäferei, beheimatet in Bayern und Baden-Württemberg, vermittelt relevantes Wissen und Können für den Erhalt der Natur- und Kulturlandschaften und ist vielfältig ausgeprägt. 

Schwörtage und Streuobstanbau für nationale Liste vorgeschlagen

Immaterielles Kulturerbe

Deutschland ist seit 2013 der 153. Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Das Übereinkommen fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen, Können und Alltagskulturen. Zum immateriellen Kulturerbe zählen unter anderem Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken.

Wissenschaftsministerium: Immaterielles Kulturerbe

UNESCO: Immaterielles Kulturerbe

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