In einer Hobbyschaf- und Ziegenhaltung im Regierungsbezirk Stuttgart ist erstmals in Baden-Württemberg eine Erkrankung mit dem Schmallenberg-Virus nachgewiesen worden. Dies gab das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch in Stuttgart bekannt. Bei einem erkrankten Ziegenlamm wurden die für die Viruserkrankung typischen Missbildungen vorgefunden und durch eine Laboruntersuchung bestätigt.
Die Seuche wurde zuvor schon in den Niederlanden und Belgien sowie in Niedersachsen, Nordrhein-Westfallen, Hessen und Schleswig-Holstein festgestellt. Das Schmallenberg-Virus, genannt nach dem Ort Schmallenberg (Nordrhein-Westfalen), in dem der Erreger zuerst nachgewiesen wurde, verursacht Erkrankungen bei Rindern, Schafen und Ziegen. Die Krankheit äußert sich bei erwachsenen Tieren durch milde Symptome wie Fieber, Verschlechterung des Allgemeinbefindens und Rückgang der Milchproduktion. Charakteristisch für den Krankheitsverlauf ist insbesondere das zeitverzögerte Auftreten von Aborten mit mumifizierten Feten sowie die Geburt lebensschwacher und missgebildeter Kälber sowie Schaf- und Ziegenlämmer. Das Muttertier des erkrankten Ziegenlamms hatte sich daher vermutlich bereits im vergangenen Herbst angesteckt.
Das Virus wird von Steckmücken übertragen. Es stellt kein Risiko für den Mensch dar. Auf Bundesebene wird zurzeit die Einführung der Meldepflicht für die Krankheit vorbereitet. In Baden-Württemberg werden im Rahmen eines bundesweiten Überwachungsprogrammes Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände auf das Schmallenberg-Virus hin untersucht.
Um eine Infektion der Tiere zu vermeiden, besteht derzeit nur die Möglichkeit der Stechmückenbekämpfung. Das Friedrich-Loeffler-Institut als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit hat angekündigt, dass die Entwicklung eines Impfstoffes gegen das Virus in Vorbereitung sei.
Weitere Informationen zum Schmallenberg-Virus finden Sie auch auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts unter www.fli.bund.de und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de
Quelle:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg