Agrarpolitik

Neue Verwaltungsvorschrift für einzelbetriebliche Investitionsförderung

Junge streichelt Kuh

„Agrarpolitik muss sich an gesellschaftlichen Entwicklungen ausrichten, denn nur eine breit akzeptierte Landwirtschaft kann auf Dauer erfolgreich sein. Eine besondere Rolle spielt dabei die landwirtschaftliche Tierhaltung. Die grün-rote Landesregierung hat deshalb die einzelbetriebliche Investitionsförderung neu gestaltet. Künftig sind Stallbauinvestitionen dann förderfähig, wenn sie einen konkreten Beitrag zu mehr Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz leisten und über die derzeit gesetzlichen Standards hinaus zu mehr Tierwohl beitragen. Agrarinvestitionen mit staatlicher Förderung stärken damit zugleich Tierwohl und Wettbewerbsfähigkeit“, sagte Ministerialdirektor Wolfgang Reimer zum Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen.

Die neue Verwaltungsvorschrift orientiert sich an den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik für die EU-Förderperiode von 2014 bis 2020. Bei Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen müssen nach dem bundesweit geltenden GAK-Rahmenplan in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz besondere Anforderungen erfüllt werden. Für Investitionen in Stallbauten sind außerdem bauliche Basisanforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung zu erfüllen. „Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern bietet Baden-Württemberg hierzu die Basisförderung von 20 Prozent an. Um Marktsegmente auch im Premiumbereich erschließen zu können, unterstützen wir die Erfüllung weitergehender Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung mit einem Fördersatz von bis zu 40 Prozent. Mit der Weiterentwicklung des AFP haben wir die baulichen Anforderungen an Stallanlagen so festgelegt, dass Fortschritte beim Tierschutz erreicht werden und gleichzeitig die wirtschaftliche Attraktivität dieser Fördermaßnahme gegeben ist“, so Reimer. Die Premiumstrategie werde ergänzt durch weitere Fördermaßnahmen in den Programmen Beratung und FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl).

Weitere Informationen

An die Stelle der bisherigen Regelförderung im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) tritt künftig eine sogenannte Basisförderung mit einem Investitionszuschuss von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten.

Tierhalterinnen und Tierhalter, die diese Förderung in Anspruch nehmen wollen, müssen bestimmte bauliche Anforderungen an eine tiergerechte Haltung erfüllen, die im AFP festgelegt worden sind. Für die Premiumförderung mit einem Fördersatz von bis zu 40 Prozent gelten zusätzliche Anforderungen an den Tierschutz, die deutlich über den tierschutz- und baurechtlichen Vorgaben liegen.

Für alle viehhaltende Betriebe gilt, dass der Tierbesatz des landwirtschaftlichen Unternehmens nach Durchführung der Investition zwei Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht überschreiten darf und bestimmte Bestandsobergrenzen bei den Tierzahlen einzuhalten sind. Gegenüber den bisherigen Obergrenzen wurde die Zahl der zulässigen Mastschweineplätze auf 3.000 angehoben und die Zahl der maximal möglichen Milchkuhplätze auf 300 begrenzt.

Weitere Änderungen im neuen AFP betreffen insbesondere folgende Fördervoraus-setzungen:

  • Die Prosperitätsgrenze steigt bei Verheirateten auf 120.000 Euro pro Jahr und bei Unverheirateten auf 100.000 Euro pro Jahr.
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt künftig 20.000 Euro.
  • Die Obergrenze des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens beträgt 750.000 Euro je Unternehmen. Für Betriebszusammenschlüsse gilt eine Förderobergrenze von 1,5 Millionen Euro.
  • Die besondere Förderung für Junglandwirte entfällt. Diese erfolgt künftig im Rahmen der ersten Säule der Agrarpolitik durch Zuschläge bei der Betriebsprämie.

Die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung wird weitgehend unverändert fortgeführt. Ziel ist es, landwirtschaftliche Familien beim Aufbau von Einkommens-kombinationen und ergänzenden landwirtschaftsnahen Erwerbstätigkeiten zu unterstützen. Zuwendungsfähig sind beispielsweise Investitionen

  • zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte oder
  • zur Bereitstellung von Dienstleistungen in landwirtschaftsnahen oder hauswirtschaftsnahen Bereichen.

Jeder Förderantrag im Agrarinvestitionsförderprogramm wird einem Auswahlverfahren unterzogen. Die Auswahl der zu bewilligenden Vorhaben und die Vergabe der Mittel erfolgt anhand der vom MEPL-Begleitausschuss festgelegten Kriterien. Die Auswahlkriterien sind so gewählt, dass die Programmziele möglichst gut erreicht werden können.

Auskünfte und Informationen über das neue Agrarinvestitionsförderprogramm und die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung erteilen die unteren Landwirtschaftsbehörden, bei denen Interessierte auch die Anträge auf Fördermittel einreichen können.

Infodienst Landwirtschaft: Antragsvordrucke und die Verwaltungsvorschrift zum Agrarinvestitions-Förderungsprogramm für den Förderzeitraum 2014-202

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