Verbraucherschutz

Neue Regeln für den Online-Einkauf in der EU

Frau am Laptop. Quelle: Fotolia.

„Ab 13. Juni 2014 gelten europaweit einheitliche Regeln für den Internet-Einkauf. Europäische Online-Händler müssen eine gebührenfreie Bezahlmöglichkeit wie Kauf auf Rechnung oder Lastschrift anbieten. Außerdem profitieren alle europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher künftig von einheitlichen Widerrufsfristen beim Einkaufen im Internet. Wenig verbraucherfreundlich ist, dass der Widerruf künftig ausdrücklich erklärt werden muss, beispielsweise per E-Mail oder Brief. Bisher konnten Verbraucherinnen und Verbraucher die Ware kommentarlos zurücksenden“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde.

„Die neuen Regeln schaffen mehr Rechtssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher beim grenzüberschreitenden Einkauf. Damit diese ihre Rechte verlässlich wahrnehmen können, sollten sie sich über die Neuerungen beim Einkaufen im Internet informieren – beispielsweise mithilfe unseres Online-Ratgebers ‚BondesRat‘. Kommt es zu einem Streitfall zwischen Kunde und Online-Händler, können sich baden-württembergische Bürgerinnen und Bürger an die vom Land geförderte Online-Schlichtungsstelle wenden“, erklärte Bonde. Seit fünf Jahren helfe die neutrale und unabhängige Online-Schlichtungsstelle, auch Online-Schlichter genannt, bei Streitigkeiten im Online-Handel. Gestartet war der Online-Schlichter als Pilotprojekt in Baden-Württemberg. „Einer aktuellen Umfrage zufolge kaufen 51 Millionen Bundesbürgerinnen und -bürger inzwischen auch im Internet ein. Bei einer solchen Vielzahl an Online-Bestellungen bleiben Streitigkeiten nicht aus. Daher ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig, dass es verlässliche Einrichtungen wie den Online-Schlichter gibt, an die sie sich im Streitfall wenden können“, sagte der Minister. „Ob im Netz bestellte Designermöbel oder Verträge, die mit Online-Partnerbörsen geschlossen wurden. In den vergangenen fünf Jahren hat der Online-Schlichter 1.336 Schlichtungsanträge von Verbrauchern mit Bezug zu Baden-Württemberg kostenfrei bearbeitet. In einer Vielzahl der Fälle handelte es sich um Probleme mit dem Widerrufsrecht“, sagte Felix Braun, Leiter des Online-Schlichters. Minister Bonde lobte insbesondere die hohe Erfolgsquote des Online-Schlichters: „Ziel des Online-Schlichters ist, Streitfälle im elektronischen Geschäftsverkehrs einvernehmlich und schnell beizulegen. Von den bearbeiteten Fällen konnten rund zwei Drittel außergerichtlich geschlichtet werden.“

Außergerichtliche Streitbeilegung gewinnt an Bedeutung

Mit dem Start des Pilotprojekts Online-Schlichter in Baden-Württemberg am 15. Juni 2009 war das Land Baden-Württemberg der europäischen Entwicklung einen Schritt voraus. „Bereits seit fünf Jahren profitieren baden-württembergische Verbraucherinnen und Verbraucher von der neutralen und kostenfreien Schlichtungsstelle, die beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl angesiedelt ist. Durch EU-Vorgaben sind nun alle europäischen Mitgliedsstaaten aufgefordert, bis 2015 Einrichtungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu etablieren. Baden-Württemberg hat gemeinsam mit den anderen Bundesländern die Bundesregierung auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai aufgefordert, den Bedarf an Schlichtungsstellen möglichst durch bereits bestehende Einrichtungen und Verfahren zu decken“, erklärte Bonde. „Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll im Zuge der Umsetzung der Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung der Online-Schlichter bundesweit ausgebaut werden und so künftig allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern zur Verfügung stehen. Der Online-Schlichter erfüllt bereits heute alle wesentlichen Anforderungen der ADR-Richtlinie. Einem Ausbau steht daher nichts im Wege“, erläuterte Braun.

Weitere Informationen

BondesRat:
Mit dem Serviceangebot „BondesRat“ erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher praktische Tipps rund um den Verbraucherschutz und Informationen über rechtliche Änderungen.

Verbraucherrechterichtlinie:
Am 13. Juni 2014 tritt in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie der Europäischen Union in Kraft. Die EU-Verbraucherrechterichtlinie hat zum Ziel, die Regeln für den Kauf von Waren und Dienstleistungen außerhalb von Läden (sogenannte Haustürgeschäfte) sowie Fernabsatz-Verträge europaweit zu vereinheitlichen. Fernabsatz-Verträge werden geschlossen, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher bei einem Unternehmen per Internet (hierzu zählt auch die mobile Nutzung per Smartphone und Tablet-PC), Telefon, SMS, Fax oder Post einkaufen.

Online-Schlichter:
Die im Sommer 2009 geschaffene Schlichtungsstelle ist auf Streitfälle spezialisiert, denen im Internet zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmern geschlossene Verträge zugrunde liegen. Bei der Online-Schlichtungsstelle handelte es sich zunächst um das Pilotprojekt „Online-Schlichter Baden-Württemberg“. Diesem schlossen sich seit Bestehen weitere Bundesländer und Wirtschaftspartner an. Durch den erweiterten Trägerkreis steht die Online-Schlichtung seit dem Jahr 2013 rund 37 Millionen Bundesbürgerinnen und -bürgern offen. Rechtlich getragen wird das Projekt vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. in Kehl.
Auf der Webseite können Verbraucherinnen und Verbraucher aus Baden-Württemberg einen Fall zur Schlichtung kostenfrei einreichen. Jeder Fall wird von einer Einzelschlichterin/einem Einzelschlichter bearbeitet, die/der zum Richteramt befähigt ist. Details zur Schlichtung und dem Schlichtungsverfahren können unter dem Menüpunkt Schlichtungsordnung abgerufen werden.

Alternative Streitbeilegung:
Im Mai 2013 verkündeten das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Richtlinie über alternative Streitbeilegung (ADR, Alternative Dispute Resolution) und die Verordnung über Online-Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR, Online Dispute Resolution). Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung für alle Streitigkeiten zwischen in der EU wohnhaften Verbraucherinnen und Verbrauchern und einem im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedsstaats niedergelassenen Unternehmen aus Verträgen über Kauf oder Dienstleistungen zu schaffen. Die Richtlinie legt Mindestanforderungen für das Streitbeilegungsverfahren, Organisation, Ausstattung und Berichtspflichten der Streitbeilegungsstellen fest und sieht eine Prüfung und Meldung der nach der Richtlinie zugelassenen Verbraucherstreitbeilegungsstellen an die Kommission vor.

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