Strasse

Mit Kurs auf nachhaltige Mobilität im kommunalen Straßenbau

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Baufahrzeug hobelt auf der Salierbrücke in Speyer den Asphalt ab. Die Brücke ist eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Insgesamt 85 neue Maßnahmen wurden ins Förderprogramm 2023 zum kommunalen Straßenbau aufgenommen. Brückensanierungen und verkehrsberuhigte Ortsmitten stehen im Vordergrund.

Das Förderprogramm zum Kommunalen Straßenbau im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG-KStB) wird jährlich im Frühjahr fortgeschrieben. Ins Programm 2023 wurden 85 neue Maßnahmen mit einem vorgesehenen Fördervolumen von 80,3 Millionen Euro aufgenommen. Damit werden Gesamtinvestitionen in die kommunale Straßeninfrastruktur in Baden-Württemberg von rund 174,6 Millionen Euro angestoßen. Der inhaltliche Schwerpunkt des diesjährigen Programms liegt auf der Sanierung von Brücken und dem Umbau zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortmitten.

Unterstützung für die Kommunen

Das Land unterstützt die Kommunen mit der Infrastrukturförderung bei den Herausforderungen im kommunalen Straßenbau. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte dazu: „Auch im Bereich des kommunalen Straßenbaus sind wir selbstverständlich den Klimazielen verpflichtet. Deshalb ist es so wichtig und richtig, dass sich dies auch in der inhaltlichen Schwerpunktsetzung der Kommunen bei den Anträgen auf Förderung widerspiegelt. Im Programm für dieses Jahr sind viele Brückensanierungen neu aufgenommen und es zeichnet sich ab, dass die Kommunen zusehends auf eine Umgestaltung ihrer Ortsdurchfahrten zu lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten setzen.“ Der Verkehrsminister weiter: „Wir erwarten in den kommenden Jahren noch mehr Anträge in diesen Bereichen. Denn viele Brücken müssen dringend saniert werden. Und die Bürgerinnen und Bürger wollen mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte.“

Die Bandbreite ist groß

Das LGVFG-Programm zum kommunalen Straßenbau enthält eine große Bandbreite unterschiedlicher Fördertatbestände. Neben der Förderung von Brückensanierungen und Ortsmitten können Kommunen Mittel für zahlreiche weitere Maßnahmen abrufen. Dazu zählen neben Netzergänzungen im Straßennetz auch Maßnahmen, die dem Lärmschutz oder der Luftreinhaltung dienen. Relativ neue Schwerpunkte sind die Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen sowie der Ausbau von Ladeinfrastruktur. Die ebenfalls förderfähigen Elektro-Quartiershubs verbinden beides miteinander: Diese Quartiersgaragen schaffen Ladeinfrastruktur für Menschen ohne eigene Garage. Zugleich tragen sie dazu bei, dass weniger Autos an der Straße parken und so die Lebensqualität in dicht bebauten Stadtquartieren verbessert wird. Ebenfalls förderfähig sind die Wiedervernetzung von Lebensräumen sowie Verkehrsleitsysteme.

Seit diesem Jahr werden bestimmte Neubaumaßnahmen, darunter Ortsumfahrungen, im kommunalen Straßenbau einem „Klimacheck“ unterzogen, der Emissionen aus dem Fahrbetrieb (anhand der Fahrleistung) und die Lebenszyklus-Emissionen der Infrastruktur in Rechnung stellt. Ausschließlich Maßnahmen, die diesen Klimacheck bestanden haben, sollen zur Förderung vorgeschlagen werden.

Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Mit dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden beim Bau, Aus- und Umbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Programmbereich Kommunaler Straßenbau ist eine der drei Säulen der LGVFG-Förderung – neben dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und dem Rad- und Fußverkehr (RuF).

Das LGVFG ist ein zentrales Förderinstrument für eine zukunftsfähige kommunale Verkehrsinfrastruktur im Land. Mit dessen Novellierung im Jahr 2020 wurden die Fördermittel verdoppelt und die Fördermöglichkeiten erweitert. Landkreise, Städte und Kommunen erhalten für den Bau grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten gefördert. Bei besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit beträgt die Förderung bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten.

Programmanmeldug bis 31. Oktober 2023

Das Programm wird jährlich vom Verkehrsministeriums aufgrund von Vorschlägen der Regierungspräsidien fortgeschrieben. Die Programmanmeldung für den KStB läuft in der Regel bis 31. Oktober. Weitere neue Maßnahmen können auch im Laufe des Jahres ins Programm aufgenommen werden. Die Aufnahme der Maßnahmen in das Förderprogramm verschafft den Kommunen Planungssicherheit. Sie ermöglicht ihnen in einem zweiten Schritt dann die Antragsstellung auf die konkrete Förderung der Maßnahme. Mit dem Förderbescheid können die geplanten kommunalen Projekte dann umgesetzt werden.

Neu aufgenommene Projekte im Förderprogramm Kommunaler Straßenbau im Regierungspräsidium Stuttgart (PDF)

Neu aufgenommene Projekte im Förderprogramm Kommunaler Straßenbau im Regierungspräsidium Karlsruhe (PDF)

Neu aufgenommene Projekte im Förderprogramm Kommunaler Straßenbau im Regierungspräsidium Freiburg (PDF)

Neu aufgenommene Projekte im Förderprogramm Kommunaler Straßenbau im Regierungspräsidium Tübingen (PDF)

Ministerium für Verkehr: Infrastrukturförderung

Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Förderung kommunaler Straßenbau

Weitere Meldungen

Eine asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
Gesundheitsschutz

Stechmückensaison hat begonnen

Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.
Menschen mit Behinderung

Land fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Blick auf die Burg Hohenzollern.
Heimatforschung

Landespreis für Heimat­forschung 2027 ausgeschrieben

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Moderate Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Nichtraucherschutz

Neue Regeln für Raucherinnen und Raucher vom 1. Juni an

Logo von Start up BW
Start-up BW

OSORA medical im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

Windräder
Windenergie

Land setzt sich für Ausbau der Windenergie ein

Teilnehmende der Jugend- und Familienministerkonferenz 2026 sitzen mit Blick auf mehrere kreisförmig angeordnete Bildschirme an einem großen Konferenztisch.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheitsschutz

Temperaturanstieg und hohe UV-Strahlung am Pfingstwochenende

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren

Dreiteilige Collage mit jeweils einem Bild der Künstler: ANICA, Faxen, Freezy Bakery (von links nach rechts)
Landesjubiläum 2027

Song zum Landesjubiläum wählen

Der neue Vorstand des 21. Landeselternbeirats; von links: Jörg Vettermann und Susanne Balzer (beide stellvertretende Vorsitzende), Stephanie Wieland (stellvertretende Kassenwartin), Vanessa Scholz (Vorsitzende), Friedhelm Biene (Kassenwart), Chrissy Bach (Schriftführerin) und Georg Beier (stv. Vorsitzender).
Schule

Neuer Vorstand des Landeselternbeirats gewählt

Mitarbeiterinnen des Malteser Hilfsdienstes stehen mit Lebensmitteln vor einer Haustür.
Ehrenamt

Bewerbung für Engagement-Preis gestartet