Sicherheit

Rechtsverordnungen zu Waffen- und Messer­verbotszonen verlängern

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Polizeistreife im Stuttgarter Schlossgarten

Mit maßgeschneiderten Konzepten und starken Partnern sorgt das Land für noch mehr Sicherheit im öffentlichen Raum. Bereits 2022 hatte das Land den Kommunen die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen gegeben. Die auf zwei Jahre befristeten Verordnungen sollen nun verlängert werden.

„In Baden-Württemberg waren und sind wir sehr erfolgreich mit maßgeschneiderten Sicherheitskonzepten, im Schulterschluss mit unseren Kommunen. Ob bei Sicherheitspartnerschaften, bei Waffen- und Messerverbotszonen oder unseren Stadionallianzen im Fußball: Wir entwickeln für die Kommunen Sicherheit nach Maß, geben ihnen die Instrumente, die sie brauchen, um ein größtmögliches Maß an Sicherheit für die Menschen zu gewährleisten. Mit diesem Weg sind wir erfolgreich und den wollen und werden wir auch weitergehen. Bereits Anfang Oktober 2022 hatte das Land den Kommunen die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen gegeben. Nachdem die Verordnungen auf zwei Jahre befristet waren, sollen diese nun verlängert werden. Seit Inkrafttreten haben die Städte Stuttgart, Mannheim und Heilbronn entsprechende Verbotszonen eingerichtet. Zudem ist ab sofort auch eine Verbotszone in Heidelberg vorgesehen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 23. Juli 2024 nach der Sitzung des Ministerrates in Stuttgart.

Der Ministerrat hatte zuvor die Verordnungen, mit denen die Verlängerung der Ermächtigungen zur Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen ermöglicht werden soll, zur Anhörung freigegeben. Das Innenministerium wird im nächsten Schritt das Anhörungsverfahren durchführen. Insbesondere die Kommunalen Landesverbände können sich nun zu den Verordnungsentwürfen äußern.

Reduzierte Hemmschwelle

In den letzten zehn Jahren haben Straftaten mit Messern im öffentlichen Raum in Baden-Württemberg um rund zehn Prozent zugenommen. Dieser Anstieg zeigt eine reduzierte Hemmschwelle, Messer mitzuführen und bei Straftaten einzusetzen. Die Tatbegehungsweise „Messerangriff“ ist erst seit dem Jahr 2022 valide statistisch auswertbar. Für das Jahr 2023 ist ein Anstieg der Messerangriffe im öffentlichen Raum in Baden-Württemberg um 13,5 Prozent auf 1.295 Fälle zu verzeichnen.

Anfang Oktober 2022 hatte das Land daher die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen durch die Kreispolizeibehörden geschaffen. Diese ist auf zwei Jahre befristet. Durch die Verlängerung der zunächst befristeten Verordnungen werden die zuständigen Behörden auch zukünftig in die Lage versetzt, das Führen von Waffen und bestimmten Messern an öffentlichen Orten zu verbieten oder zu beschränken, wenn die Sicherheitslage dies erfordert.

„Waffen- und Messerverbortszonen sind kein Allheilmittel. Sie sind ein Baustein von vielen, um die Sicherheit der Menschen zu erhöhen. Jedes Messer und jede Waffe, die wir sicherstellen, ist ein Sicherheitsgewinn. Es gibt keine absolute Sicherheit, aber wir tun alles dafür, die Sicherheit in unserem Land so hoch wie möglich zu halten“, so Innenminister Thomas Strobl abschließend.

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