Coronavirus

Land verstärkt Schutz in Alten- und Pflegeheimen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.

Baden-Württemberg verstärkt den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen. Für Beschäftigte und Besucher gilt künftig eine konsequente Testpflicht. Eine entsprechende Regelung hat die Landesregierung in die Corona-Verordnung aufgenommen.

Baden-Württemberg verstärkt den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen. Ab dem kommenden Montag (18. Januar 2021) gilt eine erweiterte Testpflicht für Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen sowie eine Pflicht für die Einrichtungen, Besucher und externe Dritte zu testen. Eine entsprechende Regelung wurde in die vom Kabinett beschlossene und heute verkündete Corona-Verordnung aufgenommen.

Künftig konsequente Testpflicht für Beschäftigte und Besucher

„Die Pandemie hat das Land weiter fest im Griff. Deshalb müssen wir ältere Menschen weiter bestmöglich schützen, da Infektionen bei ihnen schwerer und oftmals tödlich verlaufen“, so Gesundheitsminister Manne Lucha am Samstag, 16. Januar, in Stuttgart. „Gerade Alten- und Pflegeheime sind Brennpunkte der Corona-Pandemie. Aus diesem Grund verstärken wir dort den Infektionsschutz weiter, damit Besuche und sozialer Kontakt auch in der Krise möglich bleiben.“

Seit Mitte Dezember 2020 (Kalenderwoche 51) wurden dem Landesgesundheitsamt insgesamt 140 Ausbrüche aus Pflegeheimen mit 2.545 SARS-CoV-2-Infektionen, hierunter 190 Todesfälle, übermittelt. Es gilt daher, die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie das Personal weiterhin zu schützen, bis die Impfungen abgeschlossen sind. 

Die neuen Regelungen im Überblick:

  • Pflegeeinrichtungen bieten PoC-Antigentests für Besucher und externe Personen an
    Die Regelung, dass Besucher und externe Personen Pflegeheime nur mit einem negativen PoC-Antigentest und einer Maske (FFP2/KN95) aufsuchen dürfen, bleibt bestehen. Neu ist jedoch, dass die Pflegeeinrichtungen den Besuchern und externen Personen die Durchführung der Testung anbieten müssen. Einrichtungen, denen eine Beschaffung kurzfristig nicht möglich ist, können für dringliche Bedarfe PoC-Antigentests aus der Notreserve des Landes beziehen.
     
  • Testpflicht für Beschäftigte
    Neu ist die Ausweitung der Testpflicht für das Personal. Die Beschäftigten von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf müssen sich drei Mal anstatt wie bislang zwei Mal pro Woche testen lassen.
     

  • Ausnahmen vom PoC-Antigentests für externe Personen
    Lediglich bei Personen, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtung oder für die psycho-soziale oder körperliche Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner zwingend Zutritt in die Pflegeheime erhalten müssen, kann auf einen negativen PoC-Antigentest verzichtet werden, falls für den Test keine Zeit ist. Hiervon sind z.B. Notärzte oder Handwerker im Notfall umfasst.

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Städtebauliche Erneuerung Ühlingen
Städtebau

Ortsmitte in Ühlingen-Birkendorf erfolgreich saniert

Fertiggestellter Neubau Besigheimer Straße 14 / Gartenstraße 23-25 in Hessigheim
Städtebau

Ortsmitte in Hessigheim erfolgreich saniert

Städtebauliche Erneuerung Geigersbühl: Forum der Generationen
Städtebau

Städtebaumaßnahme in Großbettlingen abgeschlossen

Ministerin Nicole Razavi besucht den Tabakschopf in Neuried-Schutterzell
Denkmalpflege

Erfolgsprogramm „Wohnen im Denkmal“ wird neu aufgelegt

Eine Frau isst in einer Kantine zum Mittag. (Foto: © dpa)
Ernährung

Modellprojekt für Bio-Verpflegung in Klinik-Kantinen

Jugendliche sitzen vor einem Laptop. (Foto: © dpa)
Jugendpolitik

Jugendstudie 2024 veröffentlicht

Eine auf Demenzkranke spezialisierte Pflegerin begleitet eine ältere Frau.
Pflege

Gemeinsame Lösung für Mitwirkung in Pflegeheimen

Eine Frau schreibt das Wort „Dialekt“ auf eine Tafel (Bild: © Daniel Karmann/dpa)
Ländlicher Raum

Auf Zeitreise mit neuem Podcast „DialektLand BW“

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 8. April 2025

Auf Einladung von Bauministerin Nicole Razavi MdL haben auf der Netzwerkkonferenz Baukultur am 7. April 2025 im Stuttgarter Haus der Wirtschaft rund 370 Experten, Praktiker und Entscheider über Wege für mehr Bezahlbarkeit im Bauen und Wohnen diskutiert
Baukultur

Konferenz nimmt bezahlbare Baukultur in den Blick

Gruppenbild mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Ehrengästen von Jugend debattiert
Schule

Finalisten des Wettbewerbs „Jugend debattiert“ stehen fest

Im Rosengarten im Park der Villa Reitzenstein spielt eine Band vor Publikum.
Parköffnungen

Kulturprogramm 2025 im Park der Villa Reitzenstein

Dr. Ricarda Bons (links) und Justizministerin Marion Gentges (rechts)
Justiz

Bundesverdienstkreuz an Dr. Ricarda Bons verliehen

Jugendliche mit Abstimmungskarten in einem Saal
Jugendliche

Erfolgreicher Jugendkongress auf der Bodensee-Konferenz

Die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung, Barbara Bosch (links), und Prof. Dr. Bernd Kühlmuß (rechts) mit der Urkunde.
Auszeichnung

Bundesverdienstkreuz für Prof. Dr. Bernd Kühlmuß