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Land verlängert Aufstockung der Corona-Überbrückungshilfe

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Schreiner bei der Arbeit

Baden-Württemberg verlängert die landesseitige Aufstockung der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes. Für die zweite Phase der Überbrückungshilfe wird das Land weiterhin auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn mit gestaffelten Festbeträgen berücksichtigen und auszahlen.

Das Kabinett hat gestern die Verlängerung der landesseitigen Aufstockung der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes beschlossen. Für die zweite Phase der Überbrückungshilfe, die die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst, wird das Land weiterhin auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen.

Fiktiver Unternehmerlohn schließt wesentliche Förderlücke

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind noch keineswegs überwunden und treffen gerade die Branchen weiterhin hart, in denen aus Infektionsschutzgründen der Geschäftsbetrieb immer noch erheblich eingeschränkt ist oder komplett still steht“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Im Zuge der Verlängerung der Überbrückungshilfe werden wir deshalb auch die landesseitige Ergänzungsförderung bis zum Jahresende fortführen. Der fiktive Unternehmerlohn schließt eine ganz wesentliche Förderlücke und sichert die Struktur des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg. Er kommt insbesondere Soloselbständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen zu Gute.“

Die Bundesregierung hatte am 18. September verkündet, dass die Überbrückungshilfe in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt und ausgeweitet wird. Die Ministerin hatte sich in den letzten Monaten intensiv dafür eingesetzt. Künftig können auch Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten die volle Förderung von bis zu 50.000 Euro je Monat erhalten. Außerdem wird die maximale Fixkostenerstattung von 80 Prozent auf 90 Prozent angehoben. Zudem wird die Eintrittsschwelle von 60 auf 50 Prozent Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten bzw. mindestens 30 Prozent im Durchschnitt mehrerer Monate gegenüber dem Vorjahreszeitraum abgesenkt. „Die Absenkung und Flexibilisierung der Förderhürden ist ein wichtiger Schritt, damit die Überbrückungshilfe auch im letzten Quartal des Jahres zielgenau bei den Unternehmen ankommen kann. Viele Betriebe, die vorher trotz erheblicher Einbußen keine Überbrückungshilfe erhalten haben, werden jetzt berücksichtigt“, so Hoffmeister-Kraut.

Land ergänzt Förderung mit Festbeträgen

Wie schon bei der Soforthilfe ergänzt das Land die Förderung durch einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang aus Landesmitteln. Ein fiktiver Unternehmerlohn wird mit Festbeträgen wie folgt gewährt:

Drei gestaffelte, feste Beträge für den jeweiligen Fördermonat:

  • 590 Euro bei Umsatzeinbruch zwischen 30 Prozent und unter 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • 830 Euro bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und unter 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • 1.180 Euro bei Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat

Der fiktive Unternehmerlohn kann ebenfalls über die Antragsplattform des Bundes ausschließlich durch Steuerberater/innen, Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigte Buchprüfer/innen oder Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen im ersten Antragsschritt unter „Antragsteller erfassen“ durch Auswahl des entsprechenden Kontrollkästchens beantragt werden.

Das Land greift bei der Abwicklung dieses Programms auf den bewährten Partner aus der Soforthilfe, die L-Bank, zurück.

Der Bund hat angekündigt, dass Anträge für die zweite Phase ab Oktober 2020 gestellt werden können. Informationen zur Antragstellung und zu den Förderbedingungen für die Überbrückungshilfe Corona finden Sie über nachstehenden Link:

Bund: Überbrückungshilfe Unternehmen

L-Bank: Überbrückungshilfe Corona

Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg: Überbrückungshilfe Corona

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