Hochschulen

Land schafft verlässlichen Rahmen für Präsenzbetrieb im Wintersemester

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Ein Student lernt in der Bibliothek der Universität Hohenheim in Stuttgart.

Zurück in die Hochschulen, zurück auf den Campus! Der Studienbetrieb wird im Wintersemester auf Basis der 3G-Strategie – geimpft, genesen oder getestet – in Präsenz stattfinden und durch Online-Lehre ergänzt. Näheres regelt die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb.

Baden-Württemberg schafft für seine Hochschulen verlässliche Rahmenbedingungen, damit das Wintersemester auf Basis der 3G – geimpft, genesen oder getestet – in Präsenz stattfinden kann. Die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb gilt ab Dienstag, 24. August 2021.

Zurück in die Hochschulen und auf den Campus

„Im Wintersemester geht es wieder zurück in die Hochschulen und auf den Campus. Der Studienbetrieb in Präsenz ist der Standard – und das unabhängig von Inzidenzen. Die Online-Lehre ist die Ergänzung, wo sie sinnvoll ist oder eine Verbesserung darstellt“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Dies werde möglich aufgrund der Impffortschritte. „Wir haben heute eine andere Situation als im Sommersemester: Die großen Impffortschritte sind Voraussetzung dafür, dass wieder mehr Menschen zusammenkommen und die Hochschulen ihre Räume wieder besser ausnutzen können. Mit der 3G-Strategie können wir einen sicheren Hochschulbetrieb gewährleisten“, so Bauer.

Bereits vor vier Wochen hatte das Wissenschaftsministerium mit der vorhergehenden Verordnung die notwendigen Spielräume für die Hochschulen geschaffen, damit sie möglichst viel Präsenzlehre im Wintersemester anbieten können. „Umso mehr freue ich mich, dass wir nun noch einen Schritt weitergehen können – und damit auch für den Hochschulbereich den Paradigmenwechsel vollziehen“, so Bauer.

Mehr Spielräume bei der Raumnutzung

Mit der neuen Studienbetriebs-Verordnung entfallen die bisherigen Kapazitätsbeschränkungen bei der Raumnutzung, wenn 3G – geimpft, genesen oder getestet – gewährleistet werden. „Die neue Regelung gibt den Hochschulen also noch größere Spielräume, um Veranstaltungen in Präsenz in den vorhandenen Räumen durchzuführen“, so Bauer. Wo Mindestabstände in Innenräumen nicht eingehalten werden können, gilt Maskenpflicht, ebenso – unabhängig vom Abstand – auf Fluren, in Bibliotheken und an Lernplätzen. „Wir erleben zwar kein Zurück zur alten Normalität, aber wieder ein gemeinsames Leben auf dem Campus – mit Begegnung, Austausch, Debatte, Menschen kennenlernen“, betonte Bauer.

Zugleich gibt das Ministerium den Hochschulen ein pragmatisches Stichprobenmodell an die Hand, um Impf-, Genesenen- oder Testnachweise zu überprüfen.

Stichprobenmodell: Pragmatische Lösung für Hochschulen

„Es war mir ein großes Anliegen, dass die Überprüfung der 3G vor Ort auch pragmatisch umsetzbar ist. Wir waren dazu im engen Austausch mit den Hochschulen. Ich freue mich sehr, dass wir nun – abgestimmt mit dem Landesdatenschutzbeauftragten – verschiedene Möglichkeiten zur Überprüfung der erforderlichen Nachweise eröffnen können“, so die Ministerin. Unter anderem kann das Vorliegen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises bei Lehrveranstaltungen modellhaft anhand von Stichproben überprüft werden (wissenschaftlich begleitetes Modellvorhaben). Auch für digitale Lösungen mittels einer App können sich die Hochschulen entscheiden.

„Um die 3G-Strategie lebbar zu machen, werden die Hochschulen sicher neue Wege beschreiten. Im Ministerium werden wir diese auswerten, um daraus Erkenntnisse zu gewinnen, welche Modelle die besten und praktikabelsten sind“, so die Ministerin weiter.

Nochmaliger Aufruf zur Impfung

Der entscheidende Schlüssel für ein Präsenz-Wintersemester sei eine möglichst hohe Impfquote, betonte Ministerin Bauer: „Wir müssen miteinander dafür Sorge tragen, dass der Lehrbetrieb im Wintersemester für alle so sicher wie möglich gestaltet werden kann – insbesondere für die vulnerablen Gruppen, die sich nicht impfen lassen können“, so Bauer. Tests blieben für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könnten, auch künftig kostenfrei.

„Ich rufe alle Studierenden und Hochschulangehörigen nochmals eindringlich dazu auf: Nutzen Sie die Impfangebote und tragen Sie mit dazu bei, dass wir ein Wintersemester in Präsenz erleben – und dass wieder mehr Normalität in unseren Alltag einkehren kann“, sagte Wissenschaftsministerin Bauer.

Corona-Verordnung Studienbetrieb

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Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
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