Hochschulen

Rückkehr in das Präsenzstudium

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Studentinnen und Studenten laufen vor der Neuen Aula der Universität Tübingen an einem Brunnen vorbei.
Archivbild

Im Wintersemester wird der Präsenzunterricht an den Hochschulen im Land wieder die Regel, Onlinekurse bleiben jedoch als Ergänzung. Damit wird dem Wunsch der Studierenden und Hochschulen entsprochen, die in die Lage versetzt werden, viele Präsenzveranstaltungen realisieren zu können.

Das Wintersemester an den Hochschulen in Baden-Württemberg soll wann immer möglich wieder in Präsenz stattfinden. „Gemeinsam mit den Hochschulen wollen wir für den Herbst mehr als 50 Prozent des Studienangebotes in Präsenz verlässlich anbieten“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Die Richtschnur dabei sei klar: Die kleinen und mittleren Veranstaltungen wie Seminare sollen eher in Präsenz stattfinden, große Vorlesungen mit mehreren hundert Hörerinnen und Hörern können weiterhin online angeboten werden. „Wir kehren den Grundsatz aus den Corona-Semestern also wieder um: Präsenz ist die Regel, Online die Ergänzung“, so Theresia Bauer.

Corona-Verordnung Studienbetrieb

Erste Voraussetzungen hat das Wissenschaftsministerium bereits Ende Juni mit der Corona-Verordnung Studienbetrieb geschaffen: Wo Abstände eingehalten werden können, gibt es keine besonderen Auflagen oder Beschränkung der Personenzahl; die Beschränkung erfolgt ausschließlich durch die Raumgröße.

Geimpft, genesen, getestet: Wenn die 3G-Regel gewährleistet ist und Maskenpflicht gilt, können auch jetzt schon Veranstaltungen in Präsenz durchgeführt werden, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten wird.

Mehr Präsenzveranstaltungen möglich

Das heißt: Veranstaltungen mit Gruppengrößen bis zu 35 Studierenden sind möglich. Zudem können auch größere Veranstaltungen stattfinden, bei denen die räumlichen Kapazitäten bis zu 60 Prozent ausgelastet werden („Schachbrettmuster“). Bei einer Inzidenz unterhalb 50 dürfen die Räume sogar bis zu 75 Prozent belegt werden. Für alle diese Veranstaltungen, bei denen der in der Corona-Verordnung ansonsten vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten werden darf, gelten Maskenplicht und 3G-Nachweis – also getestet, genesen oder geimpft. Theresia Bauer: „Damit haben wir dem Wunsch der Hochschulen und der Studierenden entsprochen und sie in die Lage versetzt, ab sofort mehr Lehrveranstaltungen realisieren zu können.“

Zwingend in Präsenz durchzuführende Veranstaltungen, wie Laborpraktika, Prüfungen oder praktische Übungen, waren schon bisher selbst bei Inzidenzen jenseits der 100 bzw. 165 („Bundesnotbremse“) möglich und werden auch im Wintersemester inzidenzunabhängig möglich sein. Damit haben die Hochschulen bereits jetzt alle Möglichkeit, das Wintersemester im Mix aus viel Präsenz-, aber auch Online- und Hybrid-Formaten zu planen. Dabei können sie auf die Erfahrungen bauen, die sie im Sommersemester mit den Möglichkeiten von Präsenzveranstaltungen gemacht haben.

Regeln für den Hochschulbetrieb

Für Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Lernplätze gilt:

  • Ohne Einhaltung des Mindestabstandes, aber mit 3G & Maske:
    • Veranstaltungen mit Gruppengrößen bis zu 35 Studierenden
    • Veranstaltungen mit mehr als 35 Studierenden mit bis zu 60 Prozent der Raumkapazität, bis zu einer Inzidenz von 50 (Stufe 3) sogar mit bis zu 75 Prozent.
       
  • Ohne 3G & Maske – aber mit Mindestabstand:
    • Mit genügend Abstand (1,5 Meter) können Räume genutzt werden ohne Maske und verpflichtendes 3G, hier ist aber die Raumgröße das limitierende Element; die Hochschulen gehen davon aus, dass bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern nur rund 10 - 20 Prozent der Lehrveranstaltungen sich in Präsenz durchführen lassen.

Derzeit gibt es zahlreiche Impfangebote ohne Termin im Land. 

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Pressemitteilung vom 30. Juli 2021: Aufruf zur Rückkehr an die Hochschulstandorte

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