Die gestrigen Behauptungen in der Presse, im kommenden Schuljahr sei bei der Unterrichtsversorgung kein Ergänzungsbereich bei den Grundschulen mehr vorgesehen, entbehrten jeder Grundlage, betonte ein Sprecher des Kultusministeriums. Es gebe hierzu auch keine Anweisungen: „Das Ministerium hat beim Verfahren der Lehrerzuweisung gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen vorgenommen.“
Klagen über den Wegfall von Ergänzungsstunden im kommenden Schuljahr seien deshalb nicht nachvollziehbar, zumal die Lehrereinstellung und -zuweisung noch nicht abgeschlossen sind. Das Ministerium setzt weiterhin das bisherige Verfahren aus den vergangenen Jahren um. Erst wenn an allen Schulen der Pflichtunterricht gesichert und die festinstallierte Krankheitsvertretung eingerichtet ist, weist die Schulverwaltung die darüber hinaus verfügbaren Lehrerressourcen den Schulen für Ergänzungs- oder Förderstunden zu. Hierbei werden regionale und schulische Entwicklungen sowie besondere (Förder-)Schwerpunkte der Schulen berücksichtigt.
Längerfristige Ausfälle von Lehrkräften an den Schulen werden durch die festinstallierte Krankheitsvertretungsreserve ersetzt. Die Landesregierung erhöht diese Reserve zum kommenden Schuljahr um 200 Stellen auf 1.466 Stellen. Soweit ein solcher Ersatz nicht möglich ist, können Vertretungsverträge abgeschlossen werden. Die hierfür vorgesehenen Mittel werden entsprechend dem Bedarf weiter aufgestockt.
Quelle:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg