Radverkehr

JobBike BW: Berechtigte können Konditionen abrufen

Eine Frau unterwegs mit einem Elektrofahrrad (Foto: © dpa)

In wenigen Wochen sind Anträge für das Radleasing-Angebot JobBike BW des Landes möglich. Berechtigte können jetzt die Konditionen dazu abrufen.

Nur noch fünf Wochen: Ab dem 20. Oktober 2020 werden die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter des Landes Baden-Württemberg ihr JobBike BW beantragen und so am Radleasingprogramm des Landes teilnehmen können. Seit Beginn dieser Woche stehen die genauen Informationen im Kundenportal des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) zum Abruf bereit.

JobBike BW – das Radleasing-Angebot des Landes

„Nun kann sich jede und jeder Berechtigte über die genauen Konditionen des Radleasings informieren. Mit einem Vergleichsreicher kann die individuelle Ersparnis des Leasingangebots gegenüber einem Barkauf berechnet werden. Ebenso kann ein passender Händler gefunden werden. Für das klimafreundliche Pendeln ist das ein sehr attraktives Angebot“, freut sich Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl, Amtschef im Verkehrsministerium, über den nächsten Schritt zum Start des Angebots.

Ob Rennrad oder Mountainbike, Lastenpedelec, Rennrad, Touring-Rad, Liege- oder Faltrad, ob mit oder ohne Elektromotor: Das Land macht für Berechtigte keine Einschränkungen beim Typ des Fahrrads oder Pedelecs. Wer zum Kreis der Teilnahmeberechtigten zählt, ist bereits beim Verkehrsministerium aufgezählt. Nur diesem Personenkreis ist der Zugang zum Vergleichsrechner eröffnet. Dort finden sich die Übersicht zu den wichtigsten Fragen rund um das Angebot und die Weiterleitung zum Kundenportal des LBV.

Vom 20. Oktober 2020 an können dann alle Teilnahmeberechtigten im „meinJobRad-Portal“ des Dienstleisters JobRad GmbH Fahrräder und Pedelecs als JobBike BW beantragen. Der Zugang zum „meinJobRad-Portal“ erfolgt ebenfalls über das Kundenportal des LBV.

Verkehrsministerium: JobBike BW

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