163 Kommunen in Baden-Württemberg erhalten einen Förderbescheid vom Ministerium für Integration. Mit knapp drei Millionen Euro unterstützt die Landesregierung 2013 die kommunale Integrationsarbeit.
„Die Landesregierung investiert unmittelbar in Kreise, Städte und Gemeinden. Dort entscheidet sich, ob Integration gelingt oder nicht“, sagte Ministerin Bilkay Öney in Stuttgart. Viele Kommunen leisteten bereits seit Jahren engagierte Integrationsarbeit. „Ich danke den vielen Haupt- und Ehrenamtlichen, die sich vor Ort für Chancengerechtigkeit und Teilhabe einsetzen“, so Öney. Die Ministerin erinnerte an den „Internationalen Tag der Migranten“ am morgigen 18. Dezember: „Dieser Tag macht uns klar, dass es Migration immer schon gegeben hat. Integration eröffnet Chancen für die Gesellschaft.“
„Die Landesregierung hat mit ihrer Verwaltungsvorschrift Integration vom August 2013 eine neue Förderkultur geschaffen“, so die Ministerin. „Weg von theoretischen Landesintegrationsplänen, die den rund 1.100 Gemeinden und deren Eigenheiten nicht gerecht werden, hin zu einer Strukturförderung, die den Kommunen ihre Selbstverantwortung lässt“, sagte Öney weiter.
Drei Schwerpunkte stehen im Fokus: Erstens, das Land hilft den Kommunen dabei, die Integrationsarbeit vor Ort noch stärker strukturell zu verankern, zu vernetzen und zu steuern. Zweitens, das Land setzt auf die Elternarbeit und unterstützt die Arbeit von Bildungs- und Elternlotsen oder Elternmentoren. Drittens, das Land wertet den interkulturellen Dialog auf. Ziel ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft zu stärken und Diskriminierungen abzubauen.
„Wir geben den Kommunen mit der Verwaltungsvorschrift Orientierung bei ihrer Integrationsarbeit. Gleichzeit haben Kreise, Städte und Gemeinden die Freiheit, ihre Ziele und Maßnahmen auf die individuelle Situation vor Ort auszurichten“, so die Ministerin.
Eine mit der Verwaltungsvorschrift eingesetzte Jury aus Fachleuten hat im November 2013 die von den Kommunen und freien Trägern eingegangen Anträge begutachtet und gegenüber dem Ministerium für Integration Empfehlungen zur Projektauswahl und zur Höhe der Förderungen ausgesprochen.
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Ein Werkstattgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Kirchen, Stiftungen und Ministerien ging der „Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration“, kurz Verwaltungsvorschrift Integration, voraus. Ziel des Austausches war es, die Integrationspolitik in den Kommunen noch besser zu verankern und zu koordinieren. Die aus diesen Beratungen und weiteren Gesprächen mit Akteuren vor Ort gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sind in die Verwaltungsvorschrift Integration eingegangen.
Diese ist am 29. August 2013 in Kraft getreten und bildet die Grundlage des jetzigen Förderprogramms mit einer Laufzeit von sieben Jahren. Für das Jahr 2013 lagen insgesamt 192 Förderanträge vor. Die Jury sprach Empfehlungen für 163 Maßnahmen aus. Ihr gehörten an: Vertreter der Regierungspräsidien, der kommunalen Landesverbände, von Hochschulen, Migrationsbeiräten und des Ministeriums für Integration.
Antragsfrist für das Förderjahr 2014 ist der 31. Dezember 2013.
L-Bank: Integration und gesellschaftliche Teilhabe
Integrationsministerium: Förderung der Integrationsarbeit in den Kommunen